![]() ![]() Mit welchen Mitteln Segler als Umweltstörer in der Antarktis ausgemacht werden. Korrespondenz mit dem Umweltbundesamt Wir bitte um Mithlife |
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So ging es los Im Juli, also wenige Monate nach unserer Reise in die Antarktis, erhielten wir ein Mail des UBA (Umwelt Bundes Amt) in Berlin, dass wir in Originalauszügen hier wiedergeben: "...uns liegen Unterlagen vor, aus denen hervorgeht, dass Sie in der vergangenen Saison die Antarktis ohne eine Genehmigung bereisten. Diese Genehmigung wäre beim Umweltbundesamt schriftlich zu beantragen gewesen. Das Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz (AUG) zum Antarktisvertrag ist seit bald 4 Jahren in Kraft. Es dient dazu, den Schutz der antarktischen Umwelt zu verbessern. Nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 AUG handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig ohne Genehmigung nach § 3 Abs. 1 eine Tätigkeit in der Antarktis durchführt. Des weiteren wird Ihnen zur Last gelegt, absichtlich Tiere beunruhigt und Wege verlassen zu haben. Dazu liegen uns Fotos und Augenzeugenberichte vor. Sogar Ihre eigene Webseite gibt Hinweise darauf, dass Sie nicht ausreichend Abstand zu den Tieren gehalten haben. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig auf die Tier- und Pflanzenwelt schädlich einwirkt (§ 36 Abs. 1 Nr. 4 AUG). In beiden beschriebenen Fällen handelt es sich um Ordnungswidrigkeiten, die mit einer Geldbuße bis zu einhunderttausend Deutsche Mark (§ 36 Abs. 2 AUG) geahndet werden können. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die genannten Aktivitäten sogar strafbar und können mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden (§ 37 Abs. 1 AUG)..." Fassungslos haben wir den Text mehrfach durchgelesen, ohne zu verstehen, wie man dazu kommen konnte, uns dies zu unterstellen. Neben der angeblich fehlenden Genehmigung, wurde uns konkret unterstellt, brütende Pinguine dadurch gestört zu haben, dass wir uns ihnen bis auf 30cm genähert hätten. Unsere angebliche Annäherung wurde mit dem englischen Wort: "Impact" bezeichnet, was man in diesem Zusammenhang mit: "Aufscheuchen" frei übersetzten kann. Zum Sachverhalt. Unter anderem auf Einladung der chilenischen Behörden, von denen wir auch unsere Genehmigung erhielten, besuchten wir im Januar und Februar 2001 die Antarktis. Der Platz des angeblichen Vorfalls ist die chilenische Station "Gabriel Gonzales Videla", am Ausgang von Paradise Habour. Um die Station herum brühten in den Sommermonaten Pinguinkolonien, weshalb dieser Anlaufpunkt für Kreuzfahrtschiffe und deren Touristen von besonderem Interesse ist. Als wir anlandeten, wurden wir am Steg vom Kommandant der Station und zwei seiner Mitarbeitern begrüsst. Gemeinsam mussten wir uns einen Weg durch eine unglaubliche Anzahl von Touristen bahnen, die mit Schlauchbooten von dem Kreuzfahrtschiff M.S. "Marco Polo", dem grössten Kreuzfahrtschiff, das mit über 450 Touristen die Antarktis befährt, angelandet worden waren. Wir waren mehr als bestürzt über die Menge der Menschen, die sich dort zwischen den Pinguinen bewegten. Ähnliches hatten wir bereits auf Deception Island erleben muessen. Um keinen Fehler zu machen, fragten wir den Stationskommandanten, ob wir uns 2-3m abseits des Bretterweges hinsetzen und Aufnahmen machen dürften. Wir erhielten die Erlaubnis und achteten bei unseren Aufnahmen sehr genau darauf, dass wir uns den Pinguinen niemals soweit näherten, dass sie sich in irgend einer Weise gestört fühlten. Auch wollten wir die Annäherung den Pinguinen überlassen, was allerdings kaum geschah, denn sie waren durch die vielen Touristen recht scheu. Die Behauptung, wir hätten uns den Pinguinen bis auf 30cm genähert, ist unter den vorgefundenen Bedingungen absurd und nur als boshafte, aber unmögliche, Unterstellung zu werten. Wie kam es zu der Unterstellung? Laut Antarktisvertrag sind die Firmen, in diesem Fall die Ocean Explorer Puplications, die die M.S. "Marco Polo" betreibt, verpflichtet, einen Expeditionsleiter mit auf ihre Antarktisreisen zu nehmen. Seine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Tiere, vor allem brütende, nicht von den Kreuzfahrttouristen gestört werden. Für uns ist heute klar, dass der Expeditionsleiter der M.S. "Marco Polo", Nigel Sitwell, Schuldige suchte, um von seinen Touristen abzulenken, die nicht nur uns, sondern auch dem chilenischen Stationsleiter aufgefallen waren. Besonders betroffen gemacht hat uns die Hinterhältigkeit seines Vorgehens, indem er unser Vertauen als angebliche Antarktisverbündete suchte. Unsere Meinung zu diesem Thema. Der bereit im Jahre 1978 geschlossene Antarktisvertrag mit seinen Gesetzen zum Schutze der Antarktis halten wir für einen Segen für die Antarktis. In dem Vertrag wurde unter anderem die wirtschaftliche Ausnutzung verboten und der Schutz der Tiere ausdrücklich festgelegt. Aus diesem Grunde halten wir die Aufmerksamkeit des UBA für nur allzu berechtigt und sehr gut. Allerdings, wenn man genauer hinschaut und dabei klar wird, worauf die Aufmerksamkeit des UBA gerichtet ist, dann sträuben sich jedem umweltbewussten Menschen die Haare. Mit Genehmigung des UBA stapfen jährlich 100te von deutschen Touristen (wenn man die anderen Nationen hinzuzählt, sind es Tausende) durch brütende Pinguin- Seehund- und Seelöwenkolonien. Es werden in der Antarktis, wie wir erfahren durften, mit der Genehmigung nicht nur des UBA unter dem Deckmäntelchen: Dokumentarfilm Tiere in die Enge getrieben und zu Panikreaktionen veranlasst, nur um möglichst spektakuläre Aufnahmen zu erhalten. Wir halten solche Genehmigungen für eine unglaubliche Missachtung des Antarktisvertrages. Das Umwelt Bundesamt muss sich fragen lassen:
Wollen wir unserem UBA positiv gegenübertreten und annehmen, es hat bisher diese Zusammenhänge nicht erkannt, so wollen wir es hiermit fragen: Wie soll es weitergehen? Will es sich auch in Zukunft zum Handlanger kommerzieller Unternehmen machen? Heinz-Jürgen Scheld & Beate Roters S.Y. "Spirit of Assy" |