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Funkzeugnis ­ Übergangsfrist für Schiffsführer

Mitteilung des DSV
www.dsv.org


Seit 15. August 2005 müssen Führer von Yachten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst nachweisen.

Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC). Wer ein ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz eines SRC oder LRC zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um allen Skippern ausreichend Gelegenheit zu geben ein Funkzeugnis zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Verbänden am 7. April bekannt gegeben, dass Verstöße erst ab dem 1. Oktober 2007 mit einem Bußgeld belegt werden.

Weitere Informationen zum Thema Funk finden Sie unter
www.kreuzer-abteilung.org oder
www.dsv.org/Führerscheine/Funk.

Last change / letzte Änderung: Dienstag, 23. Mai 2006
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