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Informationen zu den Sportbootführerscheinen

Allgemeine Infos zu allen DSV Scheinen

DSV-Jüngstensegelschein

Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Rvieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von Jollen bis zu 13 qm Segelfläche.

Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig.

Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV anerkannten Ausbildungsstätte nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.

Sportbootführerschein-Binnen / DSV-Führerschein für Binnenfahrt (A)

Der Sportbootführerschein-Binnen wird als amtlicher Führerschein nach den Vorschriften der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen für Sportboote mit Antriebsmaschine, unter Segel und für Segelsurfbretter erteilt.

Für das Befahren der Binnenschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt der Bundesminister für Verkehr den Sportbootführerschein-Binnen mit Antriebsmaschine vor.

Für das Befahren der Berliner Gewässer gilt eine umfassendere Fahrerlaubnispflicht für alle Arten von Motorbooten, unabhängig von der Leistung der Antriebsmaschine, sowie für Segelboote und Surfbretter ab 3 qm Segelfläche.

Die Prüfung zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Prüfungsteil.

Der Bewerber hat nachzuweisen, daß er über ausreichende Kenntnisse der für das Führen eines Sportbootes maßgebenden Vorschriften und die zu seiner sicheren Führung auf den Binnenschiffahrtsstraßen erforderlichen nautischen und technischen Kenntnisse verfügt und zu ihrer praktischen Anwendung fähig ist.

Schulungskurse bieten die Vereine des DSV sowie die vom DSV anerkannten Ausbildungsstätten an. Über ausreichende Erfahrung für den praktischen Prüfungsteil unter Segeln verfügt, wer:
  • - mindestens Kenntnisse hat, wie sie bei regelmäßigem Segeln in einer Saison unter fachkundiger Anleitung erworben werden können, oder - Grundkenntnisse besitzt, wie sie beispielsweise in einem einwöchigen Grundlehrgang und einem zweiwöchigen, ganztägigen Schulungskursus erworben werden können, oder
  • - den Jüngstensegelschein des DSV besitzt und mindestens eine Saison regelmäßig gesegelt hat.
Der Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-Binnen mit Antriebsmaschine setzt das vollendete 16. Lebensjahr voraus. Bei den Antriebsarten der Fahrzeuge unter Segel und für Segelsurfbretter wird das vollendete 14. Lebensjahr vorausgesetzt. Die Prüfung wird durch eine Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses des Deutschen Motoryachtverbandes (DMYV) oder des Deutschen Segler-Verbandes nach den Zulassungsvoraus-setzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen bzw. der DSV-Führerscheinvorschrift abgenommen.

Sportbootführerschein-See

Für das Befahren der Seeschiffahrtsstraßen der Bundesrepublik Deutschland mit einem Sportboot mit Antriebsmaschine von mehr als 3,68 kW (5 PS) schreibt das Bundesministerium für Verkehr den Sportbootführerschein-See vor.

Die prüfungsrelevanten Themen für den theoretischen Prüfungsteil werden im Rahmen von Schulungskursen der Vereine des DSV sowie der DSV-anerkannten Ausbildungsstätten angeboten.

Prüfungsvoraussetzung ist das vollendete 16. Lebensjahr. Zum Erwerb des amtlichen Sportbootführerscheines-See sind für den praktischen Prüfungsteil Erfahrungen mit Yachten mit Antriebsmaschine erforderlich.

Die Prüfung zum Erwerb des Sportbootführerscheines-See wird durch die Prüfungskommission eines Prüfungsausschusses für den amtlichen Sportbootführerschein des DMYV und des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Sportbootführerscheinverordnung-See abgenommen.

Sportküstenschifferschein / DSV-Führerschein für Küstenfahrt (BR)

Der amtliche, freiwillige Sportküstenschifferschein kann ab dem 01.10.1999 als Befähigungsnachweis zum Führen von Yachten in den Küstengewässern erworben werden.

Der Sportküstenschifferschein gilt für die Gewässer aller Meere im Bereich bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Küste.
Er wird als amtlicher Befähigungsnachweis für Segelyachten (Segel und Antriebsmaschine) und für Motoryachten (nur Antriebsmaschine) angeboten. Der Sportküstenschifferschein ist der amtliche Einstiegsschein für das Segeln an der Küste. Gute Seemannschaft und die erforderliche Navigation werden hier gefordert.

Voraussetzung für den Erwerb ist der Besitz des Sportbootführerscheines-See und eine erfolgreiche Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Prüfung.

Für die Zulassung zur praktischen Prüfung ist der Nachweis von 300 Seemeilen auf Yachten im Küstenbereich nach Erwerb des Sportbootführerscheines-See Voraussetzung.
Die Prüfungen zum Sportküstenschifferschein nehmen diese Prüfungsausschüsse ab.
Der DSV-Führerschein für Küstenfahrt gilt für Yachten unter Segel und mit Antriebsmaschine im Bereich der Küstenfahrt. Küstenfahrt umfaßt hier alle Gewässer im Geltungsbereich der Kollisions- verhütungs-Regeln (KVR), seewärts begrenzt durch einen 12 Seemeilen-Bereich vor der Küste.

Das erforderliche theoretische Wissen und das praktische Können vermitteln die Ausbilder von DSV-Vereinen und die DSV-anerkannten Ausbildungsstätten. Voraussetzung zum Erwerb des DSV-BR-Scheines ist u.a. der Nachweis von mindestens 300 gesegelten Seemeilen, wobei diese im Geltungsbereich der Seeschiffahrtsstraßenordnung (SeeSchStO) zurückgelegt werden müssen. Der Sportbootführerschein-See bzw. -Binnen mit Antriebsmaschine gilt als Nachweis für die praktische Prüfung unter Motor.

Die Teilprüfung Theorie für den DSV-BR-Schein ist zulässig, sobald der Bewerber die Hälfte der geforderten Meilen nachweist. Wer im Besitz des DSV-A-Scheines oder DSV-Führerscheines für Revierfahrt (R) oder des Sportbootführerscheines-Binnen unter Segel ist, kann ohne Seemeilennachweis zur theoretischen DSV-BR-Schein-Prüfung zugelassen werden.

Der Bewerber muß das 16. Lebensjahr vollendet haben. Ihm wird empfohlen, für die als Erfahrungs-nachweis erforderlichen 300 Seemeilen eine zweiwöchige Praxis-Ausbildung zu wählen.
Bei einer einwöchigen Praxisausbildung sollten als Erfahrungsnachweis mindestens 150 Seemeilen gesegelt werden. Auf diesem Wege kann die nachhaltige Vermittlung von verantwortlicher Schiffsführung, guter Seemannschaft und sicheren Manövern gewährleistet werden.

Die Prüfungen für die DSV-Führerscheine A, R, BR, BK und C werden durch Prüfungskommissionen der Prüfungsausschüsse des DSV nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der Führerscheinvorschrift und Durchführungsvorschrift abgenommen.

Sportseeschifferschein / DSV-Führerschein für Große Küstenfahrt (BK)

Wer über die Küstenfahrt hinaus segeln möchte, sollte den freiwilligen amtlichen Sportseeschiffer-schein oder den DSV-BK-Schein erwerben.
Da es sich bei diesen Scheinen um qualitativ hochwertige Befähigungsnachweise handelt, sind ggf. vorher mit dem Sportbootführerschein-See, dem Sportküstenschifferschein oder gegebenenfalls dem DSV-BR-Schein Erfahrungen zu sammeln.

Küstennahe Seegewässer im Sinne der Sportseeschifferscheinverordnung sind die Gewässer aller Meere bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste sowie die Seegebiete der Ost- und Nordsee, des Kanals, des Bristokanals, der Irischen und Schottischen See, des Mittelmeeres und des Schwarzen Meeres.

Die Prüfungen zum Sportseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferscheinverord-nung abgenommen. Anmeldeformulare und Auskünfte zu Ort, Zeit und Ablauf erhalten Sie direkt bei:
Zentrale Verwaltungsstelle
Deutscher Segler-Verband
Gründgensstraße 18
22309 Hamburg.


Die Prüfung zum DSV-BK-Schein nehmen die Prüfungsausschüsse des DSV ab.
Sporthochseeschifferschein / DSV-Führerschein für Seefahrt (C)
Der Sporthochseeschifferschein gilt für die weltweite Fahrt. Themenschwerpunkt der rein the-oretischen Prüfung zum Sporthochseeschifferschein ist u.a. die astronomische Navigation.

Bezüglich der Prüfungsmöglichkeiten wird auf den vorstehenden Absatz verwiesen.

Wie gehen Sie vor ?

  1. Sie sind noch nie gesegelt:
    Dem ganztägigen, zweiwöchigen Führerscheinkursus sollte ein zweiwöchiger Grundkursus vorangestellt werden, dessen Lernziele der sichere Umgang mit Boot, Segel und Tauwerk sowie grundlegende Segelmanöver sind.
  2. Sie sind bereits mitgesegelt oder verfügen über geringe Segelkenntnisse:
    Zur Vorbereitung auf den Führerscheinkursus sollte ein einwöchiger Grundkursus absolviert werden. Dieser kann mit dem Segelgrundschein abgeschlossen werden. Segelmanöver, Segeltheorie und Grundkenntnisse der Wetterkunde werden erlernt.
  3. Sie haben bereits Segelerfahrung:
    Der zweiwöchige Führerscheinkursus kann direkt belegt werden. Alle Segelmanöver werden bis zur Prüfungsreife geübt; das sichere Manövrieren unter Antriebsmaschine wird vermittelt; schiffahrtspolizeiliche Vorschriften, vor allem der Binnenschiffahrtsstraßenordnung werden gelernt.

  4. Sie suchen eine Ausbildungsstätte oder wünschen weitere Auskünfte:

    Deutscher Segler-Verband e.V.
    Führerscheine, Segelschulen und Ausbildung
    Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg
    Tel: 0 40 - 6 32 00 90
    Fax: 0 40 - 63 20 09 28




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