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Aktuelle VISA Bestimmungen für Australien

von Elke Stumpe
SY. ANTAIA
TO-Stützpunkt Naiafu- Tonga
Tonga@Trans-Ocean.org


Unter den Seglern, die 2009 Australien anlaufen wollten, gab es viele Fragen bezüglich eines Visums für Australien. Ich habe versucht, die verschiedenen Bestimmungen zusammenzufassen.

Wir waren viermal in Australien, 1993 für vier Wochen mit Visum von Neuseeland ausmit dem Flugzeug. Später hatten wir uns in Nuku'alofa ein Visum geholt, das vier Jahre gültig war, sind dann aber nicht gefahren.

2007 waren wir in Port Vila in der Botschaft und da wollten sie so viele Papiere von uns, dass ich die Anträge im Internet gemacht habe. Visumdauer 1 Jahr, Aufenthaltsdauer 6 Monate, ging durch in 24 Stunden ohne Auflagen. Wir waren dann 2 mal 6 Monate in Australien 2007 (Einreise mit der Yacht) bis 2009. Im Juli 2009 hatte ich ein E-Visum für 3 Monate beantragt und das ging selbst für Werner (über 71 Jahre alt) in 24 Stunden ohne Auflagen durch.

Die Bedingungen für ein 3-Monats E-Visum für EU-Bürger über 70Jahre wurden anscheinend dahingehend erleichtert, dass man keine medizinische Untersuchung mehr braucht.

Ich gehe bei den folgenden Erklärungen davon aus, dass alle, die ein Visum beantragen wollen, einen EU- Pass haben. Man kann von ausserhalb Australiens ein Touristen Visum beantragen (Tourist Visa, Class TR, Subclass 676) für einen Aufenthalt von 3, 6 oder 12 Monaten innerhalb der Gesamtdauer des Visums (meist 1 Jahr gültig, aber bis zu 4 Jahren möglich). (Dieses 676 Visum für drei Monate zu beantragen ist möglich, macht aber m.E. keinen Sinn für EU Bürger, da es Gebühren kostet, da macht man besser das E-Visum, siehe unten).

Ein Antrag pro Person, Kinder können mit einbezogen werden. Kosten für ein 676 Visum immer pro Antrag AUS$ 105.00 (Stand 2009- 2007 waren es noch 75A$).
Anträge können gestellt werden:

  • per Brief
  • persönlich in einer Botschaft o.ä. (Embassy, High Commission, Consulate)
  • mit dem Formular 48 oder 48 R (gibt es auch online als .pdf)
    dazu braucht man den Pass (gültig mindestens noch 6 Monate), 1 neueres Bild (manche verlangen 2 Bilder) und das Geld für die Gebühr.
    Dazu wird bei längerem Aufenthalt (mehr als 3 Monate) oft verlangt: Beweise, dass man sich in Australien selbst unterhalten kann: Kontoauszüge, Kreditkarten etc. u.U. Beweis, dass man eine Krankenversicherung hat (bei über 70 Jahren obligatorisch).
    Medizinische Untersuchung und/oder Röntgenuntersuchung (bei über 70 Jahren obligatorisch).
  • Über das Internet Antrag online, sogenanntes eTouristVisum 676
    (Unterlagen (Bilder, Kontoauszüge,etc.) können, wenn nötig, online übermittelt werden- Grösse der Dateien bis 500 KB)
  • Für kürzeren Aufenthalt:
  • online sogenanntes E-Visitor Visum für Aufenthalt von maximal 3 Monaten innerhalb der Gesamtdauer des Visums von 1 Jahr KOSTENLOS
  • 2007 gab es noch zur allgemeinen Verwirrung ein ETA Visum auch für 3 Monate in einem Jahr, das war ebenfalls kostenlos, es wurde jedoch eine Service Charge von AUS 20.00 verlangt. Weiss nicht, ob es das auch noch gibt.
Eine Verlängerung des Visums innerhalb Australiens ist u.U. möglich (wenn man KEINE Klausel im Visum hat " No further stay - 8503") beim Immigration Büro und online, kostet jedoch (Stand 2007) AUS$ 215.00

Je nachdem welches Visum man beantragt und vor allem für welche Aufenthaltsdauer, desto mehr Fragen beinhaltet das (online) Formular und dementsprechend sind die Auflagen. Wenn man bei der Beantragung (!) des Visums (vor allem bei mehr als 3 Monaten) schon älter als 70 Jahre alt ist, kann man ziemlich sicher sein, dass man eine medizinische Untersuchung und eine Röntgenuntersuchung machen muss. Dies sollte man aber abwarten, bis man dazu aufgefordert wird und dann muss man in der Regel zu einem von der Behörde festgelegten Arzt.

Wenn man ein Visum für Aufenthaltsdauer von mehr als 3 Monaten bis zu 12 Monaten beantragt, wird man gefragt, in welchem Land man sich in den letzten 5 Jahren mehr als 3 Monate am Stück aufgehalten hat. Wenn man dabei Länder angibt, die ein sehr hohes Tuberkulose Risiko haben, dazu gehören ausser Fiji praktisch alle Inselstaaten im Südpazifik, muss man i.d.R. eine Brust-Röntgenuntersuchung machen lassen.

Bei einem Aufenthalt von MEHR als 12 Monaten muss man auch bei Aufenthalt/Staatsbürgerschaft in mittleren Risikoländern, wozu Deutschland, Schweiz, Österreich, Frankreich, USA, Neuseeland und viele andere gehören, eine volle medizinische und Röntgenuntersuchung machen lassen.

Die Frage, die sich jeder selbst stellen muss, ist, wieviel er vor allem in der online Form angibt.... Neuseeland kann man unbesorgt angeben. Bei Ankunft in Australien fragt in der Regel dann keiner mehr nach. Beim Visum muss man zwischen zwei Zeiten unterscheiden:
  1. Visumdauer (meist ein Jahr, u.U. bis zu vier Jahren)-The Subclass 676 Tourist visa allows the visa holder to travel to and enter Australia on more than 1 occasion until ...Tag Monat Jahr.
  2. Aufenthaltsdauer im Land "The visa holder is permitted to remain in Australia, after each entry, for a period of 3 (oder 6 oder 12) months."
Die Visumdauer (1) fängt an dem Tag an zu laufen, an dem man die Genehmigung erhält. Das heisst, man sollte das Visum so spät wie möglich beantragen.
Innerhalb dieser Zeit kann man mehrere Male ein -und ausreisen (multiple entry/more than 1 occasion), wenn das Visum dies bestätigt.

Die Aufenthaltsdauer (2) hängt dann vom Visum ab, man kann also bis zu 3 Monaten, 6 Monaten oder 12 Monaten im Land bleiben.

Die letzte ! Einreise ist möglich am LETZTEN Tag der Visumdauer, der Aufenthalt dann je nach Visum (siehe oben). Eine Verlängerung des Visums IN Australien ist in der Regel möglich bei 3 oder 6 Monaten Aufenthaltsdauer, bzw. wenn die Klausel 8503 NICHT im Visum erwähnt wird. Im Antrag wird gefragt, ob man diese Klausel 8503, d.h. das Land ohne Verlängerungsantrag zu verlassen, wenn das Visum abläuft, akzeptiert. Dies sollte in jedem Fall mit ja beantwortet werden! Ich würde jedem, der einigermassen englisch spricht, raten, das Visum online zu beantragen.

Wenn man vorhat, bald nach Ankunft mit dem Boot in Australien wieder auszureisen (Heimaturlaub) und dann bei Rückkehr auch nicht lange im Land zu bleiben, sollte man überlegen, ob man mit dem kostenlosen E-Visum für je drei Monate nicht besser bedient ist. Bei kürzeren Urlaubsreisen per Flieger ist dieses Visum in jedem Fall vorzuziehen. Hier die Webseite für den online Antrag (es gibt dort auch viele Informationen, sowie .PDF's für Formulare):
http://www.immi.gov.au

Achtung:
Bei der Einreise via Boot die 96 Stunden Frist zur vorherigen Anmeldung beim Zoll in Australien nicht vergessen!
WICHTIG !
neue Bestimmung bei Reisen nach/über USA!
Wenn man über USA per Flieger (heim)reisen möchte, muss man sich jetzt im Rahmen des visumfreien Reisens (Visa Waiver Program) VORHER online eine Einreisegenehmigung (ESTA-Electronic System for Travel Authorization) holen: Man muss einen online Antrag ausfüllen und erhält eine Nummer. Dies ist KEIN Visum, welches EU Bürger für kürzeren Aufenthalt per Flugzeug ja nicht mehr brauchen. Diese Nummer ist ca. 2 Jahre gültig.
Webseite: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/esta.html

Ich hoffe, dies hilft dem Einen oder Anderen weiter. Sollten noch Fragen, auch zu anderen Themen sein, Verbesserungen, Anmerkungen, Tipps, Sonstiges, mailt mich bitte an.
Werner und ich wünschen Allen schönes, sicheres Segeln, gute Landfälle und herrliche Ankerplätze !

Elke Stumpe

Last change / letzte Änderung: Freitag, 06. November 2009
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