Print pageprinter.gif 15x15
home.gif 65x17
redcliffe.jpg 300x218
lupe.gif 25x26Zoom
Offshore-Windenergie
Meeresnutzung zur Energieversorgung
Die Offshore-Windenergie soll in absehbarer Zeit einen wesentlichen Anteil der Energiegewinnung abdecken. Die in Deutschland geplanten Windpark-Projekte liegen überwiegend küstenfern in der ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) von Nord- und Ostsee, mit Rücksicht auf die einmaligen Naturparks von Wattenmeer und Boddengewässern und den Tourismus.

Auf dem Deutschen Fischereitag in Bremerhaven zog Christian Dahlke vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) am Mittwoch Bilanz zum gegenwärtigen Stand der Entwicklungen. Das BSH entscheidet über die Genehmigung von Offshore-Anlagen in der AWZ außerhalb der 12-Seemeilen-Zone.

Für insgesamt 81 Vorhaben (68 Nordsee, 13 Ostsee) laufen im BSH gegenwärtig die Genehmigungsverfahren, erklärte Dahlke. Davon wurden bisher 21 Windpark-Projekte mit insgesamt 1497 Windrädern genehmigt, davon 18 in der Nordsee und drei in der Ostsee. Die erste Genehmigung erteilte das BSH 2001. Zwei Anträge für Projekte östlich von Rügen mussten 2004 nach intensiver Prüfung abgelehnt werden. Nach Angaben Dahlkes wird heute auch das Kabelsystem „NordEon 1“ vom BSH genehmigt – es soll ab morgen verlegt werden. Die notwendige Konverterplattform „BorWin alpha“ wurde bereits vor einem Monat auf See installiert, so dass damit für den Netzbetreiber Eon Netz die Voraussetzungen geschaffen sind, den Strom aus dem Windpark „Bard Offshore 1“ zum Festland zu transportieren.

Neben diesem 2007 genehmigten Windpark-Projekt mit 80 Windrädern ca. 90 km nordwestlich von Borkum, das ab August errichtet werden soll, befindet sich gegenwärtig das Off-shore-Testfeld „alpha ventus“ mit 12 Anlagen in der Realisierungsphase. Es wird von der „Deutschen Offshore-Technologie und Infrastruktur-GmbH & Co. KG“ - kurz DOTI - 45 km nördlich von Borkum errichtet.

Drei weitere Verfahren für Offshore-Windparks in 30 bzw. 70 km Entfernung von den ostfriesischen Inseln stehen in den nächsten Monaten zur Entscheidung an. Ob die notwendigen Voraussetzungen, u.a. dass weder die Sicherheit der Schifffahrt beeinträchtigt noch die Meeresumwelt gefährdet wird oder andere überwiegende öffentliche Interessen vorliegen, werde intensiv geprüft, erläuterte Dahlke. Dabei würden für eine Gesamtschau möglicher Auswirkungen alle Vorhaben in diesem Seeraum einbezogen.

Um den verantwortlichen Planern und Investoren von Offshore-Windenergieanlagen Sicherheit darüber zu geben, welche Anforderungen an die geologisch-geophysikalischen Untersuchungen in den Projektphasen (Vorerkundung, Planung, Ausführung, Überwachung) vorgeschrieben sind, hat das BSH gemeinsam mit Ingenieuren und Geowissenschaftlern Richtlinien zur Baugrunderkundung erarbeitet. So soll sichergestellt werden, dass die Standsicherheit künftiger Anlagen dem Stand der Technik entspricht, erläuterte Dahlke. Einen ähnlichen Katalog von Mindestanforderungen gibt es auch für den ökologischen Untersuchungsrahmen.

Das BSH koordiniert zudem ein über vier Jahre laufendes Projekt zur ökologischen Begleitforschung bei alpha ventus, ergänzte Dahlke. Hierzu hat das Bundesumweltministerium dem BSH knapp 5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, damit genauer festgestellt werden kann, welche Effekte durch die Windenergieanlagen ausgelöst werden. Mit dem FTZ Büsum und dem Alfred-Wegener-Institut sollen unter anderem das Verhalten mariner Säugetiere und Rastvögel, Ausweichbewegungen von Zugvögeln und die Auswirkungen von Bau- und Betriebsgeräuschen auf Schweinswale, Robben und andere Meeresbewohner untersucht werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in die Weiterentwicklung der aktuellen BSH-Standards zum Schutz der marinen Umwelt ein.

Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH)
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
http://www.bsh.de/ E-Mail: presse@bsh.de

Last change / letzte Änderung: Mittwoch, 01. Juli 2009
© Webmaster / NetDesign Rheinland

right.gif 40x15Back