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Gemäß der Resolution Nr. 40 der Hauptarbeitsgruppe "Binnenschiffahrt" der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen mit Sitz in Genf wird in Deutschland das Internationale Zertifikat eingeführt. Das Internationale Zertifikat für Führer von Sportfahrzeugen dient dem Führer eines Sportbootes als international einheitlicher Nachweis seiner Qualifikation im Ausland. Angeregt wurde diese Resolution vom Europäischen Sportschiffahrtsverband, um einer in Aussicht genommenen EU- und europäischen Regelung zuvorzukommen und neben den nationalen Befähigungszeugnissen weltweit mit nur einem einzigen Zusatzpapier auszukommen. Der DSV hat dafür Sorge getragen, dass das Internationale Zertifikat nicht als zusätzliches Papier, sondern als Erweiterung in die vorhandenen amtlichen Sportbootführerscheinformulare integriert wird. Der Sportküstenschifferschein wird seit seiner Einführung zum 01. Oktober 1999 bereits mit dem Internationalen Zertifikat für diesen Bereich herausgegeben. Für den Sportbootführerschein-Binnen, den Sportbootführerschein-See, den Sportseeschifferschein und den Sporthochseeschifferschein erfolgt die Einführung der um jeweils eine Seite erweiterten Formulare zum 01.April 2000. |