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Rettungsweste darf mitfliegen


 

Rettungsweste darf mitfliegen

10. Januar 2019
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Der Urlaubsflug, der Chartertörn, das eigene Boot, das vielleicht gerade in der Karibik wartet, und dazu die eigene Rettungsweste, eine Kombination, die oft schwierig war, durften doch offiziell nur kleine Patronen ins Fluggepäck. Das ist jetzt vorbei. Von nun an ist das Mitführen von aufblasbaren Rettungswesten, den dazugehörigen  zwei CO₂-Patronen und zwei Ersatzpatronen aller Größen erlaubt, das berichtet heute der Rettungswestenhersteller Secumar.

„Die bis Ende des Jahres 2018 geltenden Größenbeschränkungen für CO₂-Patronen in Rettungswesten wurden aufgehoben“, heißt es auf der Homepage von Secumar. Die Mitnahme sei erlaubt im aufgegebenen Gepäck sowie als Handgepäck, wobei die Genehmigung der Fluggesellschaft erforderlich sei. 

Wer auf Nummer sicher geht, meldet die Mitnahme der Rettungsweste plus Patronen gleich bei der Flugbuchung mit an und steckt sie ins aufgegebene Gepäck – Achtung Patronen rausschrauben! Im Handgepäck verstaute Rettungswesten beziehungsweise CO₂-Patronen können für Diskussionen bei der Security sorgen. 

Weitere Informationen finden sich direkt bei secumar. 
 


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