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letzter Beitrag 07.10.19 um 15:21 von  wiki
Elterngeld
 4 Antworten
Autor Nachrichten
SV_Enfant_Terrible Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
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27.09.19 um 08:51

    Liebe Forumsteilnehmer,

    wir wollten einmal nachfragen ob es Erfahrung gibt hinsichtlich des Bezugs von Elterngeld wenn man keinen Aufenthaltsort in Deutschland nachweisen kann (dieses stellt ja eine elementare Bedingungen für die Beanspruchung dar). Den Wohnsitz bei bspw. den Eltern in einer Einliegerwohnung zu melden stellt keine Option dar, da der Wohnsitz auch sofort wiederrum mit der gesetztlichen Krankenversicherungspflicht einhergeht.

    Gibt es für Langzeitsegler eine Sonderregelung?

    Vielen Dank für eure Anregungen!

    Hier noch einmal die Bedingungen von https://www.elternimnetz.de/start/s...ngeld.php:

    Folgende Voraussetzungen müssen Sie als Mutter oder Vater grundsätzlich erfüllen:

    • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland.
    • Sie leben mit ihrem Kind in einem Haushalt.
    • Sie versorgen und betreuen Ihr Kind selbst, das heißt, Sie sind nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt eines Bezugsmonats erwerbstätig. Bei einer Erwerbstätigkeit von über 30 Stunden pro Woche gelten Sie als voll erwerbstätig und haben damit keinen Anspruch auf Elterngeld.
    bugi99 Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
    --
    02.10.19 um 18:53
    Wenn ihr keinen Wohnsitz in Deutschland habt, seit ihr hier ja auch nicht steuerpflichtig und zahlt deshalb wahrscheinlich auch keine Steuern in Deutschland . Dann kann man natürlich auch nicht die Sozialleistungen für sich beanspruchen.
    EgoN Skipper Skipper Posts:71
    --
    05.10.19 um 14:27
    Die Frage, ob der Anspruch zum Bezug von Sozialleistungen an Steuerzahlungen geknüpft ist (was natürlich nicht der Fall ist), wurde hier wohl nicht gestellt.
    Der Kommentar wäre hier zudem nicht korrekt, weil der Bezug von Elterngeld ohnehin steuerfrei bleibt und Elterngeld ja genau dazu gedacht ist, die Lebenshaltungskosten für einen gewissen Zeitraum ohne Erwerbsarbeit zu sichern.
    Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert ist, muss während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ebenfalls nichts, wenn sie in die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners wechseln könnten. Somit wäre diese Frage vermutlich beantwortet. Komplizierter wird es bei privat Versicherten, die dann aber eine Regelung mit ihrer PKV treffen müssen.
    Damit sind eigentlich Möglichkeiten offenbart, um während der Elternzeit gemeinsam mit den Kindern segeln zu gehen.
    Ausdrückliche Sonderregelungen für Langzeitreisende gibt es nicht. Aber Bedingung ist, dass der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt.

    Auf blauwasser.de gibt es zu dem Thema einen schönen Beitrag. https://www.blauwasser.de/elternzeit-an-Bord

    Gruß von der Nordsee
    EgoN
    Frau Gans Senator Senator Posts:376
    --
    06.10.19 um 00:25
    veröffentlicht von bugi99 am 02.10.19 um 18:53
    Wenn ihr keinen Wohnsitz in Deutschland habt, seit ihr hier ja auch nicht steuerpflichtig und zahlt deshalb wahrscheinlich auch keine Steuern in Deutschland . Dann kann man natürlich auch nicht die Sozialleistungen für sich beanspruchen.

     

    Das ist nicht zwingend richtig: wir sind nicht gemeldet, haben aber einen "Steuerwohnsitz" in Deutschland behalten, der uns in vollem Umfang steuerpflichtig macht.

     

    wiki Skipper Skipper Posts:40
    --
    07.10.19 um 15:21

    Hi,
    für Elterngeld muß der gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland sein.
    Bei Kindergeld gibt es da Ausnahmen.
    " Steuerwohnsitz" sind vermutlich Immobilien gemeint, hat aber nichts mit Sozialversicherung zu tun.
    VG



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