Die Frage, ob der Anspruch zum Bezug von Sozialleistungen an Steuerzahlungen geknüpft ist (was natürlich nicht der Fall ist), wurde hier wohl nicht gestellt.
Der Kommentar wäre hier zudem nicht korrekt, weil der Bezug von Elterngeld ohnehin steuerfrei bleibt und Elterngeld ja genau dazu gedacht ist, die Lebenshaltungskosten für einen gewissen Zeitraum ohne Erwerbsarbeit zu sichern.
Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung pflicht- oder familienversichert ist, muss während der Elternzeit keine Krankenkassenbeiträge zahlen. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ebenfalls nichts, wenn sie in die Familienversicherung des Ehe- oder Lebenspartners wechseln könnten. Somit wäre diese Frage vermutlich beantwortet. Komplizierter wird es bei privat Versicherten, die dann aber eine Regelung mit ihrer PKV treffen müssen.
Damit sind eigentlich Möglichkeiten offenbart, um während der Elternzeit gemeinsam mit den Kindern segeln zu gehen.
Ausdrückliche Sonderregelungen für Langzeitreisende gibt es nicht. Aber Bedingung ist, dass der Wohnsitz in Deutschland bestehen bleibt.
Auf blauwasser.de gibt es zu dem Thema einen schönen Beitrag.
https://www.blauwasser.de/elternzeit-an-Bord Gruß von der Nordsee
EgoN