Hi Jan
Wir sind als "Globetrotter" seit Mai 2016 unterwegs. Ist immer noch möglich, resp. sogar offizieller Status bei der AHV. Bezüglich Fragen AHV / Globetrotter ist jeweils die kantonale AHV Verwaltung zuständig, nicht die Schweizerische AHV in Genf. Du musst einfach den jährlichen Nachweis erbringen, dass du "nicht erwerbstätig" bist und dann kriegst du den offiziellen Status "nicht erwerbstätig" und kannst den minimal Betrag einbezahlen. Als Nachweis gelten Rechnungen von Marinas, Supermärkten im Ausland, etc. Jährlich zu erbringen.
Bei Krankenkasse wirds etwas komplizierter, ist auch etwas eine Grauzone. Wir haben uns komplett abgemeldet und der Krankenkasse gesagt, dass wir in die USA ziehen, da wollten Sie uns nicht mehr versichern und wir konnten eine ausländische Kranken und Unfallversicherung abschliessen (STA Travel). Sie bestehen aber eigentlich darauf, wenn man ohne Wohnsitz im Ausland reist, dass du weiterhin in der Schweitz versichert bleiben müsstest, was dann mit der Reiseversicherung meist sehr teuer wird. Daher, erwähne besser nicht, dass du im Ausland ohne Wohnsitz unterwegs sein wirst.
Banken, insbesondere die grossen internationaltätigen Schweizerbanken wollen nicht wissen, dass du ohne Wohnsitz im Ausland bist, sie brauchen weiterhin eine Adresse, wo sie die Korrespondenz hinsenden können und mit gutem Gewissen annehmen können, dass du dort die Post auch erhälst. Ob du dort auch steuerlich angemeldet bist, interessiert sie nicht.
Hoffe das hilft dir weiter
Gruss
Dominique
SY Richard Parker