Nur eine kurze Info, damit bei dem Verkauf einer solcher Waffe keine Fehler unterläuft:
"Signalpistolen zählen in Deutschland als Schusswaffen und unterliegen dem Waffengesetz. Für Erwerb und Besitz ist eine Waffenbesitzkarte, (WBK) für das Führen der Signalpistole ein Waffenschein erforderlich." (aus Wikipedia) Der Verkauf solcher Waffen unterliegt heute strengen Auflagen (z.B. kein Versand per Post). Der Verkäufer muss die Waffe in der WBK eingetragen haben, der Verkauf muss dokumentiert und der Waffenbehörde gemeldet werden und dann in die WBK des Käufers eingetragen werden.
Einfach kaufen ist eine Straftat...