Erleichterungen für Schweizer Yachteigner per 01.01.2025
Es gibt ein paar administrative Erleichterungen für Eigner von Yachten unter Schweizer Flagge:
- Die Gültigkeitsdauer des Flaggenscheins wurde von drei auf fünf Jahre verlängert;
- alle in der Schweiz wohnhafte Personen dürfen ihre Yacht in der Schweiz registrieren und unter CH-Flagge fahren sowie alle Schweizer Bürger, die im Ausland wohnen;
- in der Schweiz registrierte und tatsächlich verwaltete, juristische Personen dürfen eine Yacht registrieren;
- bei der Verlängerung des Flaggenscheins ist die Überprüfung der Seetüchtigkeit auch durch eine virtuelle Bootsbesichtigung durch einen schweizerischen Experten zulässig.
Der TO-Stützpunkt hatte sich hierfür eingesetzt und begrüsst diese Erleichterungen. Das Verbot der gewerblichen Nutzung bleibt vorerst bestehen, ebenso die Vorschrift, dass nur eine Versicherung, die in der Schweiz eine Niederlassung hat, eine CH-Yacht versichern darf. Der TO-Stützpunkt arbeitet daran, dass auch diese Vorschriften gelockert werden. Das Seeschifffahrtsamt hat ihre Webseite neu gestaltet und dort sind auch die aktualisierten Wegleitungen für die Registrierung einer Yacht und die Verlängerung des Flaggenscheins zu finden:
https://www.schweizerischesseeschif...iner-jacht
Bei Unklarheiten kann der Stützpunkt Küsnacht kontaktiert werden.