Go to previous topic
Go to next topic
letzter Beitrag 19.05.20 um 06:07 von  ArAl
Griechenland -Bootspapiere
 1 Antworten
Autor Nachrichten
Mike M
Segler
Segler
Posts:10


--
18.05.20 um 08:29

    Hallo Zusammen, weis einer ob das DEPKA - Papier für Griechenland nicht mehr benötigt wird ? wo steht das offiziell ? Gruß Mike

    ArAl
    Skipper
    Skipper
    Posts:52


    --
    19.05.20 um 06:07
    Seit 19.04.2020 gibt es kein DEKPA mehr.

    Neu ist, dass der Skipper die Crewliste mit Datum und Uhrzeit unterschreiben muss.

    Hier steht es offiziell:
    http://www.opengov.gr/ynanp/?p=1344

    Hier eine Übersetzung aus dem englischen:
    Artikel 66 Aufhebung des Verkehrsberichts über Freizeitschiffe (DEKPA)

    1. Artikel 10 Absatz 1 des Gesetzes 4256/2014 (A '92) wird durch Folgendes ersetzt:
    "1.a. Private Freizeitboote müssen unabhängig von ihrer Flagge mit einem Passagierstatus ausgestattet sein, der vom Kapitän oder Kommandanten auf dem neuesten Stand gehalten wird, ohne dass die Genehmigung der Hafenbehörde erforderlich ist. Der Status der Insassen und etwaige Änderungen daran sind vom Kapitän oder vom Kommandanten zu unterzeichnen, der Datum und Uhrzeit seiner Unterschrift bescheinigt. Der Status der Insassen enthält die Elemente von Artikel 5 Absatz 1 Abs. 23/1999 (A '17) ist immer an Bord und wird auf Anfrage der zuständigen Behörden angezeigt.

    b. Wenn private Freizeitschiffe unabhängig von ihrer Flagge Staatsangehörige eines Staates außerhalb der EU sind. oder der EWR Der Besatzungs- und Passagierstatus ist gemäß den in Buchstabe a festgelegten Bedingungen aufrechtzuerhalten. Der gegenwärtige Besatzungsstatus enthält auch das Datum der Ausschiffung der oben genannten Mitarbeiter an Bord des Schiffes, wenn es in Griechenland registriert wird. Der Status der hier anwesenden Besatzung wird vom Kapitän oder Kommandanten der Hafenbehörde des ersten Abfahrtshafens des Schiffes aus dem Ausland und des letzten Abfahrtshafens des Landes angegeben und berücksichtigt. Die Visumpflicht gilt auch im Falle des Wechsels der oben genannten Mitarbeiter. In diesem Fall wird die Situation vom Kapitän oder vom Kommandanten zur Prüfung durch die Hafenbehörde im Zuständigkeitsbereich des Schiffes vorgelegt.

    c. Freizeitfahrzeuge, unabhängig von der Flagge, die gemäß dem Recht eines anderen Landes beruflich ausgewiesen sind, müssen einen aktuellen Status der vom Kapitän oder Kommandanten unterzeichneten Passagiere erhalten, der das Datum und die Uhrzeit seiner Unterschrift bestätigt. Der Status der Insassen enthält die Elemente von Artikel 5 Absatz 1 Abs. 23/1999 (A '17), immer an Bord, wird von der Hafenbehörde bei der Erlangung einer Segelgenehmigung und einer Ankunftserklärung berücksichtigt und auf Anfrage der zuständigen Behörden angezeigt. "

    (2) Dieser Artikel tritt einen (1) Monat nach Veröffentlichung dieses Gesetzes im Staatsanzeiger in Kraft, mit der Option, nach einer Entscheidung des Ministers für See- und Inselpolitik einen (1) zusätzlichen Monat zu verlängern. Mit Inkrafttreten dieses Artikels wird jede Bestimmung, die etwas anderes regelt, aufgehoben.

    Hier die Veröffentlichung, dass das Gesetz verabschiedet wurde (Artikel 68):
    https://www.e-nomothesia.gr/kat-nay...-2020.html

    Somit gibt es seit 19.04.2020 kein DEKPA mehr.


    ---