Moin,
im Palstek war ein Artikel zu dem Thema und offensichtlich kennt sich die genannte Kanzlei in dem Bereich sehr gut aus:
https://palstek.de/dauerbrenner-eu-...atzsteuer/
Nun muss die Frage „ob“ denn nun zu versteuern ist zwar gar nicht geklärt werden, aber wie das dann abzuwickeln ist wird man dort sicher auf Anhieb wissen.
In Deutschland kannst Du natürlich nicht versteuern, denn Du musst ja dort versteuern wo das Wirtschaftsgut in die EU eingeführt wird. Wenn Du schon so korrekt und ehrlich bist ( was ja lobenswert ist ) dann würde ich auch den Service einer kompetenten Rechtsberatung nutzen. Das Problem in der Praxis wird sein, dass da kein Land und keine Behörde Bock drauf hat. Ist natürlich immer einer Frage des Gegenwertes und der somit winkenden Steuereinnahme. Aber was hat der Beamte davon. Ich stelle mir gerade vor Du kommst mit einer Yacht nach GR und willst dort freiwillig Deiner EU-Steuerpflicht nachkommen. Die werden ganz elektrisch…. Also ich würde einfach abwarten bis sich jemand meldet und im Zweifel behaupten, dass die Steuer bezahlt sei und Du es nur nicht nachweisen kannst. Vielleicht, ganz vielleicht aber auch nur, schickt Dir dann tatsächlich mal jemand einen Steuerbescheid. Das aber. nur meine ganz persönlich und ganz sicher inkompetente Meinung. Wie gesagt, der Link oben sollte hlfreich sein.
Fair Winds
Martin