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letzter Beitrag 31.03.23 um 20:20 von  Daniel SY Vairea
Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación) in Spanien
 11 Antworten
Autor Nachrichten
Stefan Schafhaus
Segler
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Posts:18


--
23.03.23 um 09:44

    Liebe Segelbegeisterte des TO,

    in einer Infoschrift des ADAC (siehe https://skipper.adac.de/wp-content/...nzel_b.pdf ) ist zu lesen:

    " Anmeldesteuer (Impuesto de Matriculación)
    Für Boote über 8 m Kiellänge und alle Wassermotorräder (Jet-Skis)
    wird die Anmeldesteuer erhoben. Deutsche Staatsbürger, die einen
    Wohnsitz in Spanien gemeldet haben oder eine spanische Steuer-
    nummer besitzen oder sich mehr als 183 Tage in Summe im Ka-
    lenderjahr in Spanien aufhalten oder deren Boot unter spanischer
    Flagge fährt, müssen die Anmeldesteuer in Höhe von 12 %, auf
    den Kanaren 11 %, des Bootswertes zahlen.
    "

    Hat jemand von Euch Erfahrungen mit dieser Steuer? Wird sie tatsächlich erhoben? 183 Tage in Summe im Kalenderjahr in Spanien sind schnell erreicht und ein Betrag von 12 % des Bootswertes sind kein Pappenstiel.

    Ich danke Euch im voraus für jeden Input!

    Herzliche Grüße

    Stefan

    Jürgen Beste
    Segler
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    --
    24.03.23 um 12:17
    Moin Stefan,
    Ich habe mich mit dem Thema noch nicht beschäftig da ich die 183 Tage noch nicht gerissen habe.
    Evtl würde mich mal einen Stützpunktleiter des TO in Spanien direkt ansprechen.
    Das Ergebnis würde mich auch interessieren
    Gruß
    Jürgen
    Capt‘n Motylek
    Kommodore
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    Posts:166


    --
    28.03.23 um 19:24
    Moin,

    gesagt - getan, nach Auskunft hier in Spanien verhält es sich wie folgt:

    Es gilt das einheitliche EU-Recht. Sofern man als EU-Bürger in Spanien unter seiner Heimatflagge segelt und nicht „resident“ dort ist, also z.B. ein Haus oder eine Wohnung in Spanien besitzt, greift diese Steuerpflicht nicht. Falls doch, wird man in Spanien auch mit der Yacht steuerpflichtig.

    Umgekehrt verhält es sich ebenso. Hat also ein Spanier eine Wohnung in Deutschland, z.B. auf Norderney und dort auch ein Schiff, dann müsste er dies in der BRD nach dem halben Jahr ebenso versteuern.

    Anders ist er Sachverhalt, sofern es sich nicht ! um einen EU-Bürger handelt. Ein Kanadier, US-Bürger o.ä. sollte sich nicht länger als besagte 183 Tage in Spanien aufhalten.
    Zusätzlich gilt es zu bedenken, dass diese Regelung pro Kalenderjahr gilt. Reist man z.B. ab August über die Kanaren ein, ist aber Ende Juni des kommenden Jahres wieder weg, dann greift die Steuerpflicht auch für den Briten, Ami oder Türken nicht. Das hilft auch schon ein wenig.

    Seiner Steuerpflicht muss man, wie in jeden Land, aktiv nachkommen. Es bleibt allerdings die Frage, ob und in wiefern sich jemand die Mühe macht das nachzuverfolgen. Das ist aber ein anderes Thema.

    Dies alles natürlich ohne Obligo, doch aus vertrauenswürdiger Quelle. Es würde mich freuen, wenn diese Information hilfreich ist.

    Fair Winds
    Martin
    Jürgen Beste
    Segler
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    --
    29.03.23 um 12:23
    Sehr verständliche Antwort - klingt auch plausibel
    Vielen Dank
    SY Windward
    Skipper
    Skipper
    Posts:41


    --
    29.03.23 um 15:11

    Moin Martin,

    ich frage mich gerade, wie belastbar die Auskünfte insgesamt sind und ob wirklich klar ist, worüber gesprochen wird. 

    Meines Wissens ist die sogenannte Impuesto de Matriculación eine Sonderbesteuerung in Spanien, für die es zumindest für privat genutzte Segelboote in Deutschland (und vermutlich auf EU-Ebene) keine Entsprechung gibt. Daher möchte ich die Richtigkeit der folgenden Aussage zumindest mit einem dicken Fragezeichen versehen:

    "Hat also ein Spanier eine Wohnung in Deutschland, z.B. auf Norderney und dort auch ein Schiff, dann müsste er dies in der BRD nach dem halben Jahr ebenso versteuern."

     

    Dieser Link erklärt die Sondersteuer in Spanien und die Möglichkeiten für eine Befreiung aus meiner Sicht gut strukturiert. Ob die Angaben darin aber rechtlich zutreffen, kann ich nicht beurteilen.  

     

    Beste Grüße

    Christian 

     

     

     

    Capt‘n Motylek
    Kommodore
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    29.03.23 um 21:19
    Hallo Christian,

    danke für den Link, ein weiterer interessanter Hinweis. Und ich stimme Dir zu, das mit dem Spanier in Deutschland überrascht mich auch. Allerdings scheint mir der Hinweis auf einheitliches Recht innerhalb der EU auch plausibel. Ich folgte eben nur der eingangs gegebenen Anregung. Und da ich gerade in Spanien bin und sich die Möglichkeit ergab, natürlich ohne Obligo.
    Aus dem ersten Teil Deines Links würde ich allerdings auch schließen, dass es für den Deutschen ohne Wohnsitz in Spanien, kein Thema ist, was ja der eigentliche Kern der Frage war. Zumal ich auf Norderney nie Spanier getroffen habe ;-) So hoffe ich, dass wir mit den gesammelten Informationen zur Klärung beitragen konnten. Im Zweifel wird die persönliche Auslegung eines „Behördlichen“ vor Ort sowieso immer erstmal zu einem Problem werden… Aber Sorgen mache ich mir nicht, zumal ich bis Juni sowieso wieder weg bin. Flucht war stets ein probates Mittel ;-)

    Fair Winds
    Martin
    Haewelmann
    Segler
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    --
    29.03.23 um 23:50

    Moin,

    ich empfehle, den Link  zum Text der Spanischen Anwaltskanzlei in die Linksammlung für Lossegler etc. mit aufzunehmen. Eine bessere Übersicht habe ich noch nicht gelesen, um diese häufig gestellte Frage fundiert zu beantworten. Ich hoffe der Vorschlag wird in Cux umgesetzt. 

    Beste Seglergrüße 

    Ove Grantz 

    SV Haewelmann

    SY Windward
    Skipper
    Skipper
    Posts:41


    --
    30.03.23 um 13:23

    Moin Martin,

    ich stimme Dir vollkommen zu, dass die Kernaussage für die Allermeisten (Sonderkonstellationen insbesondere mit wirtschaftlichen interessen also ausgenommen) wohl auf eine einfache Formel heruntergebrochen werden kann. Ich würde da aber nicht an den formalen Wohnsitzbegriff anknüpfen, sondern an die Dauer des - ggf. auch unterbrochenen - tatsächlichen Aufenthalts in Spanien innerhalb eines Kalenderjahrs. Wer sich also die meiste Zeit in einem Kalenderjahr (ob dafür jetzt 183 Tage oder mehr als 183 Tage erforderlich sind, darauf würde ich es nicht ankommen lassen) in Spanien aufgehalten hat, gilt nach den Angaben auf der verlinkten Internetseite als in Spanien ansässig. Mit der Ansässigkeit beginnt dann der ganze Schlamassel mit der Anmelde- und Steuerpflicht. 

    Ich habe mal davon gelesen, dass Beamte der Steuerverwaltung zur Feststellung der Aufenthaltsdauer sich Logbücher vorlegen ließen und die Hafenmeistereien befragt haben. Ich würde das also nicht ganz so auf die leichte Schulter nehmen, wenn ich mich tatsächlich längere Zeit in Spanien aufhalten würde. Hilfreich kann sicher sein, wenn man belegen kann, wann man sich außerhalb Spaniens aufgehalten hat. 

    Interessant zu beobachten sind auf der anderen Seite die vielen in Polen zugelassenen Sportboote in den spanischen Marinas. Das lässt vermuten, dass die Kontrollen - zumindest noch - nicht so streng sind. 

    Allerbest,

    Christian  

    Daniel SY Vairea
    Skipper
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    --
    30.03.23 um 14:59

    Hallo Zusammen,

    Handelt es sich bei der Berechnung der 183 Tage wirklich um das Kalenderjahr? Ich glaube die 183 Tage beziehen sich auf eun Jahr, d.h innerhalb eines Zeitraumes von 365 Tagen darf man sich nicht länger als 183 Tage in Spanien aufhalten ansonsten man dann steuerpflichtig wird.

    Boote mit polnischer oder belgischer Flagge in den spanischen Marinas können in Spanien ansässigen Personen gehören und sind ordnungsgemäss versteuert. Die Flagge wurde gewählt da die Auflagen und Kosten geringer sind.

    Grüsse aus Hog Cay / Bahamas

    Daniel

    SY Vairea

     

    Capt‘n Motylek
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    30.03.23 um 16:57
    Moin,

    Fragen über Fragen…und viel Spekulation. Da nach den genannten Informationen wohl auch der Schiffsführer maßgeblich ist, nicht die Yacht, könnten !!! sich hier auch wieder Gestaltungsspielräume ergeben. Bzgl. des Logbuches stellt sich dann wieder die Frage, in welcher Form !!! man oder Frau an Bord einer Privatyacht überhaupt verpflichtet ist, nicht nur ein Logbuch zu führen, sondern auch alle früheren Logbücher dabei zu haben. Die muss m.E. nach die Reederei ( der Eigner ) drei Jahre aufbewahren. Natürlich führe ich eines, sogar sehr akurat, lagere frühere Logbücher aber zu Hause. Wenn aber nach, sagen wir mal 150 Tagen, auf einmal meine Frau die Schiffsführerin ist und ein neues Logbuch beginnt ??? Welches Recht wird da gebrochen wenn der vorherige Schiffsführer sein Logbuch mit von Bord nimmt. Alles sehr fraglich und vermutlich im Graubereich, welche formale Regelung dagegen sprechen könnte ist mir allerdings nicht präsent. Was nicht bedeutet, dass es keine anderslautende Regelung gibt!!! Jetzt aber kein neues Thema zur Führung des Logbuchs aufmachen, sonst komme ich nicht mehr zum Segeln ;-) Wie gesagt, mich betrifft das Thema sowieso nicht, da ich die Frist nicht überschreite. Aber Blut geleckt habe ich schon und an die im Impressum genannte Kanzlei mal eine entsprechende Anfrage gesandt. Vielleicht antworten die Ja.. Meine Auffassung wäre allerdings klar, dass ein Jahr eben ein Jahr ist. Andernfalls sollte das deutlich ausformuliert werden. Aber da greift wieder meine zuvor getätigte Auslassung: Erklär‘ das als deutscher Gast mal der Behörde im Gastland… Kacke is’ erstmal am dampfen würde ich sagen…

    So, jetzt bin ich mal gespannt wie ein Flitzebogen ob die sich melden und falls dies erfolgt berichte ich natürlich von dem Ergebnis, wobei auch das natürlich ohne Obligo wäre.

    Fair winds
    SY Windward
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    31.03.23 um 17:27

    Moin Daniel,

    wir hatten hier ja insbesondere mit Hilfe der verlinkten Informationen herausgefunden, dass grundsätzlich eine Pflicht zur Anmeldung von Booten im spanischen Schiffsregister besteht und zur Führung der spanischen Flagge besteht, wenn man in Spanien ansässig ist. An diese Pflichten scheint die Pflicht zur Abführung dieser Sondersteuer (nicht Mehrwertsteuer) gekopplet zu sein.

    Nun schreibst Du:

    "Boote mit polnischer oder belgischer Flagge in den spanischen Marinas können in Spanien ansässigen Personen gehören und sind ordnungsgemäss versteuert. Die Flagge wurde gewählt da die Auflagen und Kosten geringer sind."

    Kannst Du das bitte näher einordnen, warum trotz Ansässigkeit in Spanien keine Pflicht zur Anmeldung in Spanien und Führung der spanischen Flagge bestehen soll? Woher hast Du Deine Erkenntnisse, der angeblich ordnungsgemäßen Versteuerung? Bezieht sich Deine Aussage tatsächlich auf die hier diskutierte Sondersteuer oder meinst Du die Mehrwertsteuer, die beim Kauf eines Bootes anfällt? Oder ist es so, dass die von Dir angesprochenen Bootseigner von der Anmeldesteuer und der Pflicht zur Führung der spanischen Flagge befreit wurden?

    Ganz so einfach ist es ja - zumindest nach deutschem Flaggenrechtsgesetz - nicht, sich von der Pflicht zur Führung der "eigenen" Nationalflagge befreien zu lassen. Zumindest Deutsche mit Wohnsitz in Deutschland können nicht mal so eben die Flagge eines anderen Staates wählen, um Auflagen oder Kosten zu umgehen.   

     

    Allerbest,

    Christian  

    Daniel SY Vairea
    Skipper
    Skipper
    Posts:47


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    31.03.23 um 20:20

    Hallo Christian,

    Unsere Reise begann. in Spanien. In der Marina lagen Flyer auf in welchen für die belgische Flagge Werbung gemacht wurde. Es sei günstiger und mit weniger Auflagen verknüpft als eben die spanische Nationale zu führen. An unserem Steg lag ein Boot mit belgischer Flagge das Spaniern gehörte. Ich habe mich mit ihnen darüber unterhalten. Damals war es Belgien und in der Zwischenzeit ist Polen dazugekommen. Kenne einen Deutschen der ein Boot unter polnischer Flagge fährt.

    Zur Steuerpflicht kann ich mich nicht äussern. Dort wo ich in Spanien lag und unser Boot für Langfahrt klarmachte, kam die Guardia Civil regelmässig vorbei. Sie liefen über die Stege und sahen sich im Marinabüro Papiera an.

    Ihr müsst euch in Deutschland von der Pflicht zur Führung derdeutschen Flagge befreien lassen? Krass...

    Grüsse aus den Bahamas, wo heute der letzte Tag ist an dem Lobster gefangen werden dürfen

    Daniel

    SY Vairea



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