Hallo Gabi,
Ältere Boote
, die vor dem 16.6.1998 eingeführt wurden brauchen gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG
keine CE-Zertifizierung.
Boote, die nach diesem Stichtag eingeführt wurden, müssen (entgegen meines ursprünglichen Postings) nachzertifiziert werden.
Preisbeispiel hierfür:
http://www.ceproof.de/fileadmin/tem...tboote.pdf
Die 110V bereiten keine Schwierigkeit. Der Landstromleitung
(z.B. Ladegerät, Wasserboiler) wird einfach ein Spannungswandler 230V -> 110V (50-100 Euro mit
Fi-Schalter vorgebaut. Falls ein Inverter eingebaut ist: Viele E-Geräte laufen auch mit 110V . Bei uns laufen sogar 230V Bohrmaschine und 600W Flex (etwas langsamer).
Für einen Kauf kommen eigentlich nur
top-shelf seegehende Yachten in Frage, und die sind gemeinhin sehr viel besser ausgerüstet, als europäische Boote.
Unter ausländischer Flagge könnt ihr nicht fahren.
Der Behördengang in DL ist überschaubar und problemlos.
Vor der
Überführung
Flaggenzertifikat besorgen und alle VHF und SSB
Geräte bei der Bundesnetzagentur
anmelden (oft sind die Geräte, die sich in US Booten befinden, in DL nicht zugelassen und auch nicht anmeldbar. In der Praxis scheint aber nur wichtig, dass anmeldbare Geräte
auf dem Papier stehen und dass
gezahlt wurde).
ZOLL kommt kurioserweise nur bei Booten
UNTER 7m (oder 10m, ich glaube da hat sich was geändert) dazu.
EINFUHRUMSATZSTEUER fällt an und ist abhängig vom EU Land, im welchem ihr den ersten Landfall macht. Die Azoren sind interessant da nur 16% Ust. - obwohl zu Portugal gehörend keine 23% . Für
den Papierkram muss ein Spediteur beauftragt werden (problemlos und
nicht teuer). Die bevorzugte Überführungssoute wäre sowieso über die Azoren (s.u.), oder
gleich über Großkreisroute nach Guernsey (Zwischenstopp, keine Steuern)
und dann nach DL.
Die Ust. Steuersätze findest du hier:
http://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...usland.pdf
Bzgl. des zu versteuernden Bootspreises ist die Behörde in DL bei älteren Booten im Übrigen erstaunlich indifferent.
Man muss das Boot zwar in dem Land, in dem man Landfall macht,
umgehend zollrechtlich behandeln - man muss aber dort nicht zwangsläufig die Steuern abführen, sondern kann das bis zu 4 Wochen später in DL nachholen. Sehr unangenehm kann es werden, wenn man vom französischen Zoll aufgebracht wird (Lima, langer Kescher, alle Papiere rein, egal bei welcher Welle - und wenn der Ust.-Nachweis fehlt, geht es ab in den nächsten Hafen. Dort geht das Boot dann an die Kette und wird von einem Surveyor (300€/m) geschätzt.
On top wird eine Strafe fällig. In diesem Falle hilft nur eine rechtzeitige mündl. Anmeldung, dann geht man straffrei aus.
Bei Fragen an die OFD Rostock wenden (bei den "unteren" Zollämtern gibt es widersprüchliche Aussagen).
Fair Winds,
Volker
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