Anmerkung zu USt-freier Ausfuhr von EU-geflaggten Schiffen in Drittländer:
Ich bin mir nicht sicher, wie die aktuelle Handhabung ist, aber ich weiß, dass wir früher mit französisch geflaggten, nicht versteuerten Charterschiffen (Nautor hatte eine solches "Steuermodell" für Eigner)
nicht nach Guadeloupe und Martinique einreisen durften, weil sonst die Umsatzsteuer fällig geworden wäre. Die Schiffe hatten ihre Basis im damaligen Sondergebiet St. Martin, dessen steuerrechtlicher Sonderstatus aber in den frühen 2000ern aufgehoben wurde.
Ich fürchte, dieses Regel hat sich nicht geändert, und man darf EU-Gebiete nicht berühren, ohne Gefahr zu laufen, dass USt fällig wird.
Für den umgekehrten Fall - US-Boot in der EU - hilft vielleicht die EU-Seite von Noonsite weiter.
http://www.noonsite.com/Countries/G...opeanUnion Auch da bin mir nicht sicher, wie es um ein US_Boot mit einem deutschen Eigner steht; ich glaube, dann entfällt die Temporary Import-Beschränkung... Was wenn ein Eigner deutsch und einer US ist ?!
Kompliziert!
Gruß
Andrea
SV AKKA