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letzter Beitrag 01.10.20 um 15:48 von  SY-DELLE
Ist die Beflaggung des Bootes relevant für den Lebensmittelpunkt aus steuerlicher Sicht?
 29 Antworten
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Seite 1 von 212 > >>
Autor Nachrichten
Tim Meier
Segler
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Posts:6


--
14.09.20 um 15:29

    Erst mal hallo an alle hier im Forum!

    Ich möchte ab nächstem Jahr für vorrausichtlich mehrere Jahre auf einem kleinen Segelboot leben. Da ich nicht in Deutschland und auch sonst nicht für längere Zeit in einem Land bleiben möchte, würde ich mich dafür aus Deutschland abmelden. (Über Nach-/Vorteile habe ich mich bereits recht gut informiert)

    Nebenher würde ich für den Lebensunterhalt mit Webdesign über eine estnische Firma (per e-residency) etwas Geld verdienen. Für die, die noch nichts davon gehört haben, Estland ermöglicht es Leuten aus dem Ausland, e-resident zu werden, worüber man auch eine Firma anmelden kann. Der große Vorteil daran ist, dass der komplette Vorgang online inklusive aller Unterschriften, Verwaltung, Steuererklärung etc erfolgen kann. Das ganze zielt hauptsächlich auf "Digitale Nomaden" ab, und würde perfekt für mich passen.

    Wenn ich jetzt komplett aus Deutschland abgemeldet bin und dort auch nicht mehr wohne, würde ich mir dort die Einkommenssteuer sparen und vor allem würde ich um sehr viel Bürokratie und eine deutsche Steuererklärung herumkommen. (Der Hauptgrund für mich ist die Bürokratievermeidung und die einfache Verwaltung vom Laptops aus, allzu groß wird mein Einkommen in der Zeit nicht sein, so dass sich auch die Steuereinsparungen in Grenzen halten werden)

    Um in Deutschland nicht steuerpflichtig zu sein müssen meines Wissens nach, die folgenden Punkte eintreffen:
    - Weniger als 183 Tage in Deutschland sein
    - Weniger als 3 Monate am Stück in Deutschland sein
    - in Deutschland abgemeldet sein (teilweise habe ich gelesen, dass das nicht nötig ist, soll es aber deutlich leichter machen)
    - keinen Lebensmittelpunkt mehr in Deutschland haben

    All diese Punkte werde ich erfüllen können, meine Frage ist jetzt, hat es einen Einfluss wenn mein Boot eine Deutsche Flagge führt? (Das Flaggenzertifikat wäre möglich, über eine beauftragte Person im Inland)

    Befindet sich mein Lebensmittelpunkt durch die deutsche Flagge dadurch in Deutschland? Ändert sich das, wenn ich über der 12sm Grenze eines Landes bin, wodurch deutsches Recht an Boot besteht? Würden beispielsweise die Tage einer Atlantiküberquerung zu den 183 Tagen dazugezählt werden?

    Eine alternative wäre es, das Boot über die Firma unter estnischer Flagge fahren zu lassen. (Dazu habe ich ein separates Thema verfasst)

    Ich hoffe vielleicht kennt sich hier irgendjemand damit aus :)

    vg,
    Tim

     

    Capt‘n Motylek
    Kommodore
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    Posts:166


    --
    15.09.20 um 20:55

    Hi,

     

    ich bin weder fachlich kompetent (i.S. eines Steuerberaters), noch könnte ich spontan Quellen für meine Aussagen aufführen. Dennoch bin ich guter Dinge, dass meine Aussagen zutreffend sind. Habe mich auch viel mit der Thematik beschäftigt, wenn auch aus anderen Gründen. Da stößt man beim Lesen auf dies und das:

    1. ) Die Flagge Deines Schiffes ist erstmal egal, zumindest aus steuerlicher Sicht.

    2. ) Flaggenzertifikat geht, Du benötigst aber eine, ich nenne es mal Postanschrift, in Deutschland. Kann auch ein Freund, Familie oder was auch immer sein. Nur muss Dir dorthin Post zugestellt werden können.

    3. ) Bzgl. der Steuerpflicht vermute ich, dass hier ein Hinweis zu finden sein dürfte. Habe es nicht gelesen, vermute aber eine richtige Spur:      http://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html

    Aber es gibt ja ein steuerfreies Existenzminimum, vermutlich auch für nicht ansässige Personen ???. Du müsstest also erstmal über min. € 9' zu verstuerndes !!! Einkommen erhalten, bevor da etwas passiert. 


    Mein Vorschlag: Bevor Du Dir mit Anmeldungen in Estland oder sonstwo neue Baustellen aufmachst, z.B. Ausrüsrungspflichten unter fremder Flagge o.ä., sprich doch einfach mal mit Deinem Wohnsitzfinanzamt. Nach meiner Erfahrung sind die eigentlich immer hilfsbereit & freundlich. Und keine Sorge, da will Dir keiner was! Idealerweise bekommst Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung und hast das Thema Steuererklärung damit für Jahre ( 3 ? ) ohne Tricks von den Hacken.

    Aber vielleicht findest sich auch im Forum ein Steuerberater oder eine sonstige kompetente Person die Auskunft geben kann. Ich denke aber, ich liege nicht falsch damit...

    Martin

    Tim Meier
    Segler
    Segler
    Posts:6


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    16.09.20 um 11:10
    Hi Martin,
     
    danke schon mal für die Antwort. Direkt beim Finanzamt nachfragen oder einen Steuerberater ist bestimmt eine gute Idee,
    aber vielleicht findet sich hier ja doch noch einer.
     
    Was Freibeträge und Außensteuergesetze angeht, würde ich mit estnischer Firma,
    wohl zumindest nicht drumrumkommen zumindest eine Steuererklärung anfertigen zu müssen.
     
    Was die Flagge von dem Schiff angeht, ist es ja schon so, dass z.B. Kreuzfahrtschiffe,
    fast immer unter ausländischer Flagge fahren (z.B. Malta) und damit deutschen Arbeitsbedingungen und Besteuerung auszuweichen.
     
    Wobei das natürlich noch mal eine etwas andere Situation ist.
    Evtl. gibt es dazu auch noch keine Präzedenzfälle, was Segler auf eigenem Schiff angeht.
     
    Ich werde auf jeden Fall noch mal ein bisschen recherchieren
    und falls sich hier doch noch ein Steuerberater findet, wäre ich über jeden Rat dankbar :)
     
    vg,
    Tim
    ArAl
    Skipper
    Skipper
    Posts:52


    --
    17.09.20 um 12:26
    veröffentlicht von Capt‘n Motylek am 15.09.20 um 20:55
    Idealerweise bekommst Du eine Nichtveranlagungsbescheinigung und hast das Thema Steuererklärung damit für Jahre ( 3 ? ) ohne Tricks von den Hacken.
    Als Selbstständiger oder Freiberufler bekommt man keine NV-Bescheinigung, auch wenn jährlich nur noch wenige Cent Einnahmen sind. Das sind meine Erfahrungen.

    Als Rentner, mit wenig Rente und z.B. wenig Mieteinnahmen kann man eine NV-Bescheinigung bekommen.

    "Fahne am Heck" kann ja auch Registrierung in einem deutschen Schiffsregister bedeuten. Was ist geplant?
    Tim Meier
    Segler
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    --
    17.09.20 um 14:12
    "Fahne am Heck" kann ja auch Registrierung in einem deutschen Schiffsregister bedeuten. Was ist geplant?

     

    Sehr wahrscheinlich ein Flaggenzertifikat. (Boot ist unter 15m)

     

    ArAl
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    --
    17.09.20 um 14:49
    Du kannst Dein Boot auch mit weniger als 15 m in ein deutsches Schiffsregister eintragen lassen.
    Damit hast Du weltweit einen amtlichen Eigentumsnachweis und kannst das Boot als Sicherheit für Kredite verwenden.

    Du kannst Deinen Wohnsitz auf dem Boot anmelden. Damit bist Du weltweit auf Deinem Boot in Deutschland. Ein Stück Deutschland ist dann da, wo Dein Boot im Ausland liegt.

    Bei Rückkehr nach Deutschland, auch nach mehr als 3 Jahren außerhalb der EU-USt-Union, soll keine MwSt anfallen.

    Gibt es weitere Gründe, sich in Deutschland abzumelden, als diese?
    - keine Einkommensteuererklärung machen müssen
    - sich aus der gesetzlichen oder privaten Kranken- und Pflegeversicherung abmelden

    Hast Du eine Liste mit Vor- und Nachteilen, sich in Deutschland abzumelden?
    Dody
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    Posts:285


    --
    18.09.20 um 11:41

    Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, da hast Du jetzt was sehr interessantes gesagt Arno! Koenntest Du da vielleicht ein bisschen mehr dazu sagen? Oder zumindest wo ich da was konkretes zu finden kann um mich schlau zu machen? Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig? Das Seeschiffahrstamt oder wer?

    Fair winds & sonnige Gruesse aus Nazaré
    Dody

    Tim Meier
    Segler
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    --
    18.09.20 um 14:26

    Das ich das Boot auch unter 15m im Register eintragen kann, war mir bewusst, und wegen dem Eigentumsnachweis  hatte ich das auch schon überlegt, jedoch scheint mir das Flaggenzertifikat etwas einfacher zu beantragen und nach ein paar Erfahrungsberichten scheint bis jetzt noch niemand Probleme nur mit einem Flaggenzertifikat gehabt zu haben. Das Schiff für Kredite zu verwenden ist wahrscheinlich nicht allzu relevant für mich. Wobei die endgültige Entscheidung dazu noch nicht gefallen ist.

     

    Den Wohnsitz auf dem Boot anmelden, geht so weit ich weiß nur wenn man einen festen Liegeplatz hat. In § 20 BMG heißt es: "Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden." (BMG)

     

    | Bei Rückkehr nach Deutschland, auch nach mehr als 3 Jahren außerhalb der EU-USt-Union, soll keine MwSt anfallen.

     

    Das ist interessant, meinst du, dass das der Fall ist, weil das Boot im Seeschiffsregister eingetragen ist, oder wenn man seinen Wohnsitz auf dem Boot anmeldet?

     

    Ein ganz guter Artikel zur Abmeldung und Leben ohne Meldeadresse ist hier: Wirelesslife

     

    Nachteile:

    - keine Teilnahme an Wahlen im Kommunalbereich, auf Bundesebene jedoch schon, wenn man sich rechtzeitig dafür anmeldet

    - keine Anmeldung für Autos möglich (nicht relevant für mich)

    - keine Anmeldung eines Gewerbes (würde bei mir über Estland laufen)

    - keine Sozialleistungen

    - keine Verträge bei denen eine Meldeadresse benötigt wird (bestehende Konten bei Direktbanken, z.B. DKB, sollten aber normal weiterlaufen können, und für die meisten Dinge muss man auch keine Meldeadresse angeben, z.B. einfach die Adresse bei den Eltern angeben für Sachen wie Spotify)

     

    Was gleich bleibt:

    - die Staatsbürgerschaft behält man und kann auch ganz normal einen Reisepass beantragen

     

    Vorteile:

    - keine Schulpflicht (nicht relevant für mich, aber vlt. wenn jemand mit der Famile um die Welt segeln will

    - keine Krankenversicherungspflicht (oft kommt man günstiger mit einer internationalen Krankerversicherung davon und hat auch mehr Freiheiten für gewisse Behandlungen die z.B. in anderen Ländern günstiger sein können)

    - keine Einkommensteuerpflicht (wo hier jetzt wieder ursprüngliche Frage ist, wie das Finanzamt ein Schiff unter deutscher Flagge ansieht)

     

    Noch ein paar mehr Sachen in meinem konkreten Fall was Steuern angeht:

    Momentan weiß ich noch nicht, ob ich überhaupt nach Deutschland permanent zurück kehren möchte, es ist durchaus möglich, dass ich in Zukunft komplett im Ausland leben möchte. Ich hätte jetzt diese 3 Möglichkeiten (zumindest was ich als relevant ansehe):

    1.

    - ich nehme eine Meldeadresse in Deutschland bei meinen Eltern zu Hause

    - ich melde ein Gewerbe in Deutschland an

    Vorteile:

    - ich behalte meine deutsche Meldeadresse

    Nachteile:

    - ich bezahle mehr Steuern und Krankenkassebeiträge

    - deutsche Bürokratie und Steuererklärung was die Unternehmensführung angeht

    - sollte ich mich entscheiden permanent ins Ausland zu ziehen, fällt mein Unternehmen unter die Wegzugbesteuerung, was ziemlich kostspielig werden kann oder ich müsste es auflösen und im Ausland neu gründen. Je nachdem wie hoch die Einnahmen zu dem Zeitpunkt wären, würde das mehr oder weniger kosten, aber auf jeden Fall wäre das mit viel Bürokratie verbunden

     

    2.

    - ich nehme eine Meldeadresse in Deutschland bei meinen Eltern

    - ich melde ein Gewerbe  per e-residency in Estland an

    Vorteile:

    - ich behalte meine deutsche Meldeadresse

    Nachteile:

    - da die Gewerbesteuern in Estland niedriger sind, müsste ich nach dem Außensteuergesetz, das Gewerbe dennoch wie ein deutsches versteuern und hätte die Bürokratie von beiden Ländern

    - Steuern und Krankenkassebeiträge

    - wenn ich permanent ins Ausland ziehe, würde meines Wissens nach trotzdem die Wegzugbesteuerung anfallen, da diese auch für ausländische Unternehmen anfällt

     

    3,

    - ich melde mich in Deutschland ab

    - ich melde ein Gewerbe per e-residency in Estland an

    Nachteile:

    - keine Meldeadresse in Deutschland mehr

    Vorteile:

    - weniger Steuern und Krankenkassebeiträge

    - weniger Bürokratie, ich kann fast alle relevanten Sachen online per e-residency erledigen

    - ich bin komplett Ortsungebunden und kann problemlos ins Ausland ziehen ohne irgendwelche Wegzugssteuern bezahlen zu müssen

    - wenn ich wieder in Deutschland leben will, ist das trotzdem problemlos möglich

     

    Bemerkung: Insbesondere was Wegzugsbesteuerung und Außensteuergesetz angeht, kann es durchaus sein, dass ich manche Details davon falsch verstehe

     

     

    Ich tendiere also sehr stark zu Variante 3, für mich persönlich wäre das mit der wenigsten Bürokratie, geringsten Kosten und größten Freiheit verbunden. Die Frage für mich ist dann nur noch, ob das ganze unter deutscher Flagge funktioniert oder nicht :)

     

    Frau Gans
    Senator
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    --
    18.09.20 um 19:34
    Anmerkung zum Flaggenzertifikat:
    Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, braucht man einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in D.
    Wir hatten die letzte Verlängerung kurz vor Aufgabe des Wohnsitzes beantragt, und mussten nun 8 Jahre später einen Bevollmächtigten benennen.
    Kein wirkliches Problem - es steht halt im Zertifikat dessen/deren Name mit aufgeführt.
    SY-DELLE
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    18.09.20 um 19:51
    Einen Pass oder Perso bekommt man nur mit einer Meldeadresse. Ich bin dafür in einer Werft (nicht SY DELLE) gemeldet.
    Die Delle liegt nicht (mehr) dort, war aber beim PASS und Perso die nGrundlage des Wohnens auf der Werft (Marina). (Dach überm Kopf)
    Alle Post kommt in ein Schließfach in einen anderen Ort (wird dort  ggfs fremd geleert, gescannt u digital oder per Brief von mir dann beantwortet) Ich bekomme per Postfach aber wohl keine Briefwahlunterlagen und Gerichtsurteile.
    Die DELLE ist mit 42 Fuß (S-11 mit 1m mehr) im Schiffsregister HH.
    Als Eigenbau (Flagge D) dient es dauerhsft als MWSt und Eigentums-Nachweis (wenig Kosten)
    Ein Verkaufswechsel im Schiffsregister z.B. erst nach Vollbezahlung.
    Einen Totenschein bekommen die Erben nicht auf See ausserhalb internem Bereich, sondern dann wo ?
    Fragt jr-delle
    die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: Sy_delle39
    Tim Meier
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    18.09.20 um 20:15
    veröffentlicht von Frau Gans am 18.09.20 um 19:34
    Anmerkung zum Flaggenzertifikat:
    Wenn man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat, braucht man einen Bevollmächtigten mit Wohnsitz in D.
    Wir hatten die letzte Verlängerung kurz vor Aufgabe des Wohnsitzes beantragt, und mussten nun 8 Jahre später einen Bevollmächtigten benennen.
    Kein wirkliches Problem - es steht halt im Zertifikat dessen/deren Name mit aufgeführt.

     

    Danke für den Hinweis, das hatte ich auch schon gesehen, wäre bei mir aber auch problemlos möglich.

     

    veröffentlicht von SY-DELLE am 18.09.20 um 19:51
    Einen Pass oder Perso bekommt man nur mit einer Meldeadresse.

     

    Das ist so nicht ganz richtig. Einen Reisepass oder Perso kann man auch ohne Meldeadresse beantragen. Hier ist eine Anleitung dazu: Reisepass beantragen (wobei es einfacher ist, ihn vor der Abreise noch mal erneuern zu lassen)

     

    Cloud-Sailor
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    18.09.20 um 20:55

    Moin,

    was mir noch dazu einfällt.

    2018 kamen wir nach St. Marten mit den schweren Verwüstungen des Hurrikans. EIn Deutscher lag mit seinem Schiff am Strand, war nicht mehr in der BRD gemeldet. Wäre er gemeldet gewesen, hätte er von der BRD als Deutscher im Ausland Hilfe erhalten (seine Aussage). Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll sich aus der BRD abzumelden (hängt sicher vom Alter und der geplanten Abwesenheit ab, aber auch 7 Jahre wären kein Grund) auch wenn dies von den Meldeämtern gefordert wird. 

    Eine (funktionierende) Postadresse ist bei fast jedem Formular nötig und auch bei VISA (wir USA VISA auf Barbados beantragt) erforderlich.

    Zu der Frage 3 Jahre weg und nochmal Mwst. zahlen, warum nicht die Mwst. bei Ausreise sich auszahlen lassen ? Nach Rückkehr sollte diese sogar geringer sein. Hat dies schon jemand mal untersucht ?

    Gutes Gelingen wünscht Johannes

     

    Fair Winds wünscht SY MAGIC CLOUD
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    19.09.20 um 10:40

    veröffentlicht von Dody am 18.09.20 um 11:41
    Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, ...
    Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig?

    Zuerst braucht man einen Schiffsmessbrief, den man beim BSH (Hamburg, 250 €) beantragt und der
    direkt zum Amtsgericht geschickt werden kann, wo das Schiffsregister geführt wird (bei mir Kiel).
    Beim Amtsgericht beantragt man die Registrierung (274,50 €), muss aber den Heimathafen angeben
    (bei mir Flensburg).
    Dann bekommt man das Schiffszertifikat, einen Auszug aus dem Seeschiffsregister (ähnlich
    Grundbuchauszug) und den Schiffsmessbrief zugeschickt.

    Nun soll man beim Einwohnermeldeamt des Heimathafens (wäre bei mir Flensburg) den Wohnsitz
    auf seinem Boot anmelden können.
    Welche Unterlagen gebraucht werden, werde ich mal im Rathaus von Flensburg erfragen.
    Frau Gans
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    19.09.20 um 13:57
    veröffentlicht von SY-DELLE am 18.09.20 um 19:51
    Einen Pass oder Perso bekommt man nur mit einer Meldeadresse. Ich bin dafür in einer Werft (nicht SY DELLE) gemeldet.
    Fragt jr-delle

     

    Das stimmt für den Personalausweis (den wir seit 2011 nicht mehr haben; eine Neubeantragung soll möglich sein, schient aber schwierig), ist aber definitiv nicht richtig für die Ausstellung eines Passes .
    Einen Pass bekommst Du als Auslanddeutscher in der entsprechenden Botschaft - wir haben 2015 unsere Zweitpässe in Kuala Lumpur beantragt und ausgestellt bekommen. Dazu reichten als Wohnortangabe Adresse und Bestätigungsschreiben des Boatyards in Pangkor, sowie Angabe der letzten Meldeadresse in D. Keine Diskussion, kein Problem.

    Gruß
    Andrea (Passeintrag "Lumut/Perak, Malaysia" ist ein nettes Souvenir...)

    Frau Gans
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    --
    19.09.20 um 14:21
    veröffentlicht von Cloud-Sailor am 18.09.20 um 20:55

    Moin,

    was mir noch dazu einfällt.

    2018 kamen wir nach St. Marten mit den schweren Verwüstungen des Hurrikans. EIn Deutscher lag mit seinem Schiff am Strand, war nicht mehr in der BRD gemeldet. Wäre er gemeldet gewesen, hätte er von der BRD als Deutscher im Ausland Hilfe erhalten (seine Aussage). Ich persönlich halte es nicht für sinnvoll sich aus der BRD abzumelden (hängt sicher vom Alter und der geplanten Abwesenheit ab, aber auch 7 Jahre wären kein Grund) auch wenn dies von den Meldeämtern gefordert wird. 

    Eine (funktionierende) Postadresse ist bei fast jedem Formular nötig und auch bei VISA (wir USA VISA auf Barbados beantragt) erforderlich.

    Zu der Frage 3 Jahre weg und nochmal Mwst. zahlen, warum nicht die Mwst. bei Ausreise sich auszahlen lassen ? Nach Rückkehr sollte diese sogar geringer sein. Hat dies schon jemand mal untersucht ?

    Gutes Gelingen wünscht Johannes

     

     

    Was mir dazu einfällt:

    1. eine funktionierende Postadresse in Deutschland lässt sich auf privater Basis (Familie/Freunde) oder per Postdienst einrichten;  dazu muss keine Meldeadresse beibehalten werden. Auch Banken sind damit zufrieden.
    2. die Berechtigung zu Hilfeleistungen seitens der Bundesregierung scheint mir unabhängig vom Meldestatus zu sein - zumindest stellte sich uns das neulich so dar, als wir in Guatemala steckenblieben und die Möglichkeit zu Repatriierungsflügen im Raum stand. Nach der Meldeadresse wurde nicht gefragt, sehr wohl nach Staatsangehörigkeit in einen EU-Staat.
    3. für Visumbeantragung o.ä. reichen in aller Regel lokale Postadressen. Unsere Erfahrung in dieser Hinsicht bezieht sich auf das USA-B1/B2-Visum (beantragt in Trinidad mit TT-Adresse) und Vietnam/China/Russland/Weißrussland (beantragt in Australien mit australischer Boatyardsadresse) und Australien, alles ohne deutsche Meldeanschrift.

    Dei Mehrwertsteuersache ist ein endloses Thema...  ich hoffe, dass die soeben zurückgekehrte Courante demnächst ihre Erfahrungen mitteilen kann.

    Gruß
    Andrea, SV AKKA

     

    Frau Gans
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    19.09.20 um 14:28
    veröffentlicht von Dody am 18.09.20 um 11:41

    Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, da hast Du jetzt was sehr interessantes gesagt Arno! Koenntest Du da vielleicht ein bisschen mehr dazu sagen? Oder zumindest wo ich da was konkretes zu finden kann um mich schlau zu machen? Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig? Das Seeschiffahrstamt oder wer?

    Fair winds & sonnige Gruesse aus Nazaré
    Dody

     

    Dody - ich glaube (!), das bezieht sich auf mehr oder weniger festliegende Schiffe. Zuständig ist mit Sicherheit die Meldebehörde in Deinem Heimathafen. Nazaré ;) ?

     

    SY-DELLE
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    19.09.20 um 20:10
    Mein Perso war 2015 in A'dam für einen Flug von dort in einer Woche (Delle gewohnt) nach Norge ungültig. Es war ein Risiko, so fliegen zu wollen. Ab mit einer Mail-Bestätigung der Werft in Emden/D als Wohnsitz (nicht in Emden gemeldet) zur Deutschen Botschaft A'dam und bekam dort für 100 € einen Pass für 1 Jahr. Darin steht als Wohnort die Deutsche Botschaft A'dam.
    Auch eine nette Unterlage in meinem Dasein. Der Pass wurde beim Hin- u Rückflug nicht gebraucht, da iich beide mal als Test den üngültigen Perdo nutzte, was selbst beim Scan dann nicht auffiel 6

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    SY-DELLE
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    19.09.20 um 20:14
    Mein Perso war 2015 in A'dam für einen Flug von dort in einer Woche (Delle gewohnt) nach Norge ungültig. Es war ein Risiko, so fliegen zu wollen. Ab mit einer Mail-Bestätigung der Werft in Emden/D als Wohnsitz (nicht in Emden gemeldet) zur Deutschen Botschaft A'dam und bekam dort für 100 € einen Pass für 1 Jahr. Darin steht als Wohnort die Deutsche Botschaft A'dam.
    Auch eine nette Unterlage in meinem Dasein. Der Pass wurde beim Hin- u Rückflug nicht gebraucht, da iich beide mal als Test den üngültigen Perdo nutzte, was selbst beim Scan dann nicht auffiel

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    Frau Gans
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    20.09.20 um 00:56

    ... na siehste, Jürgen.
    Du hast, das sollte man unterscheiden, einen (nicht-biometrischen ) Ersatzpass bekommen, das ist der grüne, 1 Jahr gültige. Den stellen auch die Konsulate aus, es kommt ja öfter vor, dass Reisenden der Pass abhanden kommt (uns z.B. in Namibia).
    Im Unterschied dazu beantragt man als Auslanddeutscher, ob mit oder ohne festen Wohsitz im Gastland, den ganz normalen, 10 Jahre gültigen Pass bei der zuständigen Botschaft bzw. dem Generalkonsulat.

    SY-DELLE
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    20.09.20 um 08:10
    Oh ha, Doppelt ist mir selten bis nie am NB passiert, jetzt aber am Android - Admin bitte gerne 1x löschen !
    OK Pass/Perso ist Nebengepläbgel. Das Thema Ist die Beflaggung des Bootes relevant für den Lebensmittelpunkt aus steuerlicher Sicht?
    Aus welcher steuerlichen Sicht - aus der Arbeit oder zur Yacht-WWSt ?
    Für Beides ist der Wohnsitz im Pass/Perso doch relevant. Also die Staatsbürgerschaft. Oder sieht das rein rechtlich zu o.g. Steuerfragen anders aus ?
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