Lieber Karl R. Jacobs!
Es ist selbstverständlich, daß man v o r irgendwelchen Schäden und Verträgen die beidseitigen Versicherungsverträge benennt. Verlangt und von uns vorgelegt wird eine blaue Versicherungsbescheinigung.
Die wiederholten zusätzlichen Fragen sind zwar lobenswert, aber aus meiner Sicht irreführend: wer will und kann denn im Ausland erfolgreich Ansprüche gegen eine Marina, dessen Betreiber oder deren Versicherung in angemessener Zeit erfolgreich durchsetzen?
Oft belächelte Lösung bei uns war, eigene Haftpflicht-, Insassen- und Vollkaskoversicherungen abzuschließen. Ob sich das bei anderen (mehr als 40% Prämie) und auf Dauer rechnet lassen wir mal dahingestellt. Einzige Sparmöglichkeit dabei ist kurzfristig das Ganze zeitweise auf "Stilliegeversicherung" umzustellen.
Beachtet werden sollte, daß man ein umzäuntes und bewachtes Gelände gegenüber seinem Versicherer nachweisen kann. Fotos bei der Abreise sind für spätere Vorfindeschäden bestimmt immer hilfreich und unsere langjährige praxis.
mit freundlichen Grüßen und tschüß
Wir wünschen allen Seglern allzeit gute Fahrt, immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel, Mast- und Schotbruch und daß Rasmus, der Patron der Seeleute, und Neptun, der Gott der 7 Weltmeere, wohl gesonnen sind und Aiolos auf jedem Kurs den richtigen Wind zur rechten Zeit schickt.