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letzter Beitrag 01.10.20 um 15:48 von  SY-DELLE
Ist die Beflaggung des Bootes relevant für den Lebensmittelpunkt aus steuerlicher Sicht?
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Autor Nachrichten
Dody
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Posts:285


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20.09.20 um 14:29
veröffentlicht von ArAl am 19.09.20 um 10:40

veröffentlicht von Dody am 18.09.20 um 11:41
Das mit dem Wohnsitz auf dem Boot anmelden, ...
Und welche Behoerde waere da fuer mich Zustaendig?

Zuerst braucht man einen Schiffsmessbrief, den man beim BSH (Hamburg, 250 €) beantragt und der
direkt zum Amtsgericht geschickt werden kann, wo das Schiffsregister geführt wird (bei mir Kiel).
Beim Amtsgericht beantragt man die Registrierung (274,50 €), muss aber den Heimathafen angeben
(bei mir Flensburg).
Dann bekommt man das Schiffszertifikat, einen Auszug aus dem Seeschiffsregister (ähnlich
Grundbuchauszug) und den Schiffsmessbrief zugeschickt.

Nun soll man beim Einwohnermeldeamt des Heimathafens (wäre bei mir Flensburg) den Wohnsitz
auf seinem Boot anmelden können.
Welche Unterlagen gebraucht werden, werde ich mal im Rathaus von Flensburg erfragen.

Danke, waere klasse wenn Du das in Deine bewaehrten Haende nehmen koenntest! Theoretisch, auf dem Papier, sieht bei mir alles okay aus. Allerdings: meine Meldeadresse ist bei meiner Mutter. Da war ich das letzte Mal am 15. Juli 2002 (18 Jahre her) und hab' dort absolut gar nichts. Ich bin - sozusagen als 2. Wohnsitz - hier in Nazaré im Hafen gemeldet, Schiffsnamen haben sie nicht in die Meldeadresse mit rein genommen. Passport hatte ich mir den letzten in Lisboa ausstellen lassen, ging ohne Probleme. Personalausweis haetten sie nur ausgestellt, wenn ich in Portugal zu dem Zeitpunkt gemeldet gewesen waere was ich nicht war, und ich glaube mein Europa-Papier haette dafuer moeglicherweise auch nicht gereicht, das hatte ich mir aber sowieso erst spaeter besorgt. Sie sagten mir ich koennte mir den Personalausweis in der Konstellation nur in D ausstellen lassen. Brauch' ich eh nicht, Passport ist das einzige was ich wichtig finde. Aber: korrekt ist das natuerlich nicht und ich hoffe nicht, dass ich da irgendwann mal in die Probleme gerate.

Mein Schiff ist seit 1972 im Seeschiffsregister HH eingetragen. Falls es wirklich moeglich waere sich auf ein im Schiffsregister registriertes Schiff umzumelden haette ich alle Fliegen unter der Haube und waere von vorne bis hinten legal. Natuerlich ist das nicht wirklich wichtig, kann das Leben aber durchaus einfacher machen :-D!

Fair winds & sonnige Gruesse aus Nazaré
Dody

 

 

Frau Gans
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20.09.20 um 15:52
Dody...
Mittlerweile glaube ich es nicht mehr, sondern ich weiß es:
Paragarph 20 Meldegesetz...


§ 20 Begriff der Wohnung

Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.
Dody
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20.09.20 um 17:59

Ganz lieben Dank Andrea, so aehnlich hab' ich das schon befuerchtet! Einzig, vielleicht, koennte ja sein, dass es irgendwelche Sonderregelungen gibt, sei es aus der vergangenen Rechtsprechung oder sonstigen Sachen die in dem Gesetzestext nicht drin stehen, die aber ein erfahrener Rechtskundler mit all seinen Moeglichkeiten hervorzaubern kann. Bin gespannt wie Arno's Anfrage in Flensburg ausgeht! Naja, Du weisst ja, die Hoffnung ist das letzte das stirbt - oder wie war das doch gleich :-D?

 

SY-DELLE
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21.09.20 um 09:23
PMG 20 sagt genau das für Schiffe der Marine aus. Wohl weil die wie ein Land deklariert sind. Nichts steht aber dort über Sportboote, wue dann auch Yachten. Wohl sind Wohnschiffe genannt. Die haben immer irgendwo einen festen LP mit Landver- und Entsorgung. (Mit Bsugenehmigung)
Abgewandelt auf Yachten müsste beim LP-Wechsel jedes mal die Meldeadresse geändert werden. Denn die selber sind kein staatliches Hoheitsgebiet wie Marineschiffe.
Ich bin beim Amt Emden gefragt worden: Worauf, also SY Delle genannt und wo: Werftadresse. Dann bekam ich den Perso.
Die Werft habe ich verlassen, also müsste ich mich ummelden. Hilfreich ist mein Postfach als Nachsendeadresse. (Gericht u FA macht da aber bisher nicht mit. Die brauchen eine Hausnachsendeadresse)
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: Sy_delle39
ArAl
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23.09.20 um 18:20

veröffentlicht von ArAl am 19.09.20 um 10:40
Nun soll man beim Einwohnermeldeamt des Heimathafens (wäre bei mir Flensburg) den Wohnsitz auf seinem Boot anmelden können.
Welche Unterlagen gebraucht werden, werde ich mal im Rathaus von Flensburg erfragen.


So, ich habe die Anfrage beim Bürgerbüro in Flensburg schriftlich gemacht und kurz und knapp folgende Antwort erhalten:
"... wenn dieses als fester Wohnsitz genutzt wird und es sich um einen festen Liegeplatz handelt. Bitte legen Sie eine Bestätigung (z.B. vom Hafenmeister) darüber vor."

Dody
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24.09.20 um 11:36

Damit haette sich das dann auch erledigt, Danke Arno! Falls mal jemand danach kraehen sollte, bliebe mir als einzige legale Moeglichkeit das zu wiederholen was ich damals gemacht habe: mich auf mein Segelboot abmelden. Einfach nur abmelden geht naemlich nicht, oder zumindest war das damals nicht moeglich.

Fair winds & sonnige Gruesse, Dody

Frau Gans
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25.09.20 um 13:28
veröffentlicht von Dody am 24.09.20 um 11:36

Damit haette sich das dann auch erledigt, Danke Arno! Falls mal jemand danach kraehen sollte, bliebe mir als einzige legale Moeglichkeit das zu wiederholen was ich damals gemacht habe: mich auf mein Segelboot abmelden. Einfach nur abmelden geht naemlich nicht, oder zumindest war das damals nicht moeglich.

Fair winds & sonnige Gruesse, Dody

 

Nach uns kräehen viele, Bundeswahlleiter, Finanzamt, Führerscheinstelle etc., und immer über die Alt-Gemeinde.

Wir sind ohne Angabe eines neuen Wohnortes abgemeldet, und dennoch im freundlichen Kontakt mit unserem (sehr rührigen) Bürgerbüro.

 

ArAl
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27.09.20 um 14:37
veröffentlicht von Frau Gans am 25.09.20 um 13:28

Wir sind ohne Angabe eines neuen Wohnortes abgemeldet, ...


Stimmt es, dass wenn man sich nur abmeldet, alle Amtsbriefe für Deutsche ohne eine Adresse an eine Berliner Adresse gehen und rechtlich als empfangen gelten?
Dody
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28.09.20 um 12:24
veröffentlicht von ArAl am 27.09.20 um 14:37
Stimmt es, dass wenn man sich nur abmeldet, alle Amtsbriefe für Deutsche ohne eine Adresse an eine Berliner Adresse gehen und rechtlich als empfangen gelten?

Ob das heute noch so ist weiss ich nicht, aber in 2002 war das defitinitv so.

 

SY-DELLE
Senator
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Posts:454


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01.10.20 um 15:48
Moin Dorothea - für mich sieht das so aus, dass hier immer noch bei Dir Unklarheit herrscht ?
Für einen Wohnausweis (Perso/Pass) braucht es eine Adresse an Land. Egal wo die in der Welt ist.  Für die Post reicht (ausser Gerichtsurteile) eine Nachsendeadresse (Pfach, das ggfs Andere sichten und Dir irgendwie nachsenden (Digital)
Dabei ist es egal wo Du nicht im Regen bist (Boote / Brücke / Schafstall oder Baumhütte)
Meine ich so zu wissen
MfG JR - noch im Hausboot Beule in der Werft gemeldet. Wohne ich auf der SY Delle, die Anderswo liegt, müsste ich mich nach dort ummelden. Dass auch, wenn ich mit dem HB umziehen würde. Das Land ist die Meldedresse, nicht Dein Boot
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: Sy_delle39
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