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letzter Beitrag 23.06.22 um 21:57 von  Peter@Endeavor
Flaggenzertifikat, IBS oder Seeschiffsregister?
 26 Antworten
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Autor Nachrichten
Frau Gans Senator Senator Posts:376
--
20.05.14 um 10:18
Lothar

der IBS des ADAC ist mit Sicherheit nicht nur in außereuropäischen Ländern gültig, siehe auch weiter oben in diesem Thread. Selbst den von uns noch vermutete Schluckauf in Frankreich scheint es nicht mehr zu geben. Schau mal die Aussagen des ADAC dazu an.
So weit ich weiß, sind Boote, die vor xy 1998 gebaut sind, von der CE-Zertifizierung ausgenommen, aber Du wirst ein nicht zertifiziertes Boot nicht mehr so einfach weitergeben/-verkaufen können.
Ich würde mich mal bei ein paar Gutachtern erkundigen. EIne Quelle für diese Aussage habe ich hier gefunden

Andrea /AKKA
lothar.frank Posts:3
--
20.05.14 um 11:38
Liebe Andrea,
zunächst herzlichen Dank für Deine Antwort. Wie bereits geschrieben, habe ich mit dem ADAC telefoniert. Für ein NICHT in der EU registriertes Boot wird der sog. aussereuropäische IBS, der NICHT in der EU gültig ist, ausgestellt. Ist so
Interessant sind Deine Ausführung über die Ausnahme der CE-Zertifizierung für Boote vor Baujahr 1998. Ich habe den Gedanken, mir ein Boot in den USA zu kaufen, aufgegeben. Keine CE-Zertifizierung bedeutet , dass ich nicht in EU Gewässern segeln kann. Ich spiele jetzt mit dem Gedanken, mir ein Boot in der Türkei, welches versteuert ist....., zuzulegen. Türkei gleich Nicht EU, also geht das Spielchen wieder von vorne los
Allerdings ist das Boot Baujahr 1996......
Dir alles Gute LG aus dem mit herrlichem Wetter versehen Berlin
Lothar
Wolli Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
--
29.03.15 um 18:12
Hallo,
wie verhält es sich mit dem MWST-Nachweis bei einem selbstgebauten Schiff ? Wir da die MWST aus den Rechnung-Belegen angesetzt?
Das Schiff wurde in Deutschland gebaut, 1994-1996 in Nürnberg.

wijosef Posts:199
--
29.03.15 um 19:54
Servus Wolli oder wie auch immer Du heisst.

Wenn Du das Schiff selbst gebaut hast, benötigst Du ein TL2.

Dieses erhältst Du vom Hauptzollamt Cuxhafen, wenn aufgrund der Materialrechnungen der Nachweis für den Selbstbau plausibel gemacht werden kann.
Andere Hauptzollämter im Binnenland werden Dir nicht helfen, da dort das Wissen fehlt.
Mehrwertsteuer für in Deutschland bezahlte Rechnungen fällt nicht an.
Dann musst Du noch bei einem Notar eidesstattlich bestätigen, dass Dein Schiff Dir gehört. Witzig aber war.

Wenn Du das Schiff gekauft hast, bist Du im Besitz eines Kaufvertrages.
Damit ist der Nachweis der Mehrwertsteuerentrichtung erbracht.
Vorsichtshalber solltest Du in Cuxhafen anrufen und Dir die Richtigkeit meiner Angaben bestätigen lassen.

Liebe Grüsse Josef
SY-DELLE Senator Senator Posts:458
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29.03.15 um 22:01
Beigetragen von Wolli am 29 Mrz 2015 18:12:43
Hallo,
wie verhält es sich mit dem MWST-Nachweis bei einem selbstgebauten Schiff ?

Wi(e) Josef schon fragt, selbst gebaut oder nur ein gekaufter Selbstbau ?
Wird da die MWST aus den Rechnung-Belegen angesetzt?
Mit MWSt hat nur der wirkliche Selbstbauer etwas zu tun, wobei aber alle Fremdrechnung bei ihn dann einen MWSt-Nachweis haben und die werden beim BSH gefordert.
(Schön gegliedert: Kasko/Ausbau/Rigg etc)
(Eigenleistungen sind nicht MWSt-pflichtig)

Das Schiff wurde in Deutschland gebaut, 1994-1996 in Nürnberg.
Sieht also nach Selbstbau-Kauf aus
Beim Kauf eines Selbstbaus sollte die Regelung in der Rechnung aktenkundig sein (s.wi(e)Josef)
Beim Kauf vom Händler / Werft ist das ja kein Thema.
So,
ich habe mir nicht alle vorhergehende Kommentare durchgelesen:
Meinen Selbstbau habe ich beim BS-Hamburg registriert.
- http://www.bsh.de/de/Antraege/Flagg...ertifikat/ -
Das ist wie bei einem Haus der Eintrag im Grundbuch, sogar auch beleihbar.
Achtung: dort wird gerne eine örtliche Vermessung durchgeführt. Die ist m.E. sehr kostspielig
 - die DELLE ist ein Konstruktionsbau und so konnten wir die diese Vermessung auf Grund der bescheinigten Vermassung von Kurt Reinke durch Pläne und Abnahme von ihm umgehen.
Das Zertifikat muss alle 10 Jahre auf Erneuerung beantragt werden. Kosten s. BSH
mfG Decksknecht jr-DELLE


die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
JCE Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
--
04.09.15 um 04:22
Hallo zusammen,

bin gerade in USA und habe mir dort gerade einen gebrauchten holländichen Stahl-Trawler gekauft. Aktuell ist das Boot in Delaware zugelassen, davor in UK. Da der Vorbesitzer, der das Boot direkt ab Werft in den Niederlanden erworben hat, amerikanischer Staatsbürger ist, wurde bisher keine USt entrichtet. CE Zertifizieurung liegt vor.
Wir planen das Boot die ersten ein bis zwei Jahre in USA, Karibik usw. zu fahren und danach dann damit nach Deutschland zu fahren.
Ich stehe nun vor der Entscheidung entweder weiterhin eine USA-Flagge zu führen oder aber das in USA liegende Boot nächste Woche nach meiner Rückkehr in Deutschland ins Seeschiffsregister eintragen zu lassen.
Hat irgendjemand einen Empfehlung für mich was "das Richtige" sein könnte? Macht die US-Flagge es leichter auf ICW und Great Loop und darüber hinaus, oder eher nicht?
Viele Grüsse aus USA, Jan
beste Grüße aus Berlin, Jan MY Lullabye
Peter@Endeavor Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
--
23.06.22 um 21:57
Alternative: Binneregister und Flaggenzertifikat!
Wenn das Schiff unter 15m ist kann es auch im Binnenregister eingetragen werden. Diese Eintragung ist eine staatliche Register Eintragung und weltweit anerkannt. In Kombinationmit dem Flggenzerifikat (8 Jahre gültig) die einfachste, günstigste und wahrscheinlich beste Kombination. Hier wird KEIN Notar benötigt!
Gruß
Peter
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