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letzter Beitrag 22.03.19 um 08:28 von ArAl
pyrotechnische Seenotsignalmittel
8 Antworten
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14.01.15 um 22:46 |
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Ist es für Deutsche Schiffe Pflicht pyrotechnische Seenotsignalmittel an Bord zu haben?
Ich fahre seid einigen Jahren unter Deutscher Flagge. Frühre fuhr ich unter Spanischer Flagge die aber mit vielen Kosten und Schwierigkeiten verbunden war. Unter anderem ist es in Spanien Plicht pyrotechnische Seenotsignalmittel an Bord zu haben und alle 3 Jahre diese zu erneuern. Ich habe ungern Feuerwerkskörper an Bord und will meine pyrotechnische Seenotsignalmittel entsorgen.
Ich wäre Dankbar über jede Info. Grüße, Joan
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15.01.15 um 19:14 |
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Hier wäre ja mal der Fast-Scjhriftführer Michael gefragt ! bzw. ob Pflicht oder nicht müsste jede Segelschule Auskunft geben können Voraussichtlich ist es m.W. so, dass Pyro, egal welcher Art, ist sie an Bord, DANN immer eine Befähigung braucht . In Old Germany aber, z.B. genau wie Feuerlöscher, nur eine Empfehlung für Sportboote ist. Die Ausrüstung der Sicherheit an Bord ist in allen Ländern sehr unterschiedlich. Feuerlöscher und Schwimmwesten siehe unsere Erfahrung am 15.8 in Frankreich unter: http://www.sy-delle.de/pages/l-o-g-...kreich.php Eine Abhandlung zu Feuerlöschern gibt es hier im TO unter http://www.trans-ocean.eu/Forum/zum....aspx#7023 Eine FAST-Antwort findet sich unter: http://www.sailpress.com/downloads/...flicht.pdf siehe dort Reiseplanung / Vor Antritt der Reise zur Pistole siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Seenot...nalpistole in http://www.esys.org/esys/seenotrk.html hier habe ich gefunden: Zum Führen der Waffen ist der "Kleine Waffenschein" erforderlich Ein Bootsführer benötigt keinen "Kleinen Waffenschein" http://www.yachtschule-spittler.de/...mittel.pdf schreibt auch nur von Empfehlungen der Seenotrettungsgesellschaft Direkt in http://www.seenotretter.de/fileadmi...uf_See.pdf hier gibt es auf Seite 16 eine Abhandlung über Seenotsignalmiitel, aber keinen Hinweis auf die Pflicht, sie an Bord zu führen. Eine hier event. Diskussion über den Sinn kann man sich sparen, oder ? Befähigungsschein machen und mit Ausrüstungsliste an Bord überwachen, egal ob es auch per UKW, etc als Alternative gehen könnte. meint jr-DELLE - mit allem dazu bestückt worden.
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
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15.01.15 um 19:33 |
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ACHTUNG - bei der Möglichkeit per "schneller Antwort" einen Kommentar einzustellen, ist keine Bearbeitung mehr möglich
Kommentare unter Antworten, sind dann nur zeitbegrenzt für Bearbeitung möglich (ca. 45 Minuten ? - Admin GIO ?)
In http://www.trans-ocean.eu/Magazin/FAQ/tabid/78/cid/67/Hilfe-zum-Forum.aspx fehlt diese Erklärung
Nach Klärung stelle ich diese Erklärung schon mal in den Ordner: "Rund um die Website" obwohl es für den Ordner: "Kommunikation" auch sinnvoll wäre
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
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16.01.15 um 17:59 |
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Hallo zusammen, schaut mal unter Kreuzer-Abteilung Sicherheitsrichtlinien Seite 30ff. Es handelt sich hier auch nur um Richtlinien, wie Du Dein Schiff ausrüstest kann Dir bei nur privater Nutzung, keiner vorschreiben insbesondere außerhalb DL. Natürlich ist, für alle sicherheitsrelvanten Dinge, auch gesunder Menschenverstand gefragt. (z. B. ist es grob fahrlässig ohne Schwimwesten oder nur mit einem Schellatlas loszufahren) Ob Du Radar, AIS, Funk, Raketen -welche und wie viele- oder Signalpistole an Bord hast mußt Du selber entscheiden! Allerdings, wenn durch mangelhafte Ausrüstung Schaden womöglich sogar ein Personenschaden entsteht, gerätst Du bei Verschulden weltweit schnell in einen "Haftungsstrudel". Selbstverständlich ist eigentlich eine Haftpflichtversicherung aber halt nicht vorgeschrieben! Wir haben unterwegs Segler getroffen, die hatten nicht mal das..., aus Sparmaßnahmen, Unwissenheit, Ignoranz oder einfach nur Dummheit war nicht immer klar und wurde mit Schulterzucken und mit "...es wird schon nichts passieren, ist ja bis jetzt auch gut gegangen.." kommentiert. Also weiter Euch allen Fair Winds wünscht Klaus Schulze TO-Stützpunkt Berlin
Mut und Risiko sind die Bugwellen des Erfolgs!
Seit 1980 TO-Mitglied;
seit 2013 Stützpunktleiter in Berlin;
Mail: Berlin1@Trans-ocean.org
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16.01.15 um 21:10 |
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Beigetragen von MOANA MANU
wie Du Dein Schiff ausrüstest kann Dir bei nur privater Nutzung, keiner vorschreiben insbesondere außerhalb DL.
Das stimmt mit Sicherheit nicht !
Es ist leider so, dass Gesetze und Bestimmiungen, besonders auch beim privaten Wassersport, europaweit unterschiedlich sind.
Bei der Kontrolle in F hat man uns vorgehalten, vor oder bei der Einreise uns nicht richtig informiert zu haben.
Informiert hatten wir uns, dass Schwimmwesten und Feuerlöscher in Frankreich vorgeschrieben sind und da wir die an Bord hatten, aber nicht darüber nachgedacht, dass die auf Dauer des Aufenthaltes wohl TÜV Gültigkeit haben müssen. 30 km vor Ausreise auf der Mosel aus F, mussten wir noch dort nachbessern, dieses per Mailanlage über die Rechnung beweisen. Dadurch entfiel die Strafe von angeblich 250 €. Eine Nachbesserung in D hätte dazu nicht gewirkt.
Könnte es sein, dass ein Muss an Pyro, egal wo, nicht vorgeschrieben werden kann, weil man niemandem zum Waffenbesitz zwingen kann ? Aber dann durch Fehlen von empfohlener Sicherheitsausrüstung bei entsprechendem Unfall, mit großer Sicherheit ein Fehlverhalten seitens der Behörde und insbesondere der Versicherung greift ? Halt Seemannschaft ebend !
bis denne - jr-DELLE
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
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17.01.15 um 09:14 |
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Moin Moin liebe Forumsgemeinde,
erst einmal wünsche ich Allen ein frohes und vor allem ein gesundes 2015.
Zu der Ausrüstungspflicht mit Pyromitteln und anderen, an und für sich selbstverständlichen Rettungsmitteln, gibt es in DL wie schon beschrieben keine gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungspflicht.
Ausnahmen sind Charteryachten oder Ausbildungsfahrzeuge.
Es ist also hier jedem Skipper selbst überlassen wie er das Fahrzeug damit ausrüstet.Segeln oder Motorbootfahren fällt unter den Begriff "sportliche Betätigung",und dafür wollte man wohl keine Vorschriften erlassen.
Jeder Staat kann aber für sich eine Ausrüstungspflicht vorschreiben.Für die Niederlande ist das z.B. ganz klar geregelt.Hier muß unter anderem für jede an Bord befindliche Person eine Rettungsweste vorhanden sein.Dieses gilt auch für ausländische Fahrzeuge.
Das wird auch bei einer Kontrolle überprüft und kostet bei fehlender Ausrüstung ca. 100 EU.
Also wer ins Ausland fährt muß sich über die dort vorgeschriebenen Ausrüstungspflicht informieren.
Bei den pyrotechnischen Seenotmitteln benötigen wir in DL einen Sachkunde bzw einen Fachkundenachweis, je nachdem ob wir nur die Fallschirmraketen oder eine Signalwaffe an Bord haben.
Auf unserer Ausbildugsyacht haben wir die Signalwaffe von Bord genommen. weil die Aufbewahrung zu aufwändig ist.
Der 3 Jährige Wechselrythmus für die Pyrotechnik ist aber immer ein teurer Spaß.
Michael Mücke
Nicht der Wind sondern die Segel bestimmen den Kurs
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19.01.15 um 13:05 |
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Danke an alle für die vielen Infos. Eigentlich wollte ich weck von den pyrotechnischen Notseignalen seid ich zwei Fälle kenne von Skipern denen eine Rakete in den Händen exploitiert ist. Ein Argument das ich aber nicht umgehen kann, sind die nationalen Gesetze. In Spanien und Portugal sind sie Plicht, und da mein Boot auf den Azoren lieget (Portugal) und ich im Sommer zu den Kanaren segeln werde, muss ich, wohl oder über, die Raketen an Bord haben.
Grüße an alle, Joan
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19.01.15 um 23:26 |
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Beigetragen von Joan am 19 Jan 2015 13:05:42
............... muss ich, wohl oder über, die Raketen an Bord haben.
Das glaube ich nicht !
dort läßt sich rausfiltern.
Jedes Land hat eigene Sicherheitsausrüstung für Sportboote, so auch Spanien und alle anderen
und dazu wird beim ADAC für Spanien z.B. nur gesagt:
Jeder Skipper ist im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht gehalten, entsprechend der Schiffsgröße ausreichend Rettungsmittel an Bord mitzuführen. Eine gute Unterstützung bei der Zusammenstellung der geeigneten Sicherheitsausrüstung bietet die Broschüre
“Empfohlene Mindest und Sicherheitsausrüstung für Boote und Yachten”
. Für eine Signalpistole und die dazugehörende Munition ist der „Europäische Feuerwaffenpass“ erforderlich. Die Munition ist beim Transport getrennt von der Waffe aufzubewahren
Zu unterscheiden ist aber immer zwischen den Individuelle Rettungsmittel und den Signalmitteln
Signalmittel als Pflicht, habe ich bisher nirgendwo gefunden und wie o.g. kann das wohl kein Land dazu machen.
Dort finden sich BESTIMMUNGEN (Seite 15) für Skandinavien mit Dänemark, Schweden, Finnland
ABER AUCH NUR die gesetzliche Vorschriften zu Feuerlöschern, Rettungswesten, Entleerungsgeräten, Paddel,
also nichts über eine Pflicht zum Führen von Signalmitteln, nur wenn die an Bord sind, dann NUR MIT Befähigung
und so wird das wohl Europaweit sein ?
In der TO-HP war mal angesprochen, dass eine weltweite Datenbank für alle Bestimmungen entstehen sollte.
Ein- und Ausreise / Führerscheine / Währung / besonders o.g. Thema wäre da sehr hilfreich,
Schon ein Hinweis wo man solche "gesetzlichen Bestimmungen" finden könnte, wäre sicher angebracht !
meint
jr-DELLE
die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
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22.03.19 um 08:28 |
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Ich habe gestern die Prüfung für den Sachkundenachweis (SKN) bei Sailing Island in Mönchengladbach gemacht. Der beinhaltet den Fachkundenachweis (FKN) für pyrotechnische Seenotsignale und ist zusätzlich für eine Signalpistole Kaliber 4 (26,5 mm). Wer sich mit dem Fragenkatalog beschäftigen will, findet den beim Bundesverwaltungsamt mit Stand 13.07.2018: https://www.bva.bund.de/DE/Services...nhalt.html Der Fragenkatalog vom 13.07.2018 ist aber sehr umfangreich und es genügte für meine Prüfung folgender vom Bundesverwaltungsamt vom 1.1.2010: http://www.prüfungsausschussnord.de...en-neu.pdf Der ähnelt auch dem Fragenkatalog, den ich von Sailing Island zugeschickt bekommen habe.
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