Hallo Eva,
die des Einfuhrumsatzsteuerbeleges, ich hatte das gleiche Problem, aber wenigstens diesen Beleg vom deutschen Zoll (Zollamt Kiel).
Der 1. Eigner hatte die Yacht in Holland bauen lassen, dort bezahlt (mit MwSt.) und dann in DE eingeführt. Danach ist er bei seinem
Zollamt vorstellig geworden und hat mit dem Kaufnachweis dort den Abgabenbeleg zur Einfuhrumsatzsteuer erhalten, da alles bezahlt war,
war in DE -also immer noch in der EU- auch keine Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten, also die Berechnung ergab NULL:
Mit diesem Beleg reise ich nun seit 6 Jahren durch runde 10 europäische Nationen ohne Probleme.
schreibe mich ggfs an:
SY.Adena@Trans-Ocean.org
Gruss Questus