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Norwegen führt Meldepflicht für Boote ab 15 Metern ein


 

Norwegen führt Meldepflicht für Boote ab 15 Metern ein

5. Mai 2025
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Norwegen hat seine Vorschriften für die Einfahrt in die eigenen Hoheitsgewässer verschärft. Alle ausländischen Schiffe mit einer Gesamtlänge (LOA) von 15 Metern und mehr bzw. 50 Bruttoregistertonnen und mehr unterliegen seit dem 01. Januar 2025 einer Meldepflicht beim Segeln in norwegischen Gewässern. Ohne eine erteilte Einfahrtsgenehmigung der norwegischen Behörden ist es verboten diese Gewässer zu befahren.

Eine Einfahrtsgenehmigung gilt als erteilt, wenn das Schiff die norwegischen Behörden gemäß den Vorschriften über seine bevorstehende Einfahrt informiert hat und die norwegischen Behörden die Einreisebenachrichtigung nicht abgelehnt haben.

Segelboote müssen eine Einfahrtsmeldung spätestens 24 Stunden vor dem Überqueren der Basislinie melden. Eine Nichtbeachtung kann zu Geldstrafen oder anderen Sanktionen führen. Zur Meldung gehört unter anderem Schiffstyp, Rufzeichen, Flaggenstaat, Besatzung und ein genauer Plan zu Anlaufhäfen und Ankunftszeiten.

Die Einreisemeldung muss in SafeSeaNet Norway auf Norwegisch, Dänisch, Schwedisch oder Englisch registriert werden. Schiffe, die keinen Zugang zu SafeSeaNet Norway haben, müssen die Einreisebenachrichtigung gemäß denselben Anforderungen direkt an das norwegische Coastal Surveillance Center (CSC) per Telefon oder E-Mail csc@coss.mil.no senden.

Bei der Durchreise durch das Küstenmeer ist das Anhalten oder Ankern nur zulässig, wenn dies aufgrund höherer Gewalt oder eines Notfalls erforderlich ist oder um in Gefahr oder Not geratenen Personen, Schiffen und Flugzeugen Hilfe zu leisten. Wenn ein Stopp oder ein Ankerplatz erforderlich ist, muss das Schiff die norwegischen Behörden unverzüglich benachrichtigen.

Ausländische Schiffe mit einem installierten System zur elektronischen Selbstmeldung (AIS) müssen beim Ein- und Ausfahren in norwegische Binnengewässer und beim Befahren norwegischer Hoheitsgewässer diese Geräte verwenden, um kontinuierlich ihre eigene Position zu melden.

Alle Einzelheiten zur Verordnung finden sich hier und hier als PDF für den eigenen Download.

Kirsten Kurze


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