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Kroatien: Neue Regeln fürs Ankern seit April


 

Kroatien: Neue Regeln fürs Ankern seit April

13. Juni 2025
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Seit dem 1. April 2025 gelten in Kroatien neue Vorschriften für die Sportschifffahrt. Im März veröffentlichte das zuständige kroatische Ministerium die umfangreiche Verordnung mit dem Titel „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“. Ziel der neuen Verordnung ist es, Badegäste besser zu schützen, sensible Küstenbereiche zu entlasten und die Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen. Hieraus ergeben sich u.a. neue Vorgaben für das Ankern in kroatischen Gewässern.

Hier die wichtigsten Punkte im kurzen Überblick, die sich in Artikel 49 „Bootsnavigation und Ankern" und Artikel 53 „Ankern und Anlegen an der Küste" befinden:

  • Boote müssen künftig je nach Länge bestimmte Mindestabstände zur Küste einhalten:
    unter 15 Metern: mindestens 50 Meter
    zw. 15 und 30 Metern: 150 Meter
    über 30 Meter: 300 Meter.
  • Ankern in einem Radius von 150 Metern zu Naturstränden ist untersagt.
  • Ankerketten und Landleinen dürfen nicht mehr als 50 Meter zur Küste ausgebracht werden und müssen so gelegt sein, dass sie keine anderen Schiffe behindern.
  • Beibooten dürfen sich maximal 500 Meter vom Mutterschiff entfernen. Ausnahme sind Fahrten zum nächsten Hafen oder Liegeplatz.
  • SUPs, Kajaks oder kleine Schlauchboote: Sie dürfen nur bei Tageslicht zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang verwendet werden und müssen sich stets innerhalb eines 300-Meter-Streifens entlang der Küste bewegen. In organisierten Badezonen ist ihre Nutzung grundsätzlich verboten.
  • Jetskis: Gleitfahrt ist erst ab einem Abstand von 300 Metern zur Küste erlaubt, das Heranfahren an die Küste ist nur bis auf 50 Meter gestattet. Die neue Verordnung umfasst zahlreiche Detailregelungen.

Detaillierte Informationen auch zu den anderen Bereichen sind in der Verordnung nachzulesen. Diese ist auf Kroatisch hier einsehbar: „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“.

Jules Tolomello


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