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Seit dem 1. April 2025 gelten in Kroatien neue Vorschriften für die Sportschifffahrt. Im März veröffentlichte das zuständige kroatische Ministerium die umfangreiche Verordnung mit dem Titel „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“. Ziel der neuen Verordnung ist es, Badegäste besser zu schützen, sensible Küstenbereiche zu entlasten und die Sicherheit auf dem Wasser zu erhöhen. Hieraus ergeben sich u.a. neue Vorgaben für das Ankern in kroatischen Gewässern.
Hier die wichtigsten Punkte im kurzen Überblick, die sich in Artikel 49 „Bootsnavigation und Ankern" und Artikel 53 „Ankern und Anlegen an der Küste" befinden:
Detaillierte Informationen auch zu den anderen Bereichen sind in der Verordnung nachzulesen. Diese ist auf Kroatisch hier einsehbar: „Regeln über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnengewässern und Küstenmeeren der Republik Kroatien sowie die Art und Weise der Aufsicht und des Managements des Seeverkehrs“.
Jules Tolomello