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Großbritannien verlängert steuerfreien Aufenthalt für Yachten


 

Großbritannien verlängert steuerfreien Aufenthalt für Yachten

20. August 2025
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Großbritannien verlängert steuerfreien Aufenthalt für Yachten Seit dem 16. Juli 2025 dürfen ausländische, nicht im Vereinigten Königreich versteuerte Yachten im Rahmen der sogenannten Temporary Admission (TA) nun bis zu 24 Monate in Großbritannien verbleiben – und das weiterhin zoll- und mehrwertsteuerfrei. Bislang lag die maximale Aufenthaltsdauer bei 18 Monaten. In Nordirland bleibt diese Frist jedoch unverändert bestehen bestehen.

Die neue Regelung gilt ausschließlich für Yachten, die außerhalb des Vereinigten Königreichs registriert sind – etwa in Deutschland – und deren Eigner oder Nutzer ihren Wohnsitz ebenfalls außerhalb des UK haben. Voraussetzung ist zudem, dass die Yacht ausschließlich privat genutzt wird. Eine gewerbliche Nutzung, etwa als Charteryacht oder für Schulungszwecke, ist im Rahmen der TA-Regelung nicht zulässig.

Für deutsche Seglerinnen und Segler bedeutet die Verlängerung mehr Flexibilität bei der Törnplanung, insbesondere bei längeren Aufenthalten oder bei Überwinterungen im Vereinigten Königreich. Unklar ist bislang, ob bereits laufende TA-Zeiträume automatisch auf die neue 24-Monats-Regelung ausgeweitet werden oder ob ein Neustart der Frist erforderlich ist. Im Zweifelsfall empfiehlt sich die Rücksprache mit den zuständigen Behörden.

Jules Tolomello


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