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Ab der Saison 2025 gelten in Französisch-Polynesien neue gesetzliche Regelungen zum Whale Watching, die auch Segler bezüglich der einzuhaltenden Abständen betreffen. Zwischen dem 20. Juli und dem 20. November – während der jährlichen Wanderung der Buckelwale – müssen Freizeitboote einen Mindestabstand von 300 Metern zu den Tieren einhalten.
Das Beobachten oder gezielte Annähern ohne Genehmigung ist nicht gestattet. Lediglich zertifizierte Anbieter dürfen geführte Touren durchführen, und auch diese unterliegen strengen Vorgaben, etwa einem maximalen Abstand von 100 Metern, einer Begrenzung auf ein Boot pro Gruppe und reduzierter Geschwindigkeit von unter drei Knoten im Beobachtungsbereich. Das beliebte Schwimmen mit Walen ist künftig nur noch im Rahmen zugelassener Touren erlaubt – mit maximal sieben Personen pro Gruppe und einem Mindestabstand von 15 Metern zu den Tieren.
Die neuen Regeln reagieren auf den starken Anstieg von Walbeobachtungstouren rund um Tahiti und Moorea, der zuletzt zu erheblichem Stress bei Muttertieren und ihren Kälbern geführt hat. Es wird empfohlen, sich vor Ort über aktuelle Sperrzonen und Verhaltensregeln zu informieren – etwa bei Tahiti Tourisme oder der lokalen Gendarmerie. Verstöße können mit Bußgeldern geahndet werden.
Jules Tolomello