Die Türkei hat ihre Vorschriften zur Abwasserentsorgung von Yachten in den vergangenen Jahren deutlich verschärft. Ziel ist es, die sensiblen Küsten- und Badegewässer nachhaltig zu schützen. Für Yachten bedeutet das: Sowohl Schwarzwasser aus Bordtoiletten als auch Grauwasser aus Duschen, Waschbecken und Pantry dürfen in türkischen Gewässern grundsätzlich nicht mehr unkontrolliert ins Meer eingeleitet werden. Stattdessen müssen Abwässer an Bord gesammelt und ordnungsgemäß an dafür vorgesehenen Einrichtungen an Land entsorgt werden.
Yachten, die sich länger als zwei Tage in türkischen Gewässern aufhalten, müssen innerhalb von 48 Stunden registriert werden – in der Regel geschieht dies beim ersten Einlaufen in eine Marina. Zentrales Element der neuen Regelungen ist ein digitales Überwachungssystem - die App „Maritime Waste Application“ (DAU – Denizcilik Atıkları Uygulaması). Diese hat das frühere Blue-Card-System vollständig ersetzt. Vorhandene Blue-Card-Nummern sind jedoch erhalten undim neuen System integriert worden. Die App kann sowohl für Android als auch iPhone heruntergeladen werden.
Im Zuge der Registrierung erhält jedes Schiff eine eindeutige Kennung mit QR-Code, über den sämtliche späteren Abwasserentsorgungen digital erfasst werden.Jede Entsorgung muss über eine zugelassene Pump-Out-Station oder ein Sammelboot erfolgen. Nach dem Abpumpen wird eine elektronische Abfallübertragungsbestätigung („Waste Transfer Form“) ausgestellt, die den ordnungsgemäßen Vorgang dokumentiert. Diese Nachweise sind bei Kontrollen durch Hafenbehörden oder die Küstenwache vorzulegen. Das System erlaubt es den Behörden, nachzuvollziehen, ob die Abwassermengen plausibel sind und regelmäßig entsorgt wurden.
Besonders streng sind die Regelungen in stark frequentierten Revieren wie Göcek, Fethiye oder Ayvalik. In diesen Gebieten kann bereits das Ankern in Buchten untersagt werden, wenn eine Yacht nicht über geeignete Abwasser- und teilweise auch Grauwassertanks verfügt. In Einzelfällen drohen empfindliche Bußgelder, das Verbot weiterer Fahrten oder sogar das Festsetzen des Schiffes, wenn keine regelkonforme Entsorgung nachgewiesen werden kann.
Jules Tolomello