Wer länger unterwegs ist oder eine größere Segelreise plant, stößt früher oder später auf ein Thema, das zunächst unscheinbar wirkt, in der Praxis aber enorme Vorteile bringt: den zweiten Reisepass. Gerade für Fahrtensegler kann er ein entscheidender Baustein für eine flexible und stressfreie Reise sein.
Der wichtigste Grund liegt in den oft langwierigen Visa-Prozessen. In vielen Ländern muss der Reisepass für mehrere Tage oder sogar Wochen bei einer Botschaft abgegeben werden. In dieser Zeit ist man ohne gültiges Reisedokument – ein echtes Problem, wenn sich Pläne spontan ändern oder man weiterreisen möchte. Mit einem zweiten Reisepass bleibt man handlungsfähig: Während ein Pass bei der Botschaft liegt, kann der andere weiterhin genutzt werden.
Auch politische Besonderheiten spielen eine Rolle. Einige Länder verweigern die Einreise, wenn sich bestimmte Stempel im Pass befinden. Wer beispielsweise in unterschiedlichen Regionen unterwegs ist, kann mit zwei Pässen flexibel reagieren und unnötige Einschränkungen vermeiden. Rechtlich ist ein zweiter Reisepass in Deutschland durchaus möglich, allerdings nicht automatisch. Voraussetzung ist ein sogenanntes „berechtigtes Interesse“. Dieses kann vorliegen, wenn man regelmäßig Visa beantragen muss, für einen langen Zeitraum verreist oder – wie bei einer Langfahrt – auf eine gewisse Flexibilität angewiesen ist. Die Entscheidung darüber, ob eine Ausstellung erfolgt, liegt im Ermessen der Passbehörde. Daher ist eine nachvollziehbare und konkrete Begründung bei der Beantragung wichtig.
Die Beantragung erfolgt unkompliziert über das Bürgeramt. Neben einem gültigen Reisepass und einem biometrischen Foto sollte man vor allem eine gute Begründung mitbringen – idealerweise ergänzt durch Hinweise auf die geplante Reise oder notwendige Visa. Ein Musteranschreiben als Vorlage steht hier zum Download bereit.
Jules Tolomello