Die Europäischen Kommission hat am 30. April 2026 eine neue Leitlinie zur zoll- und mehrwertsteuerlichen Behandlung von Sportbooten innerhalb der EU veröffentlicht, um die einheitliche Behandlung in der EU zu gewährleisten. Es enthält mehrere Klarstellungen zum Zollstatus von Schiffen, zu Kontrollen und zur Rückkehr nach Reisen in die Europäische Union, löst aber nicht alle Themen eindeutig auf.
Der wohl wichtigste Punkt ist, dass von Sportbooten, die innerhalb der EU verkehren, angenommen wird, dass sie grundsätzlich den Zollstatus von Unionswaren besitzen. Das bedeutet, dass die Eigentümer nicht jedes Mal den EU-Zollstatus nachweisen müssen, wenn ein Boot an seinen Liegeplatz zurückkehrt. Dies zielt vor allem auf Situationen mit strengen Kontrollen bei Reisen ins nahe außereuropäische Ausland wie Großbritannien oder auch nach einer Karibikrunde. Boote, die außerhalb der EU registriert sind, können jedoch gemäß den Leitlinien häufiger zollrechtlichen Kontrollen unterliegen.
Gleichzeitig ist die Leitlinie nicht rechtsverbindlich, und die praktische Umsetzung kann in den einzelnen Mitgliedstaaten weiterhin unterschiedlich ausfallen. Das Dokument ist das Ergebnis zwischen der Kommission, dem Europäischen Bootsverband (EBI) und der Europäischen Bootsbehörde (EBA) über die Auslegung der Zollbestimmungen für die Freizeitschifffahrt in Europa.
Die Leitlinie, inklusive beantworteter FAQs, findet Ihr hier auf den Seiten der Europäischen Kommission.
Kirsten Kurze