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Französisch-Polynesien hat die Einreisebestimmungen für Sportboote und Yachten erweitert. Neben den bisherigen Einreise-, Zoll- und Einwanderungsformalitäten müssen Crews künftig weitere Biosicherheits- und Gesundheitsvorgaben erfüllen. Ziel der neuen Regelungen ist es, die Einschleppung von Krankheiten sowie gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten zu verhindern.
Spätestens 48 Stunden vor der Ankunft muss die Maritime Health Declaration eingereicht werden. Zusätzlich sind die Unterlagen für die Déclaration Unique Plaisance sowie die erforderlichen Biosicherheitsformalitäten zu erledigen. Hierzu gehören unter anderem eine Biosecurity-Erklärung, die Zahlung der entsprechenden Gebühr sowie eine Biosicherheitsinspektion der Yacht nach der Ankunft im Einreisehafen. Diese Anforderungen gelten zusätzlich zu den bisherigen Einreise- und Zollformalitäten und ersetzen diese nicht.
Weiterführende Informationen zu den Einreise- und Biosicherheitsbestimmungen sowie zur Déclaration Unique Plaisance stellt die Direction Polynésienne des Affaires Maritimes (DPAM) auf ihrer Internetseite bereit.
Jules Tolomello