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Australien verschärft Biofouling-Vorschriften für einlaufende Yachten


 

Australien verschärft Biofouling-Vorschriften für einlaufende Yachten

17. Juli 2026
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Australien hat seine Vorgaben zum Biofouling-Management für einlaufende Schiffe und Yachten angepasst. Die neuen Regelungen sind am 17. Juni 2026 in Kraft getreten. Ziel ist es, die Einschleppung gebietsfremder Meeresorganismen zu verhindern, die sich am Unterwasserschiff festsetzen können.

Skipper können zwischen drei Möglichkeiten wählen, um die Anforderungen zu erfüllen. Sie können erstens ein wirksames und dokumentiertes Biofouling-Management nach einem entsprechenden Managementplan nachweisen. Zweitens kann die Yacht innerhalb von 30 Tagen vor der Einreise vollständig von Bewuchs gereinigt werden. Als dritte Möglichkeit kann ein anderes, zuvor von den australischen Behörden genehmigtes Verfahren angewendet werden.

Für die Einreise sollten entsprechende Unterlagen an Bord verfügbar sein. Dazu können unter anderem der Biofouling-Managementplan, ein Verzeichnis der durchgeführten Kontrollen und Reinigungsarbeiten, Rechnungen von Werften oder Reinigungsbetrieben sowie aktuelle Fotos des Unterwasserschiffs gehören. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei sogenannten Nischenbereichen wie Propeller, Welle, Ruder, Bugstrahlruder, Kühlwassereinlässen und Durchlässen.

Kann kein ausreichendes Biofouling-Management nachgewiesen werden oder besteht der Verdacht auf stärkeren Bewuchs, können weitere Kontrollen, eine Reinigung oder andere behördliche Maßnahmen angeordnet werden. Für Langfahrtsegler empfiehlt es sich deshalb, die gewählte Vorgehensweise frühzeitig in die Reiseplanung einzubeziehen und sämtliche Arbeiten nachvollziehbar zu dokumentieren.

Weiterführende Informationen können auf der offiziellen Website der zuständigen australischen Behörde nachgelesen werden.

Jules Tolomello
 


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