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Französisch-Polynesien verkürzt Aufenthaltsdauer für ausländische Langfahrtyachten


 

Französisch-Polynesien verkürzt Aufenthaltsdauer für ausländische Langfahrtyachten

11. September 2026
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Neue Regelung für Langfahrt-Crews: Französisch-Polynesien hat die zollfreie Aufenthaltsdauer für ausländische Yachten unter 24 Metern verkürzt. Seit dem 1. September 2026 gilt für neu einreisende Yachten eine maximale Dauer von 12 Monaten im Rahmen der sogenannten vorübergehenden Einfuhr (Admission temporaire) – bislang waren es 24 Monate.

Die Regelung betrifft Yachten, die ab dem 1. September 2026 in französisch-polynesische Gewässer einreisen. Boote, die sich bereits vorher dort befanden, behalten die bisherige 24-Monats-Frist. Für Yachten über 24 Meter gilt weiterhin eine maximale Aufenthaltsdauer von 36 Monaten.

Nach Ablauf der Frist muss das Schiff Französisch-Polynesien verlassen oder zollrechtlich abgefertigt werden. Wer das Schiff länger in Französisch-Polynesien lassen möchte, kann es entsprechend zollrechtlich einführen („Papeetisierung“). Dabei fallen nach derzeitigen Angaben Zollabgaben in Höhe von etwa 7–8 % des Bootswertes an.

Eine erneute vorübergehende Einfuhr ist grundsätzlich erst nach einem nachgewiesenen Aufenthalt von mindestens sechs Monaten außerhalb Französisch-Polynesiens möglich.


Moorea - eine bei Weltumseglern beliebte Insel in Französisch Polynesien.

Für Weltumsegler bedeutet die Änderung vor allem: Wer länger in Französisch-Polynesien bleiben möchte, sollte die Route und den Zeitpunkt der Einreise künftig entsprechend planen. Auch die Kosten einer möglichen Papeetisierung sollten bei der Törnplanung berücksichtigt werden.

Die aktuellen Einreise- und Zollbestimmungen findet Ihr bei der Direction Régionale des Douanes de Polynésie française.

Laura Pape


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