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Gegendarstellung Milan Rataj


 

Gegendarstellung Milan Rataj

21. April 2016
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Gegendarstellung:

 

Der Fall

Es gibt ein Urteil vom Maerz, in dem ich wegen des Besitzes einer Militaerwaffe zu 4 Jahren Gefaengnis fuer 5 Jahre auf Bewaehrung verurteilt wurde. Das Urteil ist derzeit nicht rechtskraeftig, es wurde Einspruch eingelegt. Es handelt sich somit um ein laufendes Verfahren. Weitere Straftaten werden mir nicht angelastet.

Die Waffe, eine K31 (Seriennumer 67560, warscheinlich von Schmidt & Rubin) aus den `30er Jahren, ist in D als Sport- und Jagdwaffe zugelassen (WBS). Die Polizei auf Cabo Verde hatte die Waffe “falsch“ identifiziert und als Militaerwaffe bezeichnet. Die Erstellung eines Gutachtens in Deutschland ist in wird geprueft.

Auszug aus der Uebersetztung des Gerichtsurteils:

Richterliche Entscheidung   Nach allem Gesagten und Dargelegten, entscheide Ich hiermit über die Anklagepunkte, die nur teilweise bewiesen werden konnten, und verurteile demzufolge die Angeklagten mit den folgenden Strafen:

MILAN RATAJ a) Für die Begehung einer Straftat des illegalen Besitzes von Kriegswaffe und gemäß Artikel 90, paragraph a) des Gesetzes Nr. 31/VIII/2013 vom 22. Mai, mit einer Haftstrafe von 4 (vier) Jahren; b) Für die Begehung einer Straftat des illegalen Besitzes von Kriegswaffe und gemäß Artikel 90, paragraph c) des Gesetzes Nr. 31/VIII/2013 vom 22. Mai mit einer Haftstrafe von 1 (einem) Jahr. Bei der Häufung der beiden oben angegebenen Teilstrafen wird eine einzige Haftstrafe von 4 (vier) Jahren verhängt, die gemäß Artikel 53 des Strafgesetzbuches in eine Freiheitsstrafe auf Bewährung umgewandelt wird.

Ich wurde am 28. Maerz 2014 in Cabo Verde verhaftet und am 1. April 2014 wieder entlassen. Bei der Verhaftung wurde mir gesagt, dass es gegen mich einen Haftbefehl aus Deutschland gibt. Zu dem genannten Zeitpunkt gab es- und gibt es bis zum heutigen Tag keinen legalen Haftbefehl aus Deutschland oder irgend einem anderen Land gegen meine Person. 

Ein Anwalt hat Akteneinsicht bei den zustaendigen deutschen Behoerden genommen. Das Ergebnis ist, das es zu dem besagten Zeitpunkt keinen legalen Haftbefehl bzw. auch kein Auslieferungsgesuch fuer meine Person in Cabo Verde gegeben hat. Ich wiederhole hier, es gab zu dem Zeitpunkt der Verhaftung auf Cabo Verde und bis zum heutigen Tage gegen mich keinen legalen Haftbefehl aus Deutschland oder irgend einem anderem Land. Es gibt keine laufenden Ermittlungen gegen meine Person.

Meine Frau Ilsevania Alves war mitangeklagt. Gegen Frau Alves wurden alle Anklagepunkte fallen gelassen. Es gibt keine weiteren Ermittlungen!

Das Urteil gegen mich wurde angefochten und es geht vor das Supreme Tribunal, es ist das hoechste Gericht in diesem Lande, Cabo Verde. Das Supreme Tribunal ist vergleichbar mit dem BGH in Deutschland. Juristisch ist das Urteil derzeit nicht rechtskraeftig, da es sich um ein laufendes Verfahren handelt.

Presse

Es wurden Artikel auf der TO Homepage, auf Ocean7 und in der Yacht unter der Angabe meines kompletten Namens und teilweise sogar mit Fotos veroeffentlicht. Dort wird mir insbesondere angelastet, das ich wegen Waffenhandel/-schmuggel und Geldwaesche verurteilt worden bin, aber auch weitere, “unwahre“ Begenbeheiten werden dort bahaupetet. 

Es ist schlichtweg falsch und gelogen.

Gegen Herrn Martin Birkhoff, Frau Kirsten Panzer Gunkel in ihrer Eigenschaft fuer den TO handelnd, habe ich bei der Staatsanwaltschaft in Bremen am 13. April Strafantrag gestellt!

Gegen die “Yacht“ ist eine Beschwerde beim Presserat in Deutschland am 14. April eingereicht worden.

Gegen “Ocean7“ ist einen Beschwerde beim Presserat am 18. April in Austria eingereicht worden.

 

Verehrte Leser,

zum bislang an dieser Stelle veröffentlichten Artikel erreichte uns heute eine Gegendarstellung von Milan Rataj, die wir natürlich nicht vorenthalten wollen. Inhaltlich möchten wir uns einer Kommentierung enthalten. Soweit wir der Gegendarstellung von Herrn Rataj entnehmen können, erfolgte dessen eigentliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren wegen dem angeklagten Waffenbesitz und nicht wegen anderer Anklagepunkte, von denen wir berichtet haben.

Wir werden selbst verständlich überprüfen ob das zutreffend ist und gegebenenfalls für eine Richtigstellung sorgen. Wir bitten aber um Verständnis dafür, dass der Vorstand darauf absolut Wert legt, dass in Verbindung mit einer Tätigkeit als Stützpunktleiter nur Personen beauftragt werden, die einen einwandfreien Leumund haben. Aus diesem Grund ruht der Stützpunkt im Mindelo weiterhin.“

 

Egon Lutomsky        Martin Birkhoff

Schriftführer            Vorsitzender


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