Kurz bevor sie nun endgültig fällig wird, hat die Unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AAED) herausgegeben, wie die Bootssteuer in Griechenland zu bezahlen ist. Einfach wird es nicht!
Wie es auf der Homepage der Kreuzerabteilung heißt, seien wichtige Anregungen zur Bootssteuer und ihrer Handhabung ihrerseits und von Seiten der britischen Cruising Association nicht angenommen worden.
Laut Broschüre der AAED, ist die fällige Gebühr persönlich zu entrichten. Eine Möglichkeit der online-Zahlung gibt es zurzeit nicht. Vielmehr muss für die Entrichtung der Bootsteuer TEPAI der Bootseigner das Hafenamt aufsuchen, sich dort ein entsprechendes Formular aushändigen lassen, mit dem er dann bei einer Bank den entsprechenden Betrag einzahlt. Die Bank bestätigt auf dem Formular der Hafenbehörde die Einzahlung, dann geht es zur Vorlage zurück zum Hafenamt – ein längeres Procedere, vor allem am Wochenende, wenn die Banken geschlossen sind.
Boote, die an Land stehen und somit „out of use“ sind, können von der Steuer befreit werden, doch muss auch dies persönlich beantragt werden. Die Kreuzerabteilung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Bootspapiere anschließend bei der zuständigen Port Police hinterlegt werden müssen!
Die Broschüre sowie Antworten auf die wichtigsten Fragen (FAQ) zur Bootssteuer auf der Seite der AAED heruntergeladen werden, auf Griechisch und Englisch.