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Die Galapagos unter Segeln – Einklarieren und andere Formalitäten

13. Juli 2012
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Zoom –click on map-galapagos

von Martin und Anke Birkhoff, SY. “Just do it”  m.birkhoff@trans-ocean.org

 Er stellt unseren Kenntnisstand von März 2012 dar und beruht auf unseren eigenen Erfahrungen sowie Recherchen aus März 2012.

Die geltenden „Spielregeln“ auf den Inseln sind seit Jahren die gleichen und bekannt, auch wenn immer wieder Gegenteiliges behauptet wird.

Der mit einer Yacht anreisende Segler hat drei Optionen:
Einreise ohne cruising permit (ohne autógrafo)
Einreise mit cruising permit (mit autógrafo)
Aufenthalt mit einem Sonderpermit (autorisación der Nationalparkbehörde)
Einreise ohne Genehmigung
Jedes Boot oder Schiff kann derzeit gemäß internationalem Gepflogenheiten die Galapagos ohne besondere Erlaubnis anlaufen. Das einzige, was zu beachten ist: man muss einen Einklarierungshafen anlaufen (port of entry - puerto de entrada).
Bislang galten folgende Häfen als port of entry:
  • Puerto Baquerizo Moreno, Isla San Cristobal
  • Puerto Ayora, Isla Santa Cruz
  • Puerto Seymour, Isla Baltra
Von diesen Häfen können Puerto Baquerizo Moreno und Puerto Ayora empfohlen werden. Puerto Seymour auf Baltra macht für den Fahrtensegler wenig Sinn, denn auf der Insel gibt es nicht viel zu sehen.

Der Haken bei der Anreise ohne Genehmigung ist, dass sich das Boot nur im Einklarierungshafen aufhalten darf. Eine Fahrt mit dem eigenen Boot zu anderen Inseln ist offiziell verboten. Ansonsten ist die Crew in der Bewegung frei und kann mit den lokalen Fähren oder mit einem lokalen Charterboot auch andere Inseln besuchen.

Angeblich ist seit Neuestem auch Puerto Villamil auf Isabela Einklarierungshafen. Das war zu unserer Zeit (2008) noch nicht der Fall. Mit der Einführung einer zentralen EDV-Verwaltung, die in 2008 auch bei der Hafenbehörde auf Isabela installiert wurde, mag sich das geändert haben. Verwunderlich ist es dennoch, da es auf Isabela keine Immigration gibt. Ein Teil der für die Einklarierung erforderlichen Dateneingabe konnte seinerzeit nur in Santa Cruz erfolgen! Schon daher war die Nutzung eines Agenten nötig. Ob das heute noch so ist, wissen wir zur Zeit nicht. Zum Thema Agenten unten weiteres.

Nach internationaler Gepflogenheit muss Boot und Crew ein Aufenthalt von 72 Stunden für Repara­turen und Proviantierung gewährt werden. In der Regel gewähren die Behörden bislang auch bei Anreise ohne Genehmigung bis zu 20 Tage! Dies ist als Entgegenkommen des Staates Ecuador bzw. der Hafen­verwaltung anzusehen. Einen Rechtsanspruch auf diese 20 Tage hat man nicht, es liegt im Ermessen der Behörde, ob und in welchem Umfang der Aufenthalt gestattet wird.

Einreise mit autógrafo (cruising permit)

Das autógrafo erlaubt, die Haupthäfen aller ständig bewohnten Inseln des Archipels anzulaufen. Besuchen darf man daher:

  • Puerto Baquerizo Moreno, San Cristobal
  • Puerto Ayora, Santa Cruz
  • Puerto Seymour, Baltra
  • Puerto Villamil, Isabela
  • Puerto Ibarra, Floreana

Auch in diesem Fall ist zu beachten: man muss zunächst einen Einklarierungshafen anlaufen. Puerto Ibarra, Floreana kann man also nicht direkt ansteuern.

Mit einem autógrafo erhält man eine Aufenthaltserlaubnis für 30 Tage und hat die Möglichkeit
einer Verlängerung um weitere 30 Tage.

Das autógrafo muss vor Ankunft auf den Galapagos vorliegen! Das bedeutet, man muss sich noch vom südamerikanischen Festland aus an einen Agenten auf den Galapagos wenden und durch ihn ein autógrafo beantragen. Zu unserer Zeit (2008) war das autógrafo kostenlos, die Dienstleistung des Agenten für die Beschaffung des autógrafo wurde einheitlich mit 50 US-Dollar berechnet. Heute liegt das Agentenhonorar deutlich über 100 US-Dollar. Verhandlungssache. Man sollte mit 6 bis 8 Wochen Vorlaufzeit rechnen; wir wissen aber von einer Yacht, die erst auf der Überfahrt von Panama zu den Galapagos das autógrafo beantragte. Per Funk und erfolgreich.

Man muss ferner wissen, dass ein autógrafo mit individuellem Inhalt erstellt wird. D. h. man sollte dem Agenten die eigenen Wünsche so präzise wie möglich vorgeben, sonst kann es geschehen, dass man ein autógrafo für nur 3 oder 4 der 5 möglichen Häfen in den Händen hält.

Selbst wenn die Kosten heute deutlich höher sein werden als zu unserer Zeit, empfehlen wir unbedingt die Einreise mit dem autógrafo, man ist auf den Inseln beweglicher und kann länger bleiben. Es ist jedoch zu beachten, dass das Boot nur die genannten Häfen besuchen darf. Der Besuch anderer Buchten auf eigenem Kiel ist verboten, wird kontrolliert und auch massiv geahndet. Die Crew kann sich auf den Inseln natürlich frei, d.h. im Rahmen der Nationalparkvorschriften, bewegen und auch an Ausflügen der einheimischen Charteranbieter teilnehmen.

Aufenthalt mit einem Sonderpermit (Autorisación der Nationalparkverwaltung)

Leider wissen wir nicht, wie dieses Spezialpermit genau heißt, oder ob es dafür überhaupt einen feststehenden Begriff gibt. Auskunft kann das Nationalparkbüro geben, hoffen wir. Nationalparkbüros gibt es auf allen Inseln. Hier die Daten für das Büro auf Santa Cruz:

DPNG - Dirección del Parque Nacional Galápagos
Casilla Postal: 17-24-1154
Pto. Ayora, Galapagos, Ecuador
Tel./Fax: 593 (0) 52 526 189/511/190 (Gute Frage, welche Nummer ist was? Einfach probieren ...)
email: png@spng.org.ec

Auch wenn man dies vor hat, läuft man zunächst einen Einklarierungshafen an. In diesem Fall empfehlenswert ist Puerto Ayora, da hier das Hauptquartier der Nationalparkbehörde sitzt.

Das Sonderpermit erlaubt nicht nur das Besuchen der oben genannten Häfen, sondern man kann in dem Archipel auf eigenem Kiel „herumkreuzen“. Präzise gesagt, man darf diverse Buchten und Ankerplätze anlaufen und zum Teil auch an Ort und Stelle übernachten. Der Haken: diese Sondererlaubnis kommt extrem teuer.

Grundlage ist zunächst das obligatorische autógrafo. Die Einklarierung erfolgt wie in anderen Fällen auch. Dann benötigt man eine autorización, also eine gesonderte Genehmigung der National­parkverwaltung. Die setzt voraus bzw. beinhaltet:

Für jede Person an Bord ist zunächst die einmalige Nationalparkgebühr von 100 US-Dollar zahlen.

Dann muss für die Dauer der gesamten “Sightseeing-Tour” eine guide der Nationalparkverwaltung an Bord sein, für den pro Tag 200 US-Dollar abgerechnet werden. Er ist natürlich auch zu verpflegen und es muss eine Koje für ihn gestellt werden.

Ferner muss für die Dauer der Rundreise für jede Person an Bord pro Tag 200 US-Dollar berappt werden. Bei einer fünfköpfigen Crew kostet also eine 20-Tage-Rund­reise mit dem eigenen Boot 5 x 100 + 20 x 200 + 5 x 20 x 200 = 24.500 US-Dollar. (Es gibt Crews, die das durchaus zahlen). Dazu kommen noch die obligatorischen Hafenabgaben, Leuchtfeuergebühren etc. Dafür darf man dann auch mit eigenem Boot Buchten aufsuchen, die einem sonst auf eigenem Kiel verschlossen bleiben.

Für die verbleibende Zeit auf den Inseln sind, von den Hafen – und sonstigen Gebühren abgesehen, keine zusätzlichen Abgaben zu zahlen.

Was sonst noch eine Rolle spielt:

Keine Anreise von Ecuador aus! Wer sich in einem der Festlandshäfen von Ecuador aufhält, bekommt keine Fahrtgenehmigung für die Überfahrt zu den Galápagos. Dahinter steht keine Schikane, sondern der Kampf der Behörden gegen die illegale Einwanderung vom Festland zu den Galápagos.

Doch nicht verzagen. Wenn man in einem ecuadorianischen Hafen keine Fahrtgenehmigung für die Galápagos erhält, klariert man beispielsweise zu den Marquesas aus und macht auf den Galápagos einen „Nothalt“. Die eingangs erwähnten 72 Stunden Aufenthalt wurden bislang stets gewährt, und mit etwas Glück gestehen einem die Behörden einen längeren Aufenthalt zu.

In jedem Fall sollte man den Offiziellen gegenüber freundlich und höflich, nicht fordernd oder recht­haberisch gegenüber treten. Spanische Sprachkenntnisse, und seien sie noch so rudimentär, sind eine große Hilfe und ebnen die Wege.

Nationalparkgebühr: Jeder Tourist, der die Galápagos per Flugzeug besucht, bezahlt bereits bei seiner Ankunft auf dem Flughafen eine Nationalpark-Gebühr von 100 US-Dollar. Für Kinder unter 12 Jahren gelten 50 US-Dollar. Segler, die keinen Nationalpark besuchen wollen, müssen diese Abgabe nicht bezahlen, sofern sie die Siedlungsgebiete und einige wenige „ungeschützte Bereiche“ nicht verlassen. Es gibt tatsächlich einige wenige „Sehens­würdigkeiten“, für dessen Besuch man diese Gebühr nicht berappen muss. Ansonsten gilt die Regel: sobald man den Fuß auf die eigentlichen Nationalparkflächen setzt, wird die Gebühr fällig. Bitte auf eine Quittung achten, um auf der nächsten Insel nachweisen zu können, dass man die Gebühr bezahlt hat.

Sonstige Gebühren: Es werden diverse Gebühren abgerechnet, von einer Leuchtfeuerabgabe über eine UKW-Abgabe usw. bis hin zu Hafenliegegeldern. Auch das Ausfertigen der zarpes kostet etwas. Und und und. Dennoch halten sich diese Gebühren für einen Normalsegler in einem erträglichen Rahmen. Da sich die Gebühren regelmäßig ändern, kann dazu nichts Zuverlässiges gesagt werden. Die aktuellsten Informationen diesbezüglich sind auf www.noonsite.com zu finden.

Agenten: Über nichts wird mehr gestritten und gejammert wie über die Agenten. Aktuell ist es so, dass man zwar für die Immigration keinen Agenten benötigt, aber für die Einklarierung beim Hafenkapitän bzw. der Marinepräfektur sehr wohl. Das mag ärgerlich sein und schwer einzusehen, aber man muss es hinnehmen. Lediglich in Puerto Ayora, Santa Cruz, hat man die Chance, sich ohne Agenten einzuklarieren. Das hängt letztlich vom goodwill des örtlichen Kommandanten ab. Man muss verstehen, dass in einigen Ländern Yachten wie die Großschifffahrt behandelt werden. Vor einigen Jahren wurden im Rahmen einer Reform der Schiffahrtsregularien in Ecuador Yachten der Großschifffahrt gleich gestellt. Wahrscheinlich, da man sie schlicht vergessen hat. Damit wurde auch die Agentenpflicht obligatorisch. Ob es inzwischen eine Ausnahmeregelung für Yachten gibt, ist uns nicht bekannt.

Behauptungen, die immer wieder auftauchen, die Agentenpflicht sei kriminell und entbehre jeder rechtlichen Grundlage, treffen nicht zu. Über das Agentenhonorar kann man verhandeln. Einmal mit einem Agenten im Geschäft, kümmert der sich in der Regel um alle administratorischen Angelegenheiten des Seglers, egal auf welcher Insel. Und er kann auch helfen, mal Lösungen zu finden, die nicht ganz regelkonform sind.

Noch ein Wort zum Diesel

Diesel kann man in Puerto Ayora und in Puerto Baquerizo Moreno beziehen. Vielleicht auch auf Baltra. Der Diesel kommt von Tankstellen und wird dort normalerweise ordentlich gefiltert und ist von guter Qualität.

Das „Problem“ ist der Dieselpreis. Diesel ist in Ecuador sehr günstig bzw. subventioniert. Das hat zu einem lebhafter Handel des billigen Diesels über die Landesgrenzen hinweg geführt. Vor einigen Jahren reagierte die Regierung und beschloss einen „Internationalen Dieselpreis“. Danach zahlen Ausländer eine Sondersteuer, die den Normalpreis annähernd verdoppelt. Verkauf von Diesel zum „einheimischen“ Preis an Ausländer ist illegal und wird mit saftigen Bußgeldern für Verkäufer und Käufer geahndet.

In diesem Zusammenhang: Immer wieder wird fehlinterpretierend auf ein Informationsblatt der Hafenbehörden auf den Galapagos hingewiesen, in dem ein Dieselpreis von etwa 1 US-Dollar pro Gallone angegeben ist. Das ist der nationale Preis! Hinter dem Preis steht der Hinweis mas impuestos bzw. plus taxes. Diese zwei Worte darf man nicht übersehen. Der Betrag, der aus dem nationalen einen internationalen Dieselpreis macht, ist eine Steuer!

Die Hafenbehörden (capitania) geben eine Erlaubnis zum Dieselkauf heraus, mit der man sich den Diesel mit Taxi- und Wassertaxihilfe bei der örtlichen Tankstelle holen kann. Das ist trotz der Taxikosten weitaus günstiger, als sich den Diesel mit Hilfe eines Agenten zu holen, da diese nochmal 50 bis 100% auf den Internationalen Preis drauf schlagen. Ein Agent ist obligatorisch, wenn man mehr als 400 Gallonen Diesel bunkern will.


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