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Reisebericht

Neuseeland in der Endlosschleife



Neuseeland in der Endlosschleife

1. Juni 2021
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Noch einmal Neuseeland, dachten sich Gabriele und Lutz Pestel, die Südküste mit dem Camper erkunden, dann ein paar Werftarbeiten, ein halbes Jahr, länger nicht. Das war Ende 2019. Doch Neuseeland ging in die Verlängerung und die beiden Chemnitzer mit ihrer SY SuAn mit. Ihr Bericht aus dem Land der Kiwis:

SuAn sollte in der Werft in Whangarei bleiben, als wir im Januar 2020 zu unserem Campingtrip zur Südinsel aufbrachen. Anfang März wollten wir zurück sein und  Ende April unsere Weltumsegelung in Richtung Westen fortsetzen. Das war zumindest der Plan, bevor die Welt durch das Coronavirus eine andere wurde.

Corona in Neuseeland
Seit Januar 2020 breitet sich  SARS-CoV-2 weltweit aus und hat auch Neuseeland erreicht. Wir sind Anfang März 2020 von unserem Campingtrip zurück und arbeiten in der Werft an SuAn. Die Fälle häufen sich. Also kaufen wir noch einmal ordentlich ein, um nicht ständig mit anderen Menschen in Kontakt zu kommen. Drei Tage später geht Neuseeland in den kompletten Lockdown. 

Lockdown
Ab 26.03.2020 tritt die Alarmstufe Level 4 nach dreitägiger Vorwarnung in Kraft. Alle nicht versorgungsrelevanten Firmen müssen schließen, so auch unsere Werft. Die Crews von fünf Yachten, die wie wir an ihren Schiffen arbeiten, sind nun die einzigen Bewohner hier, eingeschlossen in der Werft, mit einem dicken Vorhängeschloss am Tor. Zum Glück gibt es in der Werft einen großen Aufenthaltsbereich mit Tischtennisplatte und komfortabler Küche. Das erleichtert uns allen das Leben erheblich. Wir haben viele Bootsprojekte, sodass es uns nicht langweilig wird. Da wir die Arbeiten am Schiff selbst erledigen und uns schon vorab mit allen benötigten Materialien eingedeckt haben, macht uns der Lockdown nichts aus. 

Abends treffen wir uns mit den Seglern der anderen vier Yachten zum gemeinsamen Kochen und Essen im Aufenthaltsbereich der Werft. Außerdem verbringen wir manchen gemeinsamen Spieleabend.

Weitere Maßnahmen
Ab 28. April 2020 darf wieder gearbeitet werden, allerdings unter strengen Hygieneauflagen mit den entsprechenden Abstandsregeln unter weiteren Vorsichtsmaßnahmen von Level 3. Ab dem 25. Mai öffnen die Restaurants und im Land herrscht nur noch Alarmstufe 2. Die coronabedingten Einschränkungen werden gelockert. Innerhalb des Landes wird der Tourismus wieder möglich.

Neuseeland hat zu Beginn der Pandemie ziemlich schnell die Notbremse gezogen und in kürzester Zeit einen kompletten Lockdown angeordnet. Somit konnte die weitere Ausbreitung des Virus relativ schnell eingeschränkt werden. Der Lockdown brachte den gewünschten Erfolg, die Neuansteckungen sind beinahe auf Null gesunken. Damit das so bleibt, müssen nach der Aufhebung des Lockdowns Besucher von Restaurants, Läden und öffentlichen Einrichtungen sich in einer Liste handschriftlich oder per App registrieren. In öffentlichen Verkehrsmitteln gibt es eine Mundschutz-Pflicht. Es besteht ein generelles Einreiseverbot für Ausländer. Alle auf dem Flugplatz in Auckland einreisenden Personen mit neuseeländischem Reisepass werden sofort in Quarantäne genommen, in spezielle Einrichtungen eingewiesen und wiederholt getestet. Erst wenn sie nachweislich coronafrei sind, dürfen sie die Quarantäneeinrichtungen wieder verlassen. Durch diese und andere sehr effizient durchgeführten Maßnahmen ist Neuseeland nach relativ kurzer Zeit wieder frei von Covid-19. 

Als Reaktion auf vereinzelte Corona-Fälle in Auckland, außerhalb der Quarantäneeinrichtungen, gibt es im August 2020 und im Februar 2021 erneute verschärfte Einschränkungen, allerdings begrenzt auf das Stadtgebiet von Auckland.

Seit Mai 2021 sind Reisen zwischen Neuseeland, Australien, Niue und den Cook Inseln ohne Quarantäne möglich. Natürlich besteht Testpflicht und diese Lockerungen können bei neu auftretenden Corona-Fällen sofort wieder aufgehoben werden. Leider, und das können wir auch nicht nachvollziehen, gelten diese Lockerungen nur für Flugreisen. Wir Segler sind davon ausgenommen, obwohl wir auf See praktisch in Quarantäne sind.

Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung
Wie für viele andere ausländische Segler stellt sich für uns die Frage nach der Aufenthaltsgenehmigung. Normalerweise dürfen wir drei Monate im Land bleiben und man kann eine Verlängerung auf sechs Monate  beantragen. Wir machen uns Sorgen, denn unsere erste Aufenthaltsgenehmigung läuft Ende April 2020 aus. Unser Plan war ja, im April Neuseeland wieder zu verlassen und unsere Weltumsegelung fortzusetzen. Die Umsetzung dieses Plans ist aber schwierig beziehungsweise unmöglich. Boote dürfen während des bestehenden Lockdowns nicht bewegt werden und wir dürfen das Werftgelände nicht verlassen. Noch während wir online recherchieren, werden wir von den neuseeländischen Behörden informiert, dass die Aufenthaltsgenehmigung aller sich im Land befindlichen Ausländer automatisch bis September 2020 verlängert wird.

Es ist Juli 2020, unser Visum gilt nur bis September. Wir könnten zwar Neuseeland verlassen, doch was dann? Eine Nonstop-Segelreise von Neuseeland nach Deutschland wäre zwar theoretisch möglich, ist aber keine Option für uns. Praktisch alle Länder im pazifischen Raum verweigern ausländischen Yachten entweder die Einreise oder sie liegen in dem Gebiet, in dem es bald wieder tropische Wirbelstürme gibt. Und wenn wir erst einmal Neuseeland verlassen haben, dann dürfen wir nicht mehr zurück. Wir sollten uns also besser um eine Verlängerung unserer Aufenthaltsgenehmigung kümmern. 

Hier in Neuseeland geht das ausschließlich online. Jeder Ausländer hat einen Account bei der Einwanderungsbehörde. Für die Beantragung der Verlängerung werden jede Menge Dokumente benötigt, zum Teil auch mit beglaubigter englischer Übersetzung. Wir laden die geforderten Dokumente in unserem Account hoch. Als nächstes verlangt die Einreisebehörde von uns eine ganze Reihe von umfangreichen medizinischen Untersuchungen. Wir brauchen also Arzttermine.

In dieser Zeit segeln wir im Norden Neuseelands. Hier gibt es die Bay of Islands, ein wunderbares Segelrevier mit vielen geschützten Buchten, in denen es jetzt im Süd-Winter kaum Segler gibt. Die für uns erreichbare, größere Stadt mit medizinischen Einrichtungen ist Kerikeri. Hier machen wir unsere Arzttermine für Mitte August aus. Neben ärztlichen Untersuchungen müssen wir ins Labor zur Blutabnahme und auch noch zum Röntgen. Es müssen aber auch übersetzte ärztliche Berichte über Vorerkrankungen erbracht werden. Nach einiger Zeit haben wir es geschafft und alle Daten und Dokumente für unsere Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsdauer sind nun vollständig im System der Behörde eingestellt. Das hat uns mehr als 1500 Dollar gekostet. Doch dann werden wir erneut von der Behörde überrascht:  Aufgrund der andauernden weltweiten Pandemie erhalten alle in Neuseeland “gestrandeten” Ausländer eine weitere pauschale Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung. Die online beantragten Aufenthaltsverlängerungen werden nicht bearbeitet.

Da uns nun ein zweiter Süd-Sommer in Neuseeland zum Segeln zur Verfügung steht, machen wir uns im November mit SuAn auf den Weg, um Neuseeland einmal ganz zu umsegeln.  

Am 1. Februar 2021 erhalten wir eine E-Mail von der Einwanderungsbehörde. Wir befinden uns im Fjordland ganz im Süden der Südinsel, dem entlegensten Teil Neuseelands - keine Mobilfunkabdeckung und damit für uns kein Internet. Mit Hilfe von Pactor und Kurzwellenfunk können wir jedoch unsere E-Mails empfangen. Allerdings heißt es in der Nachricht der Einwanderungsbehörde nur, dass sich eine wichtige Information in unserem Account der Einwanderungsbehörde befindet, die wir unbedingt lesen sollten. Da wir hier keine Möglichkeit haben, darauf zuzugreifen, bitten wir gute Freunde, sich auf unserem Account einzuloggen und nachzusehen. Die Antwort versetzt uns zuerst in leichte Panik: Unsere zwölfmonatige Aufenthaltsgenehmigung sei überschritten und unser Visum könne nicht verlängert werden. 

Zum Glück können wir online mit der Behörde kommunizieren. Wir beziehen uns auf den Paragrafen V3.80 der neuseeländischen Einreisebestimmungen, der sinngemäß regelt, dass Besitzer von ausländischen Schiffen nicht gezwungen werden können, während der Hurrikan-Saison im Südpazifik mit dem Schiff Neuseeland zu verlassen. Wir erhalten eine Verlängerung um zwei weitere Monate bis Mitte April 2021. Wie wir später erfahren, war auch das eine allgemeine Maßnahme für alle in Neuseeland „gestrandeten“ Segler.

Ende März erreicht uns schließlich eine Nachricht mit dem Hinweis, dass wir eine weitere sechsmonatige Verlängerung unserer Aufenthaltsgenehmigung bekommen können. Allerdings müssen wir dafür innerhalb von zehn Tagen polizeiliche Führungszeugnisse einreichen. Inzwischen sind wir im Marlborough Sound unterwegs und zum Glück nicht mehr ganz so abgeschnitten vom Internet. Doch an Herausforderungen mangelt es nicht. Die Behörde möchte nicht nur unsere Führungszeugnisse aus Deutschland, sondern auch aus China, da wir dort länger als fünf Jahre gelebt und gearbeitet haben. Sowohl die Beantragung des deutschen Führungszeugnisses mit Postille als auch die unlösbare Aufgabe ein chinesisches Führungszeugnis zu beschaffen, haben uns einige Tage beschäftigt. Schließlich können wir alles regeln. Zum Glück haben wir einen maschinenlesbaren Personalausweis mit PIN, sonst hätte es Monate gedauert. Jetzt dürfen wir bis Mitte Oktober 2021 in Neuseeland bleiben. 

Zollregelungen
Es gibt auch gute Nachrichten vom Zoll. Neuseeländische Zollbestimmungen geben vor, dass Yachten unter ausländischer Flagge bis zu einer Dauer von maximal zwei Jahren temporär nach Neuseeland eingeführt werden dürfen. Wird dieser Zeitraum überschritten ist die Mehrwertsteuer zu entrichten. Da aber viele ausländische Boote vor Beginn der Pandemie hier angekommen und viele Crews, die jetzt nicht wieder nach Neuseeland einreisen dürfen, nach Hause geflogen sind  und zudem die Grenzen der allermeisten Länder nach wie vor für Yachten geschlossen sind, wird der Zeitraum für den temporären Import pauschal bis Juli 2022 verlängert.

Impfungen
Es ist inzwischen Mai 2021. Neuseeland hat genug Impfstoff von Biontech/Pfizer beschafft und jeder, der sich hier im Land aufhält, hat die Möglichkeit sich kostenlos gegen Covid-19 impfen zu lassen. Wie viele andere Segler auch, machen wir von diesem Angebot Gebrauch. Wir glauben fest daran, dass die Immunisierung in vielerlei Hinsicht eine Voraussetzung für unsere weiteren Reisen um die Welt sein wird.

Die Ungewissheit bleibt
Doch nach wie vor gibt es für uns Segler noch keine wirklichen Alternativen zu  Neuseeland. Die meisten Länder haben ihre Grenzen für Yachten geschlossen, beziehungsweise teure Quarantäneauflagen verhängt oder starke Einschränkungen in der Bewegungsfreiheit im Land festgelegt. Wir wünschen, dass durch die weltweite Impfkampagne irgendwann die Reiseeinschränkungen gelockert werden und auch das Segeln über Ländergrenzen hinaus wieder möglich wird. Wir wären sehr glücklich, wenn wir bis dahin in diesem wunderbaren, seglerfreundlichen Land am anderen Ende der Welt verbleiben und segeln dürfen.

Lutz und Gabriele Pestel im Mai 2021, SY SuAn, www.trade-wind.de

Die beiden Chemnitzer, Lutz  und Gabriele Pestel, sind mit ihrer 13 Meter langen Aluminium-Yacht, einer Reinke 13M, auf Weltumsegelung. Sie starteten bereits im August 2009 in der Türkei, durchsegelten das Mittelmeer, überquerten den Atlantik und den Pazifik bis Australien, segelten eine Runde um den Nordpazifik und sind nun in Neuseeland "hängengeblieben". 

 


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