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TO-Wochenende - 2G - 3G - Was gilt wann!


 

TO-Wochenende - 2G - 3G - Was gilt wann!

11. Oktober 2021
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Hygieneregeln für das Festwochenende - 2G und 3G

Aufgrund vieler Nachfragen möchten wir auf die geplanten Hygieneregeln für das TO-Wochenende hinweisen. Der Vorstand hat in Übereinstimmung mit den regionalen Vorschriften im Landkreis Cuxhaven und nach Rücksprache mit medizinischen Experten folgende Grundsätze für das Hygienekonzept für das Festwochenende beschlossen:

1.    Für die Veranstaltung am Freitagabend den 19.11.2021 gilt 2G. Teilnehmer sollten daher einen gültigen Impfpass, einen Nachweis über eine Genesung von einer Covid-19 Erkrankung oder einen digitalen Impfnachweis vorlegen können. Ansonsten wäre eine Teilnahme an dieser Veranstaltung nicht möglich.

2.    Für die Mitgliederversammlung am Samstag, den 20.11.2021 gilt 3G, damit auch Mitglieder die Möglichkeit der Teilnahme haben, die sich noch nicht gegen das Covid-19 Virus haben impfen lassen. Ergänzend zu den unter Nummer 1 genannten Bescheinigung besteht hier also die Möglichkeit, das Testergebnis einer anerkannten Teststelle vorzulegen, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbstverständlich gibt es in der Nähe des Veranstaltungsortes die Möglichkeit, einen Schnelltest durchzuführen. Vor Ort sind wir leider nicht in der Lage ein entsprechendes Angebot durchzuführen. Selbsttests, auch vor Ort, können nicht akzeptiert werden. 

3.    Für den Festabend am 20.11.2020 gilt, wie unter Nummer 1 beschrieben, wiederum 2G.

4.    Für die Veranstaltung am Sonntagmorgen den 21.11.21 gilt ebenfalls 2G mit den unter Nummer 1 beschriebenen Grundsätzen.

Der Vorstand hat diese Regelung in einer Sitzung einstimmig beschlossen. Hintergrund dieses Beschlusses waren auch Anfragen besorgter Mitglieder, die im Hinblick auf die Covid-19 Erkrankung als Risikogruppe gelten. Insbesondere betrifft dieses viele ältere Mitglieder. Der Beschluss sollte deshalb auch dazu dienen, unseren älteren Mitgliedern eine möglichst risikofreie Teilnahme zu ermöglichen. Die Minimierung eventueller Infektionsrisiken stellt nach ausgiebiger Beratung des Vorstands den kleinsten gemeinsamen Nenner dar.

Darüber hinaus wird es für die Veranstaltungen auch ein Hygienekonzept geben, welches wir zur gegebenen Zeit veröffentlichen.

Verantwortlich für das Hygienekonzept wird unser Pressesprecher Pit Dörnfeld sein, der das Konzept in Übereinstimmung mit unseren Gastronomiepartnern und anhand der gültigen Allgemeinverfügung des Landkreises Cuxhaven und der „Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2“ erstellen. 

Wir bitten um Verständnis und Unterstützung.

Egon Lutomsky
stellvertr. Vorsitzender
 


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