Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 13.07.15 um 10:20 von  ExMORGANE
Segeln mit kleinen Kindern
 73 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Seite 3 von 4 << < 1234 > >>
Autor Nachrichten
altertraum
Leichtmatrose
Leichtmatrose
Posts:1


--
07.11.12 um 11:15
Hallo,

wir sind kommendes Jahr mit unserem Sohn, 8, in der Ägäis/Dodekannes etwas 6 Wochen unterwegs. ich kenne das Revier einigermaßen. Fände es super, andere segelnde Eltern mit Kind/Kindern zu treffen, mit denen unser Junior immer wieder mal spielen könnte. Meldet Euch, wir sind im Münchner Raum, unser Schiff: Monohull, 12 m

Hallo lieber "alter Traum"
bitte halte Dich an unsre Netiquette und benutze fuer ein Posting nur den Klarnamen.

14. Benutzen Sie unbedingt Ihren wirklichen Namen, kein Pseudonym!
In der Mailboxszene und bei einigen Internet-Anbietern verbergen die Nutzer ihre wahre Identität hinter einem Pseudonym und schreiben manchmal Dinge, die sie sich sonst nicht erlaubt hätten. Aufgrund der negativen Erfahrungen, die viele Leute im Netz mit den Trägern solcher Pseudonyme gemacht haben, müssen Sie Ihre Artikel mit Ihrem wirklichen Namen ("real name") versehen. Wir bestehen auf Klarnamen. Nach 2 Verstössen und Ermahnungen werden der Artikel gestrichen.
Außerdem ist es unhöflich ein Pseudonym zu verwenden. Da Sie Ihren richtigen Namen nicht nennen, könnte man denken Sie haben etwas zu verbergen.
Pseudonyme bzw. Anonymous-Remailer bieten übrigens keinen Schutz, wenn man dem Netz oder seinen Teilnehmern schaden oder wenn man Straftaten begehen will. Wie bei den meisten elektronischen Medien ist im Ernstfall eine nachträgliche Rückverfolgung möglich.


Herzl. Gruss
Helmut - Admin
PS ich bin auch schon mit einem echten Vornamen zugfrieden!
SY Grace
Skipper
Skipper
Posts:51


--
10.01.13 um 13:31
@SY-Fleumel
TO - Vabo Verde, Mindelo

Vielen Dank für diese Einschätzung aus erster Hand.
Viele Grüße Marlies und Ralf
SY Indiana
Segler
Segler
Posts:5


--
02.02.13 um 14:54
Hallo,

wir Holger, Anett, Oscar (2,5 Jahre) und Willi (11 Monate) sind seit dem 24.01. auf unserem Katamaran "Indiana" unterwegs. Zur Zeit sind wir in Gran Tarajal / Fuerteventura, werden aber Montag weiter nach Tenriffa um weitere Ausrüstung abzuholen.
Wir wollen im Herbst Richtung Kapverden und dann über den Atlantik.

Es würde uns sehr freuen andere Weltenbummler, speziell mit kleinen Kindern zu treffen.

Blog: sy-indiana.blogspot.com
Mail: sy-indiana (ät) web.de

Grüße von den "Indianern"
bee
Skipper
Skipper
Posts:34


--
10.02.13 um 16:05
Hallo

sind aktuell mit 6 Kindern auf den Kanaren .. mail doch mal

grüsse bee
S.Y. Telefine
Skipper
Skipper
Posts:70


--
10.02.13 um 17:38
Hi !

Sehr spannend, wie viel Schiffe mit Kindern unterweg sind....

Wir werden uns Sommer 2014 auf den Weg machen, um zu sehen ob die Blauwasserroute auch für uns das eine oder andere Abenteuer parrat hat.

Unsere Tochter ist 9 Jahre.

mfg.
Enrico
S.Y. Telefine - Beneteau Oceanis 381 Clipper - Heimathafen: Aquileia,Italien - www.sailness.at
fleumel
Senator
Senator
Posts:263


--
10.04.13 um 00:34
An alle die mit Kindern unterwegs sind,

wir die FLEUMEL liegt 6 Monate im Jahr in Cabo Verde. 3 Kids, 1 -4 -7 Jahre. Also meldet euch wenn ihr hier seid.
Im Juli geht es fuer ein paar Monate in Richtung Brasilien . . .

Im Uebrigen gibt es hier einen Super Kindergarten fuer ca. 20€ im Monat. Dort sind die meisten Kids von hier lebenden Auslaendern und natuerlich auch Einheimische. Gesprochen wird Portugiesisch, aber das ist kein Problem. 2 x die Woche gitb es einen Englischkurs fuer Kindergartenkids. Dann gibt es eine Capoera Schule fuer Kids- unsere Sind begeistert.

Wer hier mal ein paar Monate verbringen moechte . . . die Fleumel Bordfau und TO Stuetzpunktleiterin hier in Mindelo ist Einheimische und gibt euch gerne Auskunft in Portugiesisch, Englisch oder Franzoesisch. Revierinfos findet ihr unter www.fleumel.com
fair Wind
Milan & Ilse
SY-Fleumel

heute schon gefleumelt? www.fleumel.com
Mango
Segler
Segler
Posts:6


--
28.04.13 um 17:11
Hallo!
In älteren Beiträgen in diesem Forum kam das Thema Schulpflicht schon häufiger vor. Dort empfehle ich nochmal zu lesen.
In Deutschland ist es für die Bundesländer unterschiedlich geregelt, meistens ist erstmal die schon besuchte Schule für Beurlaubungen von der Schulpflicht zuständig. Macht diese es nicht, dann muss man sich an die höhere Behörde wenden. In den meisten Schulgesetzen gibt es die Aussage, dass Ausnahmen von der Schulpflicht erlassen werden können. Das ist die Gesetzeslücke, auf die man zielen muss. Es hängt viel von den Beamten ab, aber es gibt viele deutsche Kinder, die es geschafft haben segeln zu gehen (s. Websites der SY Spica, SY Mango, SY Marlin, SY Kire, ...)
Wir persönlich haben in Sachsen gewohnt und von der Sächsischen Bildungsagentur (schöner Name, oder?) eine Ausnahmegenehmigung beantragt, da unser Sohn bei Beginn unserer Reise noch nicht schulpflichtig war. Das erforderte ein paar Telefonate und E-Mails. Letztendlich sollten wir es schriftlich begründen Warum wir nicht früher gereist sind? Warum wir nicht nur zwei Jahre segeln wollten? Ob es berufliche Gründe gibt? Das waren die Fragen, die uns gestellt worden sind. Die Beamten hatten keinen Ahnung vom Segeln und fanden das Ansinnen schon sehr exotisch. Wir gaben als berufliche Gründe journalistische Tätigkeit für Reisemagazine an, da ich als Geografin alles mögliche machen kann. Über Beiträge für das TO-Magazin hinaus hat es aber nie gereicht ;-) Berufliche Gründe wiegen aber schwer...
Mitten auf dem Pazifik ereilte uns dann die Nachricht, dass wir unseren Sohn an einer Schule anmelden sollen, trotz Befreiung. Per E-Mail hatten wir Kontakt mit der Grundschule, die wir vorher schon für unseren Sohn ausgeguckt hatten. Ob er dort jemals einen Schulplatz bekommt, werden wir diesen Sommer erfahren, wenn wir zurück in Deutschland sind.
Auf jeden Fall ist unsere Erfahrung, dass es toll ist mit Kindern segeln zu gehen.

Viele Grüße aus Antigua vor einem kleinen perfekten Spielstrand mit türkisem Wasser für Kinder :-))
Karen
(www.sy-mango.de)
Theesener
Skipper
Skipper
Posts:42


--
29.04.13 um 21:22
Danke, guter Hinweis für das weitere Prozedere. Für uns wird es dann wohl dieser Paragrph werden:


     Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz 
    (Schulgesetz - SchulG )
     Vom 24. Januar 2007*
§ 21
Erfüllung der Schulpflicht

(1) Die Schulpflicht wird durch die Begründung eines Schulverhältnisses zu einer öffentlichen Schule oder durch den Besuch einer Ersatzschule erfüllt. Anderweitiger Unterricht darf nur ausnahmsweise von der Schulaufsichtsbehörde gestattet werden.


Dem vorangehenden Beitrag zu Folge werden wir uns kurzfirstig mit der Grundschule vor Ort in Verbindung setzen, falls die abwinken an den Schulrat des Kreises und erst dann an das Ministerium in Kiel.

Ist irgendjemand hier online, der das Ding in Schleswig-Holstein bereits durchgezogen hat?

Handbreit

Carsten

Im Hafen ist ein Schiff am sichersten, aber dafür ist ein Schiff nicht gebaut.
ExMORGANE
Skipper
Skipper
Posts:26


--
30.04.13 um 11:18
Zur rechtlichen Seite der Schulpflicht:
In allen Bundesländern in Deutschland gilt nach den jeweiligen Schulgesetzen:

"Schulpflicht besteht für alle Kinder, Jugendlichen und Heranwachsenden, die im Lande XY ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Ausbildungs- oder Arbeitsstätte haben. Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet das Staatliche Schulamt. Sie setzen einen wichtigen Grund voraus."

Meist wird damit argumentiert, dass Kinder auf Langzeit-Segelyachten ohne Wohnsitz in Deutschland sind bzw. ihren ständigen Aufenthalt nicht in Deutschland haben und von daher in Deutschland auch gar nicht schulpflichtig sind. Also werden sie lediglich von der Schule abgemeldet.
Da eine unter deutscher Flagge segelnde Yacht jedoch deutsches Territorium darstellt (also nicht Ausland ist), ist die deutsche Familie auf dieser Yacht im engeren Sinne auch nicht "ins Ausland verzogen".  Da die Familie aber mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland ist, hat sie auch ihren ständigen Aufenthalt nicht in Deutschland. Auch von daher ist die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer öffentlichen Schule natürlich gar nicht möglich.
Zum Kindergeld:
Kindergeld ist eine Steuervergütung, die es nur für Kinder gibt, die im Inland oder in der EU leben. Für im Ausland lebende Kinder gibt es Kindergeld nur ausnahmsweise und dann auch nur in geringerer Höhe. Kindergeld für im Ausland lebende Kinder wird von der Familienkasse des Arbeitsamtes festgelegt. In der Veränderungsmitteilung an die Familienkasse ist jedoch nur eine Zeile "... ist ins Ausland verzogen (Anschrift)" enthalten. Also wenn die Familie einen Wohnsitz im Inland behält und weiterhin in Deutschland steuerpflichtig ist (und ggf. die Kinder durch die heimische Schule betreut werden) , dürfte es m. E. keine Probleme mit dem Kindergeld geben. (es gilt auch: Yacht unter deutscher Flagge, s.o.). Informationen zum Kindergeld findet man unter www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen).

Schultagebuch
Es ist sinnvoll, unterwegs ein Schultagebuch zu führen (wie ein Klassenbuch) mit Angabe der Unterrichtszeit, Fächer, behandelter Stoff, ggf. verwendetes Unterrichtsmaterial etc. Dies kann man dann als Nachweis verwenden, wenn die Kinder wieder in Deutschland sind und in die entsprechende Klasse eingeschult werden (oder während eines Heimataufenthalts vorübergehend "ihre" Schule besuchen.


Schulabschlüsse
Jeder Schulabschluss kann als externe Prüfung abgelegt werden! Auch dafür ist das Schultagebuch ein entsprechender Nachweis. Günstiger ist ggf., wenn das Kind die letzte Klasse vor der jeweiligen Prüfung in der entsprechenden Schule besucht.

Wie man das mit Schule, Schulbehörden etc. im Einzelnen regeln kann sprengt hier den Rahmen. Einiges dazu steht auch bereits weiter oben. Mehr dazu habe ich auf unserer Webseite geschrieben (richert.bodautor.de).
Ich hoffe, ich konnte helfen. Viel Glück!



Hallo lieber "EX Morgane",
bitte halte Dich an unsre Netiquette und benutze fuer ein Posting nur den Klarnamen.

14. Benutzen Sie unbedingt Ihren wirklichen Namen, kein Pseudonym!
In der Mailboxszene und bei einigen Internet-Anbietern verbergen die Nutzer ihre wahre Identität hinter einem Pseudonym und schreiben manchmal Dinge, die sie sich sonst nicht erlaubt hätten. Aufgrund der negativen Erfahrungen, die viele Leute im Netz mit den Trägern solcher Pseudonyme gemacht haben, müssen Sie Ihre Artikel mit Ihrem wirklichen Namen ("real name") versehen. Wir bestehen auf Klarnamen. Nach 2 Verstössen und Ermahnungen werden der Artikel gestrichen.
Außerdem ist es unhöflich ein Pseudonym zu verwenden. Da Sie Ihren richtigen Namen nicht nennen, könnte man denken Sie haben etwas zu verbergen.
Pseudonyme bzw. Anonymous-Remailer bieten übrigens keinen Schutz, wenn man dem Netz oder seinen Teilnehmern schaden oder wenn man Straftaten begehen will. Wie bei den meisten elektronischen Medien ist im Ernstfall eine nachträgliche Rückverfolgung möglich.

Herzl. Gruss
Helmut - Admin
PS ich bin auch schon mit einem echten Vornamen zugfrieden!

Hallo,
ich bin seit 2003 im TO-Forum und habe zum Thema Segeln mit Kindern schon mehrere längere Erfahrungsberichte geschrieben. Seit dem Relaunch der TO-Webseite bin ich unter EXMorgane angemeldet.
Also: ich bin Wilfried Richert, unser Schiff war die MORGANE (die wir leider vor zwei Jahren verkaufen mussten). Mit unserer MORGANE, einer Najad 340 A waren wir von 2004 bis 2008 unterwegs vom Mittelmeer nach Südamerika. Mit an Bord waren unsere beiden Kinder, zu Beginn der Reise 7 und 8 Jahre alt. Da ich rund 30 Jahre im Schuldienst gearbeitet habe, kenne ich mich mit dem "Problem" Schulpflicht in Deutschland einigermaßen aus und helfe gerne wo ich kann.
Ich hoffe und wünsche mir, dass möglichst viele Familien den Sprung wagen, auf längere Zeit weltweit unterwegs zu sein. Weder unsere Kinder noch wir habe es jemals bedauert. Jetzt sind sie in der Pubertät und dieses als Familie-zusammengewachsen-zu-sein macht uns heute vieles leichter.
Allzeit gute Fahrt
Wilfried
Bernd
Senator
Senator
Posts:207


--
30.04.13 um 21:51
Mein Gott, Helmut,

Morgane ist doch seit Jahren bekannte, bewährte  und beliebte Teilehmerin nicht nur an diesem, sondern auch schon an Deinem ureigensten Bluewaterforum! Jetzt mach doch nicht jedesmal so einen Wind, wenn jemand nicht  mit seinem Namen unterschreibt, sondern kümmere Dich um die wirklich schlimmen Forentrolle. Da hast Du doch eine viel wichtigere Baustelle!
Gruss Bernd
Helmut-vS
Kommodore
Kommodore
Posts:108


--
30.04.13 um 23:02
Hallo Bernd,
einerseits kritisierst Du mich heftig, wenn ich bei Streichungen und Mahnungen ungleich reagiere. Anderseits willst Du an dieser Stelle nicht haben, dass ich auch "altgediente" User an unsere Netiquette -sehr freundlich- erinnere Klarnamen einzuhalten.
Was denn nun?
Fragt Helmut- Admin
"Umwege fördern die Ortskenntniss"
Theesener
Skipper
Skipper
Posts:42


--
30.04.13 um 23:12
Lieber Helmut, lieber Bernd,
vielleicht könnt Ihr Euch dazu entschließen, diese Diskussion an anderer Stelle fortzusetzen. Sie hat nun so garnichts mit diesem Tread zu tun und stört einfach im Informationsfluß.

Helmut, bitte lösch die letzten zwei Einträge und diesen hier des Themas zuliebe. Danke.

Gruß

Carsten
Im Hafen ist ein Schiff am sichersten, aber dafür ist ein Schiff nicht gebaut.
Theesener
Skipper
Skipper
Posts:42


--
17.11.13 um 16:51
Liebes Forum,

gestern gab es Post der Schulaufsichtsbehörde unseres Kreises mit einer Ablehnung unseres Antrags auf Beurlaubung unserer Kinder vom Schulbesuch.
Nun ist guter Rat teuer und wir überlegen fieberhaft, wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Wir sind auf der Suche nach Familien mit schulpflichtigen Kindern auf Langfahrt, die (in Schleswig-Holstein) Erfahrungen im Prozedere gemacht haben. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es für uns, doch wie geplant im Sommer nächsten Jahres aufzubrechen.

Für Euch als Hintergrund hier unser Antrag und das Ablehnungsschreiben. Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten.

Handbreit

Carsten

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Sehr geehrte Frau ********,

hiermit beantragen wir gemäß §15 SchulG die Beurlaubung vom Unterricht
unserer Tochter ***** für die Schuljahre 2014/15 bis 2018/19
unsere Tochter ***** für die Schuljahre 2015/16 bis 2018/19 und
unsere Tochter ***** für die Schuljahre 2017/18 und 2018/19.
Begründung

Wir werden zusammen mit unseren Töchtern ab Sommer 2014 auf unserem Segelschiff eine Reise um die Welt unternehmen. Seit vielen Jahren laufen die Vorbereitungen und nun steht es an, sich um den Alltag an Bord und damit auch um die Beschulung der Kinder Gedanken zu machen.

Um es vorweg zu stellen: Wir sind nicht auf der Flucht vor der Institution Schule. Im Gegenteil bildet der regelmäßige Kontakt und unsere Begleitung und Unterstützung durch die Grundschule hier vor Ort einen wesentlichen Punkt unseres Konzeptes der Beschulung unserer Kinder. Wir legen großen Wert auf die Meinungen der Lehrerinnen und Lehrer, die sich um unsere Kinder kümmern und sind überzeugt davon, dass die Schule ein zentraler Ort des Lernens und der persönlichen Entwicklung für Kinder ist. Ziel soll es sein, dass sich unsere Kinder bei unserer Rückkehr nahtlos in den laufenden Unterricht einfügen können.

Eine fundierte Schulbildung in den Bereichen Lesen, Schreiben und Mathematik ist in unseren Augen neben einer liebvoll zugewandten Erziehung in einem klaren Bezugsrahmen die wichtigste Grundlage, die Kinder dazu befähigt, mit den Anforderungen des Lebens zurecht zu kommen. Aus diesem Grunde soll für unsere Kinder der Unterricht auch während der Reise seinen festen Platz im Alltag einnehmen und konsequent erfolgen.
Zur Methodik haben wir uns Gedanken gemacht und möchten diese hier kurz darstellen.

Wir planen, die Unterrichtsmaterialien für das komplette Schuljahr mit an Bord zu nehmen. Es wird in Deutschland eine Kontaktperson geben, die uns in regelmäßigen Abständen unsere Post nachschickt. Auf diesem Wege können wir uns laufend mit aktuellem Lehrmaterial versorgen, sofern dieses nicht auch auf elektronischem Wege übermittelt werden kann. Eine Versorgung mit aktuellen Schulbüchern ist auf diese Weise zum Beispiel sichergestellt.
Während der Reise werden wir in regelmäßigen Abständen per Email Kontakt mit der Schule aufnehmen, um erreichte Lernziele mit den Vorgaben der Schule, bzw. dem Leistungsstand der Klasse abzugleichen und Lerninhalte und Lerntempo anzupassen. Leistungsnachweise können ebenfalls auf elektronischem Wege oder per Post übermittelt werden.

Für methodisch/didaktische Fragen stehen uns neben den Lehrkräften der Schule außerdem eine Grundschullehrerin und eine Gymnasiallehrerin aus ********** zur Verfügung, die wir persönlich gut kennen, unser Vorhaben unterstützen und ihre Mithilfe angeboten haben. Der Kontakt hier wird ebenfalls fernmündlich oder per elektronischer Post erfolgen.

Wir beide fühlen uns auf Grund unserer eigenen Schulbildung gut in der Lage, unseren Kindern mit Hilfe der Begleitung durch die Grundschule den entsprechenden Stoff vermitteln zu können. Wir verfügen beide über eine akademische Ausbildung als Ärztin und Diplomsozialpädagoge. ***** verfügt als ausgebildeter pädagogischer Berater, Supervisor und Coach über ein fundiertes pädagogisches Fachwissen und praktische Erfahrungen in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe.
Bei der Vermittlung der Lehrinhalte planen wir eine Aufteilung nach Interessen und persönlichen Stärken. Während der Bereich Lesen, Schreiben, Fremdsprachen sowie die naturwissenschaftlichen Aspekte des Unterrichts durch ******** abgedeckt werden, wird sich ****** um den Bereich Mathematik, Sachkunde sowie Philosophie und Religion im weitesten Sinne kümmern. Musik und Kunst werden wir gemeinsam vermitteln.

Für den Unterricht selber sind im Tagesablauf bestimmte Zeiten eingeplant. Während längerer Seepassagen müssen die Unterrichtsinhalte entsprechend angepasst werden. Die Dichte und Dauer der Stoffvermittlung wird im Hafen höher sein, um das nachzuholen, was unterwegs auf Grund von Wetter o.ä. kürzer ausfallen musste. Ferien und Wochenenden werden während der Reise ihre Bedeutung verlieren, so dass ausreichend viel Zeit zur Verfügung steht, die Kinder zu unterrichten.
Unterrichtszeiten werden zwangsläufig von gängigen Stundenplänen abweichen. Um dennoch einen Zeitrahmen zu haben, planen wir die Arbeit mit Wochen- oder Monatsplänen, innerhalb derer man die aktuellen Situationen berücksichtigen kann. Diese sollen sich im Wesentlichen an den Inhalten und am Umfang des Unterrichts in der Grundschule ********* orientieren.

Unterwegs möchten wir gerne auf unterschiedliche Ergänzungen zum Eigenunterricht zurückgreifen. Aus dem Austausch mit anderen Seglerfamilien, die mit ihren schulpflichtigen Kindern unterwegs sind, wissen wir, dass sich unterwegs immer wieder Kontakte zu ausgebildeten Lehrkräften ergeben, die dann nach Absprache einen Teil des Unterrichtes übernehmen können. Hier kommen beispielsweise reisende Lehrerinnen und Lehrer aus Deutschland, deutsche Lehrkräfte, die in den entsprechenden Ländern, die wir besuchen, leben und nicht zuletzt einheimische Lehrerinnen und Lehrer, die Unterricht erteilen können, in Frage. Das Erlernen einer oder mehrerer Fremdsprachen (Englisch und Französisch) wird für die Kinder in jedem Fall eine große Rolle im Kontakt mit anderen Kindern spielen, so dass auch ein Gastbesuch einer entsprechenden einheimischen Schule mit in das Gesamtkonzept einfließen kann.

Die Dauer der Reise gründet sich nicht nur in der langsamen Art der Fortbewegung beim Segeln. Vielmehr wollen wir die Chance nutzen, die jeweilige Kultur und das Land, in dem wir uns befinden, genauer kennenzulernen. Wir haben vor, jeweils einige Wochen, vielleicht Monate vor Ort zu bleiben. In diesen Fällen ist geplant, die Kinder in den Schulen vor Ort regulär beschulen zu lassen, um ihnen die Erfahrungen innerhalb eines Klassenverbandes zu ermöglichen.
Was versprechen wir uns für unsere Kinder von dieser Reise?

Aus vielen Gesprächen mit Eltern von schulpflichtigen Kindern, die eine ähnliche Reise unternommen haben oder grade unterwegs sind, haben wir immer wieder erfahren, dass die besondere Situation des Lebens auf einem Segelschiff neben den klassischen Lernfeldern des Schulunterrichts für die Kinder eine ganze Reihe von weiteren Lernerfahrungen bereithält. Wir denken, dass diese Reise unseren Kindern eine einmalige Chance bietet, auf dem Gebiet der Sozialkompetenz, insbesondere in den Bereichen Konfliktbewältigung, Eigenständigkeit und Selbstbewusstsein, so wie Toleranz und Weltoffenheit Erfahrungen zu sammeln, die unter anderen, „normalen“ Umständen in dieser Form nicht möglich sind. Die Begegnung mit anderen Kulturen, einer Vielzahl verschiedener Menschen, die andere Sprachen sprechen, andere Gewohnheiten verfolgen und in teilweise komplett anderen sozialen und wirtschaftlichen Bezügen leben, sollen unseren Kindern die Fähigkeiten vermitteln, offen und neugierig zu bleiben und kompetent im Umgang mit anderen Menschen zu werden. Technisches Verständnis auf Grund praktischer Erfahrungen, das Wecken von Interesse an fremdem Sprachen, Einblicke in Flora und Fauna der Erde und ein direkter Zugang zu eigenen Gefühlen und Bedürfnissen und deren angemessene Befriedigung sind nur einige weitere Aspekte , die die Rahmenbedingungen einer solchen Reise vorhalten.
Was versprechen wir uns als Familie von so einer Reise?

Als Eltern sind wir dafür verantwortlich, unsere Kinder in der Entwicklung ihrer Persönlichkeiten hin zu glücklichen, selbstständigen, selbstbewussten jungen Menschen mit einer gesicherten Zukunftsperspektive zu fördern und zu unterstützen. Nach unserer Auffassung sind sowohl stabile und überschaubare Rahmenbedingungen wie auch ein liebevoller Umgang mit den Kindern die wesentlichsten Voraussetzungen, damit eine solche Entwicklung gelingen kann. Dabei sind Begleitung und Anleitung genau so wichtig, wie Motivation und das Wecken von Neugier. Die Chance, sich unter sicheren Rahmenbedingungen ausprobieren zu können, sind unabdingbar für die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins.
Wir sehen in unserer Reise in erster Linie die Chance, unsere Kinder in ihrer Entwicklung noch enger und ausschließlicher begleiten zu können. Bereits heute können wir auf eine lange Reihe von Segeltörns zurückblicken, die uns gezeigt haben, dass die Rahmenbedingungen auf einem Segelschiff ideal sind, um als Familie gemeinsam zu wachsen und sich zu entwickeln.

Segeln, das bedeutet Ruhe, Entspannung, Entschleunigung. Das Reduziert sein auf das Wesentliche, Zeit zu haben, sich mit sich und anderen ungestört beschäftigen zu können, uneingeschränkt füreinander da zu sein. Das gemeinsame Erleben in entspannter Atmosphäre und die Chance, sich ohne zeitliche Beschränkungen aufeinander einzulassen sind die Aspekte, die uns immer wieder faszinieren und die im Laufe der Jahre zu dem Plan einer Langzeitreise geführt haben.

Was versprechen wir Eltern uns von dieser Reise?

Neben den oben genannten Aspekten geht es für uns auch darum, unser berufliches Fachwissen im Lauf der Reise zu vertiefen und auszubauen. Wir planen, durch die Übernahme von befristeten Beschäftigungen, Einblicke in unsere jeweiligen Fachbereiche im Ausland zu bekommen. Für ****** steht hier in erster Linie weitere Erfahrungen in ausländischen Gesundheitssystemen, Krankenhäusern und Einrichtungen der medizinischen Versorgung, ergänzend zu früheren Arbeitsstellen in der Schweiz und in Nepal, im Vordergrund. Für ******* sind Einblicke in soziale Projekte, Bildungsprogramme und Hilfsmaßnahmen maßgeblich. Insbesondere Entwicklungsprojekte im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit stehen hier auf dem Plan.
Die damit einhergehende internationale Erfahrung soll uns in Deutschland die Möglichkeit geben, neue berufliche Betätigungsfelder zu erschließen. Insofern erfüllt diese Reise auch den Zweck der beruflichen Weiterbildung.


Wir glauben, dass unter Berücksichtigung der dargelegten Aspekte und Möglichkeiten die von uns geplante Reise einen für unsere Kinder und uns wichtigen Grund im Sinne des §15 SchulG darstellt, der eine Beurlaubung unserer Kinder im angegebenen Zeitraum rechtfertigen kann.

Wir bitten darum, uns das notwendige Vertrauen entgegenzubringen und hoffen auf einen positiven Entscheid.

Für Fragen und weitere Erläuterungen in einem persönlichen Gespräch stehen wir gerne jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen


***********



***********

ABLEHNUNG HIER
Im Hafen ist ein Schiff am sichersten, aber dafür ist ein Schiff nicht gebaut.
ExMORGANE
Skipper
Skipper
Posts:26


--
17.11.13 um 17:24
Ja, es ist unfassbar, insbesondere angesichts eurer ausführlichen und guten Begründung.
Also, ich würde innerhalb der 4-Wochen-Frist Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Dazu würde ich einen Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht um Rat fragen. Falls das nichts bringt, würde ich mich auf eine Klage nicht einlassen. Das nervt nur und kostet Zeit und gute Laune.
Ich würde dann die Kinder über die zuständige Schule beim Schulamt zu eurem Starttermin von der Schule abmelden. Begründung: Ihr werdet mit den Kindern voraussichtlich so und so lange weltweit unterwegs sein, da ist ein Schulbesuch in Deutschland schlicht unmöglich. Da kann euch niemand festnageln, wegen des Schulbesuchs in Deutschland bleiben zu müssen, schließlich gibt's das Recht hinzureisen, wo man will. Über euren Unterricht an Bord führt ihr dann ein Schultagebuch, wie ich oben in meinem Beitrag schon geschrieben habe. Und wenn ihr zurück seid meldet ihr die Kinder in der Schule wieder an (falls ihr dann überhaupt noch Lust auf eine Rückkehr haben solltet...).
Lasst euch die Vorfreude von niemandem nehmen! Weiterhin viel Glück bei euren Vorbereitungen.
Wilfried
Finn
Segler
Segler
Posts:5


--
22.12.13 um 10:29
Hallo Carsten,

wir haben uns hier noch nicht vorgestellt, da wir unendlich viel mit den Vorbereitungen für unsere Auszeit zu tun haben. Unsere Kinder sind 7 und 9 Jahre alt und wir wollen in den nächsten Wochen unseren Antrag stellen.
Wie ist die Geschichte denn bei euch weiter gegangen?

Gruß Tom und Steffi
bee
Skipper
Skipper
Posts:34


--
26.12.13 um 14:47
@Thesener

zunächst einmal tut es mir sehr leid das euer Antrag abgelehnt wurde,
Wenn ich Ihn so lese wundert es mich aber nicht. Auch wir hatten zunächst ähnlich argumentiert haben dann aber eine andere Schiene gefahren. Damit wurden unsere Kinder im gestrengen Bayernland ein Jahr beurlaubt.

Warum ich die Argumantation für falsch halte ? Nun Ihr geht davon aus das ihr die Behörde davon überzeugen könnt das das war Ihr tut gut und richtig für eure Kinder ist. Dieser Fall ist aber im Amtsschimmel schlichtweg nicht vorgesehen, würde dieser Antag so genehmigt werden könnte jeder kommen uns sein Kind selbst unterrichten wollen, solch einen Präzidenzfall will sicher niemand schaffen. Eure (in meinen augen sicher richtigen) Argumente was eure Kinder davon haben sind schlichtweg keine juristisch belastbaren Argumente für euer Vorhaben.
Daher würde ich nach meinen Erfahrungen sehr davon abraten einen Antag in dieser Form zu stellen. Selbst jemand der euren Plänen wohlwollend gegenübersteht nehmt ihr so die Möglichkeit den Antrag durchzumogeln.

Der Antrag sollte möglichst kurz sein, alles weitere In jedem Fall nur mündlich besprechen.
In Bayern sind die besten Ansprechpartner die Schulleiter, wenn sie ans Ministerium verweisen heist das nein. Wir haben dann unsere Kinder an einer anderen Schule angemeldet. Die Diskussion mit dem Ministerialbeauftragen war schlicht nicht zielführend wenn diese an sich auch wohlwollend war.
Auch beim mündlichen Gespräch würde ich das immer als Fakt darstellen : "Wir sind nicht da." Punkt (mit oder ohne Ihren Segen). Nein , die Kinder fallen nicht unter die Schulpflicht , diese gilt nur für Kinder die sich in D aufhalten...Pause . Aber wir wollen ja zurückkommen, bitte ermöglichen Sie uns einen Weg die Kinder dann wieder in die Schule zu integriegen. (Bitte legen sie den armen Kindern nichts in den Weg, nur weil sie so blöde Eltern haben)

Der einzige offizielle Weg die Kinder zu beurlauben ist ein Auslandsaufenthalt (aus berufliche Gründen). Daher würde ich dies nicht als Frage oder Möglichkeit formulieren, sondern als Tatsache. Ein schriftliches Statment aus dem die private Natur eures Auslandsaufenthaltes hervorgeht (oder die Oprtion das die noch verhindert werden könnte) würde ich tunlichst vermeiden. In Gesprächen ist das etwas anderes, eine wohlmeindende Schulrektorin sagte mir ... alles schön, aber alles was ich von ihnen haben will ist ein kurzer schriflichen Antrag aus dem die Zeit und die in dieser Zeit besuchte Schulreinrichtung hervorgeht ... alles andere ginge ihre Vorgesetzten nichts an, und sie wolle keinen Antrag der zu Diskussionen führe.

.... Wir werden uns ab dem 1.8.2014 nicht in Deutschland aufhalten. ....

Weitere Voraussetzung ist der Besuch einer vergleichbaren Schuleinrichtung. wir hatten unsere Kinder dafür bei der ILS angemeldet (kostet ein schweine Geld) ging aber bei uns dann glatt durch. Auch hier gilt, nicht fragen sondern Tatsachen verkünden. Die Kinder besuchen ab .. den Fernuntericht der ILS, Vieleicht auch Ab dem .... beginnt der Unterricht mit täglich. Ein Schultagebuch wird geführt.

Grüsse bee (in dessen Pass Benjamin steht )
Thomas
Skipper
Skipper
Posts:39


--
31.12.13 um 13:56
Hallo zusammen!

Wir sind auch in Vorbereitungen für unsere im Frühjahr beginnende Reise. Die Organisation des Bordunterrichts und die entsprechenden Vereinbarungen mit der Schule sind dabei wichtige Themen.
Aktuell gehen wir davon aus, dass wir keine Genehmigung für Bordunterricht von den Behörden bekommen würden ... wir wohnen ja schließlich in Bayern. Aber erste Gespräche mit dem Direktor der lokalen Grundschule verliefen sehr vielversprechend. Er würde uns da gerne unterstützen und sieht auch Vorteile für seine Schule und die derzeitige Klasse unserer Kinder. Immerhin könnte man dadurch auch den anderen Schülern etwas mehr Weitblick und Geographie vermitteln.
Ich glaube auch, dass dies der einzig sinnvolle Weg ist, eine Auszeit mit schulpflichtigen Kindern zu koordinieren. Leider gibt es ja nur für weiterführende Schulen eine Ersatzschule (z.B. ILS). Oder kennt ihr eine Ersatzschule für Grundschule?

Der Direktor möchte jetzt mehr über den "Schulalltag" an Bord wissen. Insbesondere das Thema Leistungskontrolle ist ihm noch nicht ganz geheuer ... immerhin muss er ja irgend wann mal Rechenschaft ablegen, wenn er ein Übertrittszeugnis für das Gymnasium ausstellt. Da will er mehr Sicherheit.
Es würde ihm viel helfen, wenn er Erfahrungsberichte aus erster Hand erhalten könnte ... und da wollte ich hier in die Runde mal fragen, wer von Euch auch Bordunterricht mit Leistungskontrolle organisiert hat. Oder gibt es im Internet Seiten, die das Thema schon abdecken?
Ich würde mich freuen, wenn Ihr mir da weiter helfen könntet ... gerne als PN.

Danke schonmal.

Gruß
Thomas
Heimkehr
Kommodore
Kommodore
Posts:123


--
31.12.13 um 14:20
Guckt doch bitte mal auf die Web Site von Pacific High.
Bert
Cloud-Sailor
Kommodore
Kommodore
Posts:196


--
31.12.13 um 15:30
Hi,

zwei TO Crews die kürzlich mit Kindern unterwegs waren.
Die haben bestimmt auch Infos allerdings SH und HH.

http://hitch-hike-heidi.de/ und http://www.co-ki.net/

Grüsse
Johannes
Fair Winds wünscht SY MAGIC CLOUD
bee
Skipper
Skipper
Posts:34


--
02.01.14 um 20:53
@Thomas

Hallo, ging bei uns eigentlich ganz gut, selbst im strengen Bayernland. Die Grundschulen waren ganz entspannt und haben unseren Sohn sofort beurlaubt. Grundschule gibt es auch aber nicht bei der ILS sondern unter dem Namen Deutsche Fernschule. Kosten aber auch ein schweine Geld und war bei uns dann gar nicht nötig.

Grüsse Bee
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Seite 3 von 4 << < 1234 > >>


Go to top