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letzter Beitrag 23.08.12 um 18:32 von  Ernst
Fiji Cruising Permit, Stand August 2012
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Ernst
Kommodore
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Posts:126


--
04.08.12 um 19:48


    Fiji Cruising Permit

     

    Entgegen anders lautenden Meinungen benötigen Yachten weiterhin ein Segel-Permit für die Fiji Gewässer. Allerdings hat sich die Sache jetzt mit einem Dokument erledigt und es ist z.Zt. nicht mehr notwendig in jedem Distrikt neu ein – und auszuklarieren.

     

    Siehe auch -> http://www.trans-ocean.eu/Berichtle...-2012.aspx

    und

    http://www.trans-ocean.eu/Berichtlesen/tabid/72/ArticleId/456/St-uuml-tzpunkt-Savusavu-Fiji.aspx

     

    Das Permit wird über die Marina beantragt. Dazu füllt man das, bei der Einreise erhaltene,  „Fiji Cruising Permit Request“-Papier  aus und gibt es dem Marina Office zur Weiterleitung. Das Office sendet es an die zuständige Behörde und empfängt auch die Antwort. Sie ist in Fiji-Sprache geschrieben. Mit dieser Bewilligung geht man zum Zoll (Custom) und beantragt das Permit.

     

    Das Dokument hat drei Seiten und ist besiegelt.

    Es enthaelt das „Certificate of Clearence”, den “Coastal Clearence Report” und die “Crew Details

     

    Nicht vergessen die wöchentliche Meldung an Revenue & Custom Authority abzusetzen

     

    Die Erfahrungen beim Ausklarieren werden wir später schildern.

     

    Gruß

    Inge und Ernst

    Schoner Atlantis

    M a i l b o x @ a t l a n t i s – s a i l . d e

    Ernst
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:126


    --
    23.08.12 um 18:32
    Ausklarieren in Lautoka / Fiji , Stand 08/2012

    Involvierte Behoerden: Custom & Immigration
    Ort: Lautoka Freihafen
    Bearbeitungsqualität: Korrekt
    Kosten: Keine

    Beim problemlosen Ausklarieren in Lautoka erhielten wir folgende Dokumente.

    Certificate of Clearance mit dem Outward Report for Yachts/Small craft
    in dem die wichtigsten Yacht Details vermerkt sind.

    Das Certificate of Clearance der Immigration mit dem Master Statement of Yacht (Crewlist)

    Um nach dem Ausklarieren noch einkaufen zu gehen kann man sich einen befristeten
    Passierschein für die Freihafenwache geben lassen.
    Das Certificate of Clearance der Immigration wird in diesem Fall bis zur Rückkehr einbehalten.

    Der Ausklarierungsvorgang wird mit dem Bordinspektion des zuständigen Immigration Beamten
    abgeschlossen. Er überprüft ob ungemeldete Personen an Bord der Yacht sind.

    Inge-Edith und Ernst-Friedrich Bartels
    Schoner Atlantis DCF
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