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letzter Beitrag 21.03.13 um 05:25 von  AKKA
Zollregeln Franz. Polynesien, Übersetzung
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AKKA
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Posts:582


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21.03.13 um 05:25
    Da die Übersetzung nicht in die Kommentare passte, hier der Text (hoffentlich passt er hier )

    Wichtige Änderung der Gesetzeslage in Franz. Polynesien (Übersetzung des englischen Textes)


     

    Zum Beginn der Saison für Boote, die in den Südpazifik segeln, kommen hier wichtige Informationen für Skipper, die einen verlängerten Aufenthalt in Franz. Polynesien planen.

    Veröffentlicht am 15.März 2013
    Noonsite, Länder: Franz. Polynesien

     

    Die Regierung von Franz. Polynesien (FP) hat im Jahr 2009 die Anordnung geändert, die die vorübergehende Einfuhr von Schiffen unter fremder Flagge regeln, um durchreisenden Yachten einen Aufenthalt von bis zu 24 Monaten  (statt der zuvor gültigen 12 Monate) zu ermöglichen, ohne Einfuhrzölle oder –steuern entrichten zu müssen.

     

    Trotzdem hat der FP-Zoll seitdem mehrere Yachtskipper mit massiven Strafgebühren belegt, weil sie über einen Zeitraum von nur 12 Monaten geblieben waren. Nachdem viele wütende Segler sich beschwert hatten, hat der FP-Zoll zugestanden, dass die Website missverständlich sei und diese geändert (im November vergangenen Jahres), um besuchende Yachten besser über das Gesetz zu informieren, das die vorübergehende Einfuhr von Yachten regelt.

     

    So weit, so gut, aber leider werden Skipper, die mit ihren Yachten vor dem Datum der Modifikation durch den FP-Zoll , dem 2. November 2012, eingereist sind, immer noch mit Strafgebühren belegt.  Alle hatten im guten Glauben angenommen, dass sie rechtmäßig gehandelt haben, da sie entweder durch Besuch der Website des Hochkommissariats der Franz. Republik in FP oder durch örtliche Behörden bei Ankunft in FP  informiert worden waren, dass sie bis zu 24 Monate steuerfrei bleiben könnten.

    Dies ist nicht der Fall.

     

     

     

     

    Das Franz.Polynesische Gesetz zur vorübergehenden Einfuhr von Schiffen

     

    Das Gesetz, das die Aufenthaltslänge von Yachten und deren Crew regelt, ist kompliziert und nicht einfach zu interpretieren. Nachfolgend die Position, wie Noonsite es versteht:

     

    Länge des Aufenthaltes von Yachten

    Yachten unter fremder Flagge, gleich welchen Landes, dürfen in FP für 24 Monate bleiben, ohne Einfuhrsteuern zu entrichten.  Dies ist jedoch nur unter bestimmten Bedingungen wirksam, darunter die, dass der Eigner oder Crew seinen/ihren Aufenthalt in FP nicht überschreitet.

    Länge des Aufenthaltes der Crew

    Crew dürfen in FP für eine maximale Dauer von 185 Tagen pro Kalenderjahr bleiben, und für maximal 12 Monate innerhalb von 24 Monaten, sofern ihr Visum/Visumsverlängerung dies zulässt.

    Die einzelnen Zeiträume für die Aufenthaltserlaubnis werden kumuliert und ergeben die maximale erlaubte Aufenthaltsdauer, ohne die Zölle und Steuern für das Schiff fällig werden, das heißt, sie können zwar aus FP ausreisen und wieder einreisen, aber dies hält nicht den Zählprozess an. Die „Uhr“ wird lediglich für die Abwesenheitszeit angehalten. Möchte man sein Schiff für die erlaubten 24 Monaten in Polynesien lassen, bedeutet das praktisch, dass man die Yacht für insgesamt mindestens 12 Monate verlassen muss und sie in keiner anderen Weise genutzt werden kann.
    Um das sicherzustellen, zieht der FP Zoll die Schiffspapiere zur Aufbewahrung ein.

    Vor allem EU-Bürger sind von dieser neuesten Entwicklung betroffen, da sie keine Visa benötigen. Hieraus folgt verwirrenderweise, dass der max. Aufenthalt des Schiffes nicht an die Länge des Aufenthaltes der Crew gebunden ist (sehr ähnlich den Schengen-Regeln in Europa).

     

     

    Überziehen der Aufenthaltsdauer

    Werden die Regeln für die Aufenthaltsdauer gebrochen, wird nicht nur eine empfindliche Strafe verhängt, sondern Einfuhrzölle für die Yacht werden fällig (so weit bekannt ist ungefähr 25% des Wertes für französische Yachten und bis zu 35% für fremdländische Flaggen).

    Überziehen der Aufenthaltsdauer wird als Straftat klassifiziert und Skipper, die sich dessen schuldig machen laufen Gefahr, dass ihr Schiff konfisziert wird, außerdem der zweifache Bootswert sowie zwischen 11 Tagen und 1 Monat Freiheitsentzug als Strafe auferlegt wird.

    Der Zoll macht deutlich, dass das Gesetz voll zum Tragen kommt, und man kann erwarten, dass man für Überziehen der Aufenthaltsdauer von 185 Tagen/Kal.jahr bestraft wird. Es wurde berichtet, dass der neue Chef des Zolls sehr ehrgeizig ist, überziehende Yachten zur Rechenschaft zu ziehen.
    Ein französischer Skipper, der davon bedroht ist, hat seine Geschichte der AVP geschildert:

    Charles Leonard kam im Mai 2011 in FP mit seinem Segelboot MOJITO an und hatte geplant, 24 Monate bis Mai 2013 zu bleiben um FP sicher nach der Cyclonsaison zu verlassen. Er hatte seinen Aufenthalt im guten Glauben  und auf Basis der Informationen geplant, die er vor Ankunft in FP erhalten hatte, und ebenso bei der Ankunft selbst. Am 14. Dezember 2012 wurde er der Überziehung der Aufenthaltsdauer beschuldigt. Es wurde vereinbart alle Straftatbestände fallen zu lassen, sofern 38.000 € (25% Bootswert) und eine Strafe von 4.000 € entrichtet würden. Dieser Skipper ist in einer echten Notlage, denn das Schiff ist seine Heimstatt und sein Leben, und er hat schlicht nicht das Geld, um Strafe und Zölle zu entrichten.

     

    Schlussfolgerung

    Der einzige Weg um „die Uhr zurückzustellen“ ist, einen fremden Hafen anzulaufen. Die nächsten sind die Cook Islands, also 600 nm gegen Wind und Welle zurück nach BoraBora zu laufen oder Pitcairn anzulaufen, 300 nm gegen den Wind zu den Gambier Inseln, der entferntesten Inselgruppe von  FP, 90 nm SE von Tahiti!)  Für die meisten Segelboote ist das extrem hart.

    Das Schiff für 24 Monate in FP zu lassen um jedes Jahr 6 Monate zu segeln, mag für manchen passen, bedingt aber ein entsprechendes Budget, nicht nur, um das Boot für 12 Monate festzulegen sondern auch für sehr teure Langstrecfkenflüge um der Überziehungsgrenze zu entgehen.

    Entsprechend haben viele Segler ihre Pläne geändert und werden FP früher als geplant verlassen, falls sie schon dort sind, oder werden den Aufenthalt kürzen.

    Fußnote

    Die Polynesische Seglervereinigung AVP hat sich letztes Jahr bei der FP-Regierung dafür eingesetzt, dass der Artikel zur Aufenthaltslänge auf 24 Monate ohne weitere Einschränkungen für Schiff und Crew geändert wird.

     

    Referenzen

    FP Zollseite gibt alle notwendigen Informationen (in Französisch), incl. Gesetzestext als pdf

    http://www.polynesie-francaise.pref.gouv.fr/Douanes/Section-Particuliers/A-Importation/Navigation-de-plaisance

    Anmerkung

    Das Customs Clerance Formular das die Website als freies Download anbietet, wurde jetzt geändert (in Franz, und Englisch) and erklärt die bedingungen unter denen ein Schiff steuerfrei in FP bleiben kann:

     

    Das Schiff

    - muss französische oder anderweitig fremdländisch geflaggt sein mit Heimathafen außerhalb von FP

    - Der Eigner (natürlich oder juristische Person) muss außerhalb von FP registriert sein

    - Das Schiff darf nicht verliehen, vermietet oder verkauft werden

    - Der Eigner/Besitzer darf keinen Wohnsitz in FP haben.
    - darf sich nicht laenger als 185 Tage im Kalenderjahr in FP aufhalten

    - darf in FP keine Arbeit aufnehmen

     

    FP Customs Kontakt: secretariat@douane.pf

    Vielen Dank an Avp für die Warnung an Noonsite über die fortdauernden Probleme und für die Hilfe bei Beschaffung der  weitergehenden Informationen.

     

     

     

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