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letzter Beitrag 07.09.14 um 15:09 von  Beguf
Hanse Merkur Reiseversicherung, man sollte auf das Kleingedruckte achten
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Autor Nachrichten
Meerbaer
Segler
Segler
Posts:12


--
18.06.12 um 21:52

    Hanse-Merkur-Reisekrankenversicherung –

    oder: Vorsicht vor dem Kleingedruckten!

    Am 05.02.2012 mussten wir kurzfristig aus familiären Gründen nach Deutschland.

    Kurz vor unserer Rückreise verbrühte sich meine Partnerin(am 10. März) und musste für eine Woche täglich zur ambulanten Behandlung in ein Spezialkrankenhaus. Ein paar Tage später (am 13. März) wurde bei mir eine Erkrankung festgestellt, die einer schnellsten Abklärung bedurfte, einmal generell aus gesundheitlichen Gründen, zum anderen auch, um unsere weitere Reise nicht zu gefährden. So mußten wir unseren Rückflug nach Argentinien verschieben und waren gezwungenermaßen länger als 6 Wochen in Deutschland.

    So weit, so gut. Nun hatten wir nach Abschluß der Behandlungen unsere Rechnungen zur Erstattung an die Hanse-Merkur geschickt und sind wieder zurück nach Argentinien abgereist.

    Nun bekamen wir von der Hanse-Merkur eine Absage. Da wir länger als 6 Wochen in Deutschland waren, bleiben wir auf den gesamten Kosten sitzen. Auch die Kosten, die vor Ablauf der 6-Wochen-Frist entstanden sind, werden nicht erstattet. Die Behandlung der Verbrennungen war bereits vor Ablauf der Frist beendet. Trotzdem: keine Chance auf Erstattung. Bei der Hanse-Merkur gilt wohl bei Fristüberschreitung das Prinzip „alles oder nichts“.

    Wir möchten noch erwähnen, dass wir nicht über Preuss bei der Hanse-Merkur versichert sind, sondern über einen privat gesuchten Versicherungsmakler, da zu der Zeit, als wir diese Versicherung abgeschlossen haben, über den TO vorübergehend keine Versicherung angeboten wurde. Aber es ist unwahrscheinlich, dass Versicherungsnehmer, die über Preuss kommen, anders behandelt werden.

    www.meerbaer.info
    Hans N.
    Segler
    Segler
    Posts:18


    --
    13.08.12 um 16:00
    Hallo,

    eine 100% Antwort kann ich Dir leider nicht geben, da ich deine Vertragsbedingungen nicht vorliegen und daher nicht durchlesen kann.

    Vermutlich liegt es aber an folgendem Punkt:

    Langfristige Auslandsreisekrankenversicherungen beinhalten bei fast allen Anbietern den generellen Ausschluß des Heimatlandes.
    Mit anderen Worten: Sobald Du die Grenze nach D überschreitest, hast du keine Deckung mehr!  Diese Verträge gehen nämlich davon aus, daß Du als deutscher Staatsbürger eine Krankenversicherung im Inland hast!  Es besteht gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht für alle Inländer! 

    Warst Du vorher bei einer GKV (AOK, BEK, TKK o .ä. ) versichert, zahlt die zwar nichts für Behandlungen im Ausland, aber für die im Inland.

    Insofern wäre zuerst zu klären welchen Status hast Du in D? Pensionär / Rentner oder Langzeiturlaub, oder oder....
    Zahlst du noch Beiträge im Inland .... usw.

    Gruß
    ...und immer fair wind Hans (im alten Forum der "Blubber" )
    Beguf
    Segler
    Segler
    Posts:4


    --
    07.09.14 um 15:09
    Hallo,

    Ich nutze immer nur noch die Versicherung von Covomo. Da habe ich bis dato die besten Erfahrungen gemacht .


    Grüße

    Ralf
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