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letzter Beitrag 28.03.13 um 13:11 von  OK
Bootskauf in USA, zurück damit nach Deutschland
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Autor Nachrichten
Fair Isle
Leichtmatrose
Leichtmatrose
Posts:1


--
08.11.12 um 13:05
    Wir erwägen, in den USA ein Boot zu erwerben. Welcher Regelungsbedarf erwartet uns in Deutschland. Mehrwertsteuer?
    Welche Unterschiede macht es, wenn wir das Boot unter deutscher oder ausländischer FLagge fahren?
    Gabi
    Michael Claus
    Skipper
    Skipper
    Posts:68


    --
    09.11.12 um 20:34
    Hallo Gabi,

    ich weiss nicht 100%, was man so alles in Deutschland machen muss, aber ich vermute mal, Ihr muesst Mwst zahlen, wie ich es muss, wenn ich unter amerikanischer Flagge nach Deutschland segel und laenger als 1/2 Jahr dableibe.
    Nur mal grundsaetzlch zu den Yachten hier. Es gibt einen guten Gebrauchtbootmarkt in den USA und wenn ich das mit dem deutschen Markt vergleiche, ist es sicher wert, sich hier mal umzuschauen. Allerdings sind Positionslampen hier anders und auch der Landanschluss laeuft auf 110V und muesste umgearbeitet werden.
    Wenn ich Euch irgendwie mit Informationen helfen kann, schickt mir doch einfach eine PN.
    Michael, TO Stuetzpunkt Miami, SY "Sail La Vie" / Moody 41
    gelöscht#15
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:131


    --
    10.11.12 um 15:49
    Hallo Gabi,

    ich hatte auch einmal Überlegungen in diese Richtung. Neben dem Thema Umsatzsteuer stand auch die Frage nach der zwingenden CE - Zertifizierung im Raum. Probleme waren also: Versteuerung, CE-Zeritfizierung, Überführung und der Umbau von 110 Volt auf 220 Volt (Landstrom). In Europa ein Boot zu kaufen ist definitv der einfachste Weg.

    Gruß Uwe
    OK
    Segler
    Segler
    Posts:11


    --
    18.11.12 um 14:56
    Hallo Gabi,

    Ältere Boote, die vor dem 16.6.1998 eingeführt wurden brauchen gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG keine CE-Zertifizierung.

    Boote, die nach diesem Stichtag eingeführt wurden, müssen (entgegen meines ursprünglichen Postings) nachzertifiziert werden.

    Preisbeispiel hierfür:  http://www.ceproof.de/fileadmin/tem...tboote.pdf

    Die 110V bereiten keine Schwierigkeit. Der Landstromleitung (z.B. Ladegerät, Wasserboiler) wird einfach ein Spannungswandler 230V -> 110V (50-100 Euro mit Fi-Schalter vorgebaut. Falls ein Inverter eingebaut ist: Viele E-Geräte laufen auch mit 110V . Bei uns laufen sogar 230V Bohrmaschine und 600W Flex (etwas langsamer).

    Für einen Kauf kommen eigentlich nur top-shelf  seegehende Yachten in Frage, und die sind gemeinhin sehr viel besser ausgerüstet, als europäische Boote.

    Unter ausländischer Flagge könnt ihr nicht fahren.

    Der Behördengang in DL ist überschaubar und problemlos. Vor der Überführung Flaggenzertifikat besorgen und alle VHF und SSB Geräte bei der Bundesnetzagentur anmelden (oft sind die Geräte, die sich in US Booten befinden, in DL nicht zugelassen und auch nicht anmeldbar. In der Praxis scheint aber nur wichtig, dass anmeldbare Geräte auf dem Papier stehen und dass gezahlt wurde).

    ZOLL kommt kurioserweise nur bei Booten UNTER 7m (oder 10m, ich glaube da hat sich was geändert) dazu.

    EINFUHRUMSATZSTEUER fällt an und ist abhängig vom EU Land, im welchem ihr den ersten Landfall macht. Die Azoren sind interessant da nur 16% Ust. - obwohl zu Portugal gehörend keine 23% . Für den Papierkram muss ein Spediteur beauftragt werden (problemlos und nicht teuer). Die bevorzugte Überführungssoute wäre sowieso über die Azoren (s.u.), oder gleich über Großkreisroute nach Guernsey (Zwischenstopp, keine Steuern) und dann nach DL.

    Die Ust. Steuersätze findest du hier:

    http://www.bzst.de/DE/Steuern_Inter...usland.pdf

    Bzgl. des zu versteuernden Bootspreises ist die Behörde in DL bei älteren Booten im Übrigen erstaunlich indifferent.

    Man muss das Boot zwar in dem Land, in dem man Landfall macht, umgehend zollrechtlich behandeln - man muss aber dort nicht zwangsläufig die Steuern abführen, sondern kann das bis zu 4 Wochen später in DL nachholen. Sehr unangenehm kann es werden, wenn man vom französischen Zoll aufgebracht wird (Lima, langer Kescher, alle Papiere rein, egal bei welcher Welle  - und wenn der Ust.-Nachweis fehlt, geht es ab in den nächsten Hafen. Dort geht das Boot dann an die Kette und wird von einem Surveyor (300€/m) geschätzt. On top wird eine Strafe fällig. In diesem Falle hilft nur eine rechtzeitige mündl. Anmeldung, dann geht man straffrei aus.

    Bei Fragen an die OFD Rostock wenden (bei den "unteren" Zollämtern gibt es widersprüchliche Aussagen).

    Fair Winds,
    Volker

    _____________________
    cirrus
    Segler
    Segler
    Posts:18


    --
    10.02.13 um 21:51
    Hallo Gabi,

    wegen der Steuer ev. noch im ersten Halbjahr 2013 vorher nach Croatia?

    lg
    Josef
    Helmut-vS
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:108


    --
    10.02.13 um 23:05
    Hallo lieber "Cirrus",
    ich kann mir nicht vorstellen, dass dies Dein richtiger Name ist.
    Bitte halte Dich an unsere Netiquette:

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    Außerdem ist es unhöflich ein Pseudonym zu verwenden. Da Sie Ihren richtigen Namen nicht nennen, könnte man denken Sie haben etwas zu verbergen.
    Pseudonyme bzw. Anonymous-Remailer bieten übrigens keinen Schutz, wenn man dem Netz oder seinen Teilnehmern schaden oder wenn man Straftaten begehen will. Wie bei den meisten elektronischen Medien ist im Ernstfall eine nachträgliche Rückverfolgung möglich.


    Vielen Dank
    Helmut- Admin
    PS der richtige Vorname genügt schon.
    "Umwege fördern die Ortskenntniss"
    leu
    Posts:3


    --
    19.03.13 um 21:36
    Hallo,

    Bei älteren Booten (Bj. vor 16.6.1998) brauchst du gemäß der EU-Sportbootrichtlinie 94/25/EG keine CE-Zertifizierung.

    Das stimmt leider nicht. Bei Einfuhr von außerhalb Europas gibt es keine Altersbegrenzung für die Nachzertifizierung. Das kann sehr teuer werden. Besonders dann, wenn es keine vergleichbaren Boote und besonders Motorenanlagen gibt, auf die man sich dabei beziehen kann.

    Die Zeitschrift Palstek plant seit geraumer Zeit einen Artikel zu diesem Thema, auf Grund eines realen Beispiels. Es hat sicher einen Grund, dass der Artikel noch nicht erschienen ist.

    Gruß
    Thomas

    OK
    Segler
    Segler
    Posts:11


    --
    28.03.13 um 13:11
    Hallo!

    Thomas hat recht. Auch ein eingeführtes altes Boot braucht eine CE-Zertifizierung, "außer, wenn das Boot vor dem 16. Juni 1998 in der Gemeinschaft in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wurde."

    Meine falsche Formulierung oben habe ich entsprechend geändert, danke Thomas.

    (Siehe: http://www.pom.be.ch/pom/de/index/s...t-rl-d.pdf , Seite 17/18)

    Die Lesart der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) suggeriert dagegenm, dass Boote, die vor dem Stichtag gebaut wurden, von der CE-Regelung befreit seien. Die WSV schreibt in einem Hinweis zur Konformitätserklärung nämlich folgendes:

    "Seit 15.06.1998 müssen, wie eingangs schon erwähnt, Sportboote der Sportboot-Richtlinie 94/25/EG entsprechen. Boote, die nach diesem Zeitpunkt in der EU in Verkehr gebracht wurden bzw. werden, müssen eine Konformitätserklärung des Herstellers haben und ein CE-Zeichen tragen. Vor diesem Termin gebaute Boote sind von dieser Regelung befreit."

    Das stimmt aber so offenbar nicht.

    Quelle: http://www.wsv.de/wsa-ko/schifffahr...aerung.pdf ,
    Seite 2, Zeile 4-7.


    Gruß Volker

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