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letzter Beitrag 08.10.13 um 11:09 von  Knut
Melderecht und Langfahrt
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Seite 1 von 212 > >>
Autor Nachrichten
AKKA
Senator
Senator
Posts:582


--
12.11.12 um 02:33

    Soll man sich bei langfristiger Reise aus der Heimatgemeinde abmelden, oder muss man das sogar?

    Wir haben eine kleine Eigentumswohnung in Deutschland behalten, die uns als erster Heimatstützpunkt dient und all die Dinge birgt, die wir nicht verschenken oder entsorgen wollten. Obwohl wir nicht jährlich nach Deutschland kommen, ist diese Wohnung weiter unser Melde-Wohnsitz und laut zuständiger Gemeinde an keine Mindestanwesenheit gebunden. Auch haben wir diese Anschrift als Postanschrift behalten und erteilen/verlängern jährlich für ca. 25€ den Nachsendeauftrag an unseren „Postkümmerer“.

    Wie „nebenan“ unter Krankenversicherung zu lesen, verlangt nun die Gesetzliche Krankenversicherung, dass wir den Wohnsitz aufgeben, um der Versicherungspflicht zu entgehen. Die Wohnung bliebe bestehen, nur würden wir der Gemeinde eine Abmeldung schicken. Dass wir uns in nächster Zeit nicht wieder irgendwo anmelden, spielt keine Rolle. – Noch bemühen wir uns um eine andere Lösung, denn wir können nicht überblicken was passiert, wenn man ohne Wohnsitz ist? – Gibt es Vor- oder Nachteile? Den neuen Pass bei einer Botschaft im Ausland beantragen. Wahlunterlagen? Unseren Banken ist es egal ob gemeldet oder nicht, irgendeine Postanschrift genügt. Ob das aber auch im Fall einer Kontoeröffnung oder Beantragung einer Kreditkarte bei einem anderen Anbieter funktioniert? - Ohne Arbeit und ohne Wohnung, klingt nicht nach kreditwürdig.

    Beim Finanzamt, wir müssen immer noch eine Steuererklärung abgeben, haben wir eine gute Lösung gefunden. Der Steuerberater erhält von unserem „Postkümmerer“ alle Belege und füllt die Erklärung aus, die wir dann persönlich unterschreiben müssten. Hier gibt es keine Möglichkeit, jemanden zu bevollmächtigen. Wir sind aber nicht da! – Wie wir das mit allen Beteiligten geregelt haben, bei Bedarf gerne als PN.

    Mehr weiss ich (noch) nicht zum Thema, aber es gibt sicher Segler, die hier mit Ihren Erfahrungen Licht ins Dunkel bringen können.

    Andreas
    Willi
    Senator
    Senator
    Posts:202


    --
    12.11.12 um 09:17
    Seid ihr in einer Auslandskrankenversicherung?

    Nach Rückkehr wollte meine Krankenversicherung (TK) den Nachweis (aus der Krankenversicherungspflicht) einer
    Auslandskrankenversicherung. Den konnte ich natürlich erbringen.
    Vielleicht hatte ich Glück, vermutlich ist es auch Auslegungssache der Versicherungspflicht.

    Nebenbei: Nach meinem Kenntnisstand ist es sogar strafbar länger als ein Jahr nicht in Deutschland gemeldet zu sein.

    Willi
    Don't panik !
    SY-DELLE
    Senator
    Senator
    Posts:460


    --
    12.11.12 um 11:17
    ich habe seit 5 Jahren KEINEN Wohnsitz, weder in Deutschland noch in irgend einem Ausland.
    Bei meiner Abmeldung im Einwohnermeldeamt brauchte ich keinen neuen Wohnsitz anzugeben.
                                    Ich kann aber auch leider nicht mehr ANGELA wählen gehen.
    Alle behördlichen Stellen, besonders das Finanzamt, senden die Post an meinen Steuerberater, also POSTNACHSENDE-Adresse,
    der schickt mir dann die Post per SCAN als Mailanlage, die ich dann je nachdem per Post (besonders FA) oder Mail selber beantworte: Absender ist dann immer die PNSA mit Wohnsitz SY-DELLE
    So weit ich weiß, ist das so auch richtig und keinesfalls strafbar, keinen Wohnsitz zu haben, denn dann wären alle Brückenschläfer, also alle diese Menschen ohne Wohnsitz, warm  im Gefängnis oder anderswo kostenlos untergebracht.
    Wichtig ist aber (leider) ein Sparkassen- oder Bankkonto IRGENDWO zu haben, sonst kann kein Geldeingang (Rente etc) erfolgen. Zahlungen könnten ja über Barüberweisungen (teuer) erfolgen.
    meint
    jr-DELLE
                                                            für registrierte Mitglieder:  > schaut mal ins interne Forum <  !
    die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
    Klaus
    Kommodore
    Kommodore
    Posts:166


    --
    12.11.12 um 11:41
    Hallo Akkas,
    da wird sich aber der Vorstand, der Sachgebietsleiter und der Sachbearbeiter beim Finanzamt freuen
    das ihr das veröffentlicht.....
    kopfschüttel
    ...man kann das zum Glück noch korrigieren

    ...und ansonsten ist dieses Thema so individuell wie vielfältig und gehört in die Hände eines
    im wesentlichen guten Steuerberaters
    Michael Claus
    Skipper
    Skipper
    Posts:68


    --
    12.11.12 um 20:16
    Hallo Andreas,
    ich leb ja schon seit fast 20 Jahren hier in den USA und kenn nicht mehr die Vor- und Nachteile einer Abmeldung. ich weiss nur, meine Eltern leben seit 24 Jahren in Spanien, sind dort nicht angemeldet und sie haben sich in Deutschland abgemeldet. Kein Problem also. Als ichmich damals abgemeldet habe, hat auch kein Hahn nach meiner neuen Adresse gefragt...
    Michael, TO Stuetzpunkt Miami, SY "Sail La Vie" / Moody 41
    AKKA
    Senator
    Senator
    Posts:582


    --
    12.11.12 um 22:56

    @ Willi Ja, wir haben Weltweit-Krankenversicherung ... guck Parallelthread Krankenversicherung. - Ich schreibe Dir eine PN.

    @ Delle und Michael   ".... dass wir uns in nächster Zeit nirgendwo anmelden, spielt keine Rolle." ... sofern man keine neue Wohnung in D.-land bezieht.

    @ Klaus  Wie Du oben lesen kannst, ist das Finanzamt über unsere mehrjährige Abwesenheit informiert (und liest seit 5 Jahren gern unseren Blog), hier steht also für die nichts Neues. - Wo siehst Du Gefahr oder erkennst Dusseligkeit, die Dich den Kopf schütteln lässt?

    Danke für die ersten Beiträge. Mein Eindruck: Abmeldung wegen Auslandsaufenthalt schafft keine besonderen Probleme! - Gibt es weitere Erfahrungen oder Tipps, wie man das für Langfahrt am besten regelt?

    Gruß, Andreas
    TiTaRo
    Skipper
    Skipper
    Posts:33


    --
    15.11.12 um 16:29
    Hallo an alle,
    die geschilderte Situation trifft für uns nicht zu, wir sind immer noch jedes Jahr für einige Monate zu Hause in Deutschland.
    Mir stellt sich aber die Frage - wenn jemand mit Deutschem Flaggenzertifikat und unter Deutscher Flagge unterwegs ist, dann ist doch an Bord, wo er lebt, immer noch Deutsches Hoheitsgebiet ? oder wie ist das einzuordnen ? und wie wirkt sich das auf eine evtl. Meldepflicht für Deutsche Staatsbürger aus ?

    Grüße von der TiTaRo
    Theo 
    AKKA
    Senator
    Senator
    Posts:582


    --
    17.11.12 um 08:29
    Beigetragen von AKKA am 12 Nov 2012 22:56:41

    Danke für die ersten Beiträge. Mein Eindruck: Abmeldung wegen Auslandsaufenthalt schafft keine besonderen Probleme! - Gibt es weitere Erfahrungen oder Tipps, wie man das für Langfahrt am besten regelt?

    Keine weiteren Beiträge?  - Da müsste doch noch was kommen, oder ist alles gesagt?


    @ Theo
    In der Tat ist das Schiff völkerrechtlich deutsches Hoheitsgebiet, aber das hat mit der Meldepflicht nichts zu tun, denn die bezieht sich auf "Wohnraum mit fester Adresse" und Schiffe sind nur dann als Wohnraum definiert, wenn sie selten oder nie fortbewegt  werden. - Immerhin hat aber unser Rentengeber eine Kopie des Flaggenzertifikates (nicht TO-Standerschein) angefordert und uns
    auf dieser Basis als Bezieher einer "Inlandsrente" eingestuft, da unser "gewöhnlicher Aufenthalt" auf deutschem Hoheitsgebiet namens AKKA ist.


    Bei der Meldepflicht gibt es 3 Grundregeln:

    1. eine Person, die in Deutschland Wohnraum belegt ist meldepflichtig ... logo.
    2. eine Person, die den Wohnraum innerhalb der Bundesrepublik verlegt, hat sich am neuen Wohnort innerhalb von 8 Tagen
    anzumelden. Die Abmeldung erledigt das neue Ordnungsamt per Mitteilung an das vorherige.
    3. eine Person, die den Wohnraum aufgibt und keine neue Wohnung oder Schlafstelle im Inland bezieht, hat sich lediglich abzumelden. Darüberhinaus regeln die einzelnen Länder die Meldepflicht unterschiedlich.

    Aus 3. folgt zumindest für Niedersachsen und wurde uns gerade bestätigt:  Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, also seine Wohnung/Haus/Hausboot nicht (langfristig) vermietet, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist. - Nichtniedersachsen sollten das mit ihrer Meldebehörde abklären.

    Alles ohne Gewähr und immer nur so gut wiedergegeben, wie wir es selbst verstanden haben.

    Andreas
    Bernd
    Senator
    Senator
    Posts:207


    --
    18.11.12 um 14:24
    Bei der Sache mit dem Hoheitsgebiet würde ich mal gaaaanz vorsichtig sein. Da wird viel Falsches gedacht und leider auch geschrieben.
    Ein Schiff ist höchstens (wenn überhaupt, da will ich mich nicht festlegen) auf Hoher See Hoheitsgebiet des Landes dessen Flagge es führt. Im Hoheitsgebiet eines anderen Staates gilt das sicher nicht. Kein Land liesse es sich bieten, dass deutsches Hoheitsgebiet sozusagen in sein eigenes "eingepflanzt" wird, allenfalls diplomatische Vertretungen. Das würde ja auch zur Folge haben, dass Straftaten, die von Besatzungsmitgliedern begangen werden, nicht auf dem Schiff verfolgt werden können, dass die Einhaltung der Umweltrichtlinien (Schwefelgehalt des Treibstoffes, Umgang mit Bordmüll etc.) nicht geprüft werden kann, dass der Zoll nicht an Bord kontrollieren darf usw. usw.
    Es leuchtet unter diesen Aspekten wohl ein dass es völlig absurd ist zu glauben, man könne mit seinem Boot in einem fremden Hafen festmachen, sich an Deck stellen und herausposaunen "Dies ist Deutschland".

    Gruss Bernd
    lobo
    Senator
    Senator
    Posts:249


    --
    18.11.12 um 14:46
    Der Trick ist das AUCH:
    auf einem Schiff (oder Flugzeug) unter deutscher Flagge gilt immer deutsches Recht, und deutsche Behörden sind z.B. für die Strafverfolgung u.a. Verwaltungsfragen zuständig, egal wo es sich gerade befindet. Parallel dazu können natürlich immer lokale oder internationale Bestimmungen und Zuständigkeiten (port state regulations,  ...) gelten. Immunität im Ausland bietet die Flagge nicht.

    lobo
    Bernd
    Senator
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    Posts:207


    --
    18.11.12 um 15:06
    Beigetragen von lobo am 18 Nov 2012 14:46:40
    Der Trick ist das AUCH:
    auf einem Schiff (oder Flugzeug) unter deutscher Flagge gilt immer deutsches Recht, und deutsche Behörden sind z.B. für die Strafverfolgung u.a. Verwaltungsfragen zuständig, egal wo es sich gerade befindet. ..........


    Na das kann man so ja wohl nicht stehen lassen. Wenn auf oder von einem deutschen Schiff aus in, sagen wir mal Kalkutta eine Straftat begangen wird rufen die Inder nicht nach der deutschen Polizei.
    Gruss Bernd
    Ollila
    Segler
    Segler
    Posts:14


    --
    18.11.12 um 15:55
    ?
    AKKA
    Senator
    Senator
    Posts:582


    --
    18.11.12 um 16:26
    Beigetragen von Bernd am 18 Nov 2012 15:06:35
    Beigetragen von lobo am 18 Nov 2012 14:46:40
    Der Trick ist das AUCH:
    auf einem Schiff (oder Flugzeug) unter deutscher Flagge gilt immer deutsches Recht, und deutsche Behörden sind z.B. für die Strafverfolgung u.a. Verwaltungsfragen zuständig, egal wo es sich gerade befindet. ..........


    Na das kann man so ja wohl nicht stehen lassen. Wenn auf oder von einem deutschen Schiff aus in, sagen wir mal Kalkutta eine Straftat begangen wird rufen die Inder nicht nach der deutschen Polizei.

    Lobos Posting geht ja auch weiter als Dein Zitat:
    "Parallel dazu können natürlich immer lokale oder internationale Bestimmungen und Zuständigkeiten (port state regulations,  ...) gelten. Immunität im Ausland bietet die Flagge nicht."

    Das "können" ist vielleicht schwach, aber gilt in der Tat immer auch das deutsche Recht parallel zum nationalen.

    Andrea/AKKA
    TiTaRo
    Skipper
    Skipper
    Posts:33


    --
    18.11.12 um 23:50
    Nochmal Hallo,

    @ Bernd:
    Mein Beitrag mit der Deutschen Flagge und folglich Deutschem Hoheitsgebiet hatte doch nicht den Hintergrund, Immunität oder dergleichen vor irgendwelchen Strafverfolgungen oder Kontrollen innerhalb eines aktuell befahrenen anderen Hoheitsgebiet zu haben.
    Meine Antwort hat sich auf die Ursprüngliche Fragestellung von "AKKA" bezogen und wie es aussieht ist das mit dem Hoheitsgebiet an Bord unter Deutscher Flagge gar icht so verkehrt, wenn es z.B. von der Rentenkasse, was ja eine Deutsche Behörde ist, anerkannt wird, wie "AKKA" berichtet.

    Leider entfernt man sich im Forum immer viel zu schnell vom eigentlichen Thema.

    Grüße
    Theo 
    AKKA
    Senator
    Senator
    Posts:582


    --
    20.11.12 um 10:03
    Beigetragen von TiTaRo am 18 Nov 2012 23:50:31
    Nochmal Hallo,


    Meine Antwort hat sich auf die Ursprüngliche Fragestellung von "AKKA" bezogen und wie es aussieht ist das mit dem Hoheitsgebiet an Bord unter Deutscher Flagge gar icht so verkehrt, wenn es z.B. von der Rentenkasse, was ja eine Deutsche Behörde ist, anerkannt wird, wie "AKKA" berichtet.

    Leider entfernt man sich im Forum immer viel zu schnell vom eigentlichen Thema.

    Grüße
    Theo 

    Naja, Theo, war ja nicht gänzlich OT und so lange es Leute gibt, die vom Hölzchen wieder aufs Stückchen zurückkommen...
    Der Flaggenstatus önnte auch ein Argument sein im Zusammenhang mit Kindergeldbezug und Schulpflicht!

    Andrea /AKKA
    Bernd
    Senator
    Senator
    Posts:207


    --
    20.11.12 um 18:03
    Beigetragen von TiTaRo am 18 Nov 2012 23:50:31
    .....
    @ Bernd:
    ........
    Leider entfernt man sich im Forum immer viel zu schnell vom eigentlichen Thema.

    Grüße
    Theo 


    Hallo Theo,

    ich hatte den Hintergrund Deines Beitrages durchaus verstanden, bitte aber um Verständnis dafür, dass ich ein Freund korrekter und präziser Definitionen bin. Und eine Yacht unter deutscher Flagge ist nicht so einfach überall deutsches Hoheitsgebiet. Das hat nichts mit Entfernen vom Thema zu tun.
    Gruss Bernd
    Holger
    Skipper
    Skipper
    Posts:36


    --
    24.11.12 um 01:29
    Hallo Andrea,
    Die Diskussion hatte ich gerade mit meiner Kasse. Die nehmen natürlich gerne jeden Nachweis, den sie kriegen können. Auf meinen Einwand, dass man ja nicht zwangsläufig abgemeldet sein muss, wenn man nicht in DL lebt, erwiderte sie, den Fall hatten sie noch nie, und dann würden sie sich wohl mit dem Flugticket und einer schriftl. Deklaration von mir begnügen müssen. Wie die Rechtslage ist, wusste sie auch nicht.
    VG von the hard
    Holger
    Micha
    Leichtmatrose
    Leichtmatrose
    Posts:1


    --
    03.12.12 um 12:17
    Hallo liebe Segelfreunde,

    ich war von 2006 bis Aug 2012 im Ausland und teilweise dort gemeldet (Indien) und teilweise auch nicht.
    Davon haben wir mehr als 1 Jahr auf dem Boot gelebt.

    Unsere Beobachtungen:
    -Banken hat es nicht interessiert, wir hatten eine Postanschift (ehemaliges Buero)
    -TAN-Listen zusenden war problematisch, am Besten auf ChipTAN umstellen (eh sicherer)
    -Man bekommt keinen Personalausweis mehr, muss also immer den sperrigen Pass rumschleppen, am Besten vorher nochmal den Perso verlaengern
    -Wer legale Waffen besitzt muss wissen, dass die WBK dann zur BVA nach Koeln geht und es mit dem Aufrechterhalten des Beduerfnisses schwierig wird, aber das waere fast ein eigene Thread..
    -Wir waren all privat versichert, das war auch kein Problem (Teilweise bei der finnischen IF-Insurance, oder Allianz Global)
    -Wer plant unterwegs schwanger zu werden: Eine Fehlgeburt und deren Kosten sind KEINE Krankheit und wurden nicht bezahlt
    -Wer im Ausland Kinder bekommt muss ewig auf eine dt Geburtsurkunde warten und darf dann noch 136EUR bezahlen :-)
    -Reisepaesse werden im Ausland oft unkompliziert erstellt und als "Weltumsegler" hatten wir keine Probleme 2 Stueck a 48 Seiten pro Person zu bekommen.
    -Mit der Abmeldung entkommt man ggf auch der Schulpflicht.
    -Das Eroeffnen von ONLINE-Konten (z.B. zum traden bei Cortalconsors) war unemoeglich, wg Postident verfahren und Meldeadresse. So etwas sollte man also vorher erledigen.
    -Alle Dinge mit Ablaufdatum sollte man der Einfacheit halber vorher verlaengern und erneuern lassen

    Hmmmm sonst faellt mir jetzt akut nichts ein.
    Insgesamt erwies es sich, bis auf die Sachen mit den Waffen, als unproblematisch.

    Viele Gruesse

    Micha DB8US




    http://linocat.blogspot.com
    Ludus amoris
    Segler
    Segler
    Posts:13


    --
    03.12.12 um 14:29
    Unsere Erfahrung: Wir waren viele Jahre waehrend unserer Reise ohne Wohnsitz (hatten aber immer einen Wohnsitz angegeben bei Bedarf - in Absprache mit dem verwandten Hausbesitzer). Daraus resultierte, dass wir automatisch in Steuerklasse 1 eingestuft wurde, was eine betraechtlich hoehere Besteuerung meiner Pension bedeutete. - Als wir uns um die Green Card in den USA bemuehten, meldeten wir uns wieder beim Einwohnermeldeamt in Deutschland an, um Komplikationen beim Procedere fuer die Green Card zu vermeiden. Damit aenderte sich auch die Steuerklasse wieder.

    In Wellington (NZ) haben wir auf der deutschen Botschaft einen neuen Passport beantragt und problemlos bekommen. Als Wohnort wurde seltsamerweise Whangarei eingetragen, wo zu der Zeit unser Schiff lag.

    In Nordamerika wird man beim Grenzuebergang, z.B. von Kanada in die USA oder umgekehrt, danach gefragt, ob man eine Wohnung hat in Deutschland. Wir haben das grundsaetzlich bejaht. Die Gretchenfrage kam danach: Ist die Wohnung vermietet oder jederzeit verfuegbar? Antwort: Sie muss grundsaetzlich verfuegbar sein! Wir haben erlebt, dass deshalb Leute an der Grenze wieder zurueckgeschickt wurden, weil sie angegeben haben: vermietet. Kontrolliert wird die Angabe nicht (nach unserer Erfahrung). Es kommt aber auf die richtige Antworten an!

    Als wir an der Pazifikkueste der USA von der Coastguard heimgesucht wurden und drei Leute forsch an Deck jumpten, fragten wir sie ganz harmlos, ob sie wuessten, dass unser Schiff deutsches Hoheitsgebiet sei und sie nur mit unserer Genehmigung an Bord kommen duerften. Sie reagerten total verunsichert und erkundigten sich erst mal telephonisch bei ihrer Leitstelle. Dort wurde unsere Aussage bestaetigt und sie entschuldigten sich hoeflich. Dann fragten sie aber, ob sie unsere Sicherheitsausruestung kontrollieren duerften, was wir natuerlich zuliessen. - In Venezuela ist uns dasselbe passiert, allerdings mit schwerbewaffneten Soldaten der Armada. Die hat unser Einwand nicht interessiert.

    Grundsaetzlich sollte man sich nicht anlegen mit den Authorities, weil man im Ernstfall immer den kuerzeren zieht. Andereseits ist die Demonstration von Selbstbewusstsein durchaus hilfreich.

    Klaus
    Ludus amoris
    Klaus Häussler
    AKKA
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    Senator
    Posts:582


    --
    11.12.12 um 23:51

    ... Wer nachweislich Wohnraum zur sofortigen und ständigen Verfügung hat, also seine Wohnung/Haus/Hausboot nicht (langfristig) vermietet, kann auf Wunsch angemeldet bleiben, auch wenn er/sie mehrjährig nicht in Deutschland ist.
    
    

    Ab- und Anmelden hat oft steuerliche Auswirkungen. Wir sind besser dran mit "unbeschränkt steuerpflichtig" und fanden diesen Aufsatz   einer Diplom Wirtschaftsjuristin und Fachberaterin für Internationales Steuerrecht mit folgender Kernaussage:

    "Behalten Sie Ihre Wohnung in Deutschland, dann haben Sie definitiv einen Ort in Deutschland, über den Sie im Juristendeutsch jederzeit  „verfügen“ können. Die steuerrechtliche Konsequenz: Somit haben Sie einen Wohnsitz und sind daher auch unbeschränkt steuerpflichtig. Es ist aus steuerrechtlicher Sicht völlig unerheblich, ob Sie sich bei der Gemeinde abgemeldet haben oder nicht
    ."

    Unsere GKV verlangt hartnäckig Abmeldung, um uns aus der Versicherungspflicht zu entlassen ... wir hatten aber Sorge, dass die ersparten KV-Beiträge nach Abmeldung und damit Einstufung "beschränkt steuerpflichtig" weitgehend ans Finanzamt gehen .... in Summe kein Spareffekt. - Die Gefahr besteht also nicht, da wir eigenen Wohnraum/Wohnsitz weiterhin verfügbar haben.

    Andreas
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
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