Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 25.01.18 um 17:17 von  ARIES DREAM
Entrichten der MwSt (UST) in Uebersee/Karibik
 2 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Morski Krastavac
Leichtmatrose
Leichtmatrose
Posts:1


--
24.03.13 um 13:26
    Ein (deutscher) Segelfreund will sich ein Schiff in der Karibik kaufen. Ist es moeglich dieses (unversteuerte) Schiff z.B. in Guadeloupe/Martinique fuer die EU zu versteuern? Hat jemand Erfahrung mit oder einen Kontakt zum Thema?

    Vielen Dank fuer jeden Hinweis.
    twaltner
    Segler
    Segler
    Posts:4


    --
    25.03.13 um 22:14
    Hallo,

    nein, leider geht das nicht, denn Martinique, Guadeloupe & Co. gehören zwar geografisch, nicht jedoch zoll- und steuerrechtlich zur EU. Solange das Boot in der Karibik weilt, gibt es kein Problem. Wenn es nach Europa gebracht werden soll, ist es in dem ersten Ankunftshafen in der EU zu versteuern. Kann man das noch steuern, wenn man das Schiff selbst zurück segelt, kann es unangenehm werden, wenn das Schiff per Schiffsfracht nach Europa gebracht werden soll. Dann ist nämlich der Ausladehafen maßgeblich. Oft ist das Großbritannien (20 %) oder Niederlande (21 %).

    Ich hoffe, ich konnte helfen

    Martina
    ARIES DREAM
    Skipper
    Skipper
    Posts:57


    --
    25.01.18 um 17:17

    Ich habe folgrende Erfahrung gemacht:

    Habe 2011 eine unversteuerte Yacht in Kroatien gekauft und bin in die Türkei gesegelt, wo ich auch gemeldet war. Also nicht MwSt pflichtig. 2013 bin ich auf die große Mittelmeer + Atlanticrunde über die Karibik und USA im Juli 2017 auf den Azoren /Horta gelandet. Hier wurde ich nach dem einklarieren bzgl. MwSt angesprochen mit dem Hinweis es auf Horta (Portugal) steuertechnisch anzumelden, da ein ermäßigter Steuersatz berechnet wird. Besteuerungsgrundlage ist das Gutachten eines Finanzbeamten !!! Ein örtlicher Agent hat dann die Formalitäten gegen Gebühr erledigt. Jetzt habe ich einen EU gültigen MwSt Nachweis. 

    Viel Erfolg

     

    René Hertel Circumnavigation ariesdream2@gmail.com D-mobil: +49(0)1707356888 Tenerife: +34 690742848
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top