Verstanden

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Mehr erfahren

Trans-Ocean Foren

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Hier finden Sie die aktuellsten Beiträge
vorherigevorherige Go to previous topic
weiterweiter Go to next topic
letzter Beitrag 18.10.13 um 06:43 von  Knut
Deutsches Amateurfunkrufzeichen ohne Wohnsitz in Deutschland
 0 Antworten
sortieren:
Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.
Autor Nachrichten
Knut
Skipper
Skipper
Posts:41


--
18.10.13 um 06:43
    Moin,
    dies dürfte vielleicht für Leute interessant sein die keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, aber an Bord eine Amateurfunkstation einrichten möchten:

    Zur Info, ich bin 1999 nach Kenia ausgewandert und habe hier eine Fa. für Elektrotechnik. Nun will ich wieder auf Langfahrt gehen und das Boot natürlich auch mit Amateurfunk ausrüsten. Das Problem ist nun, dass ich kein Deutsches Rufzeichen bekommen kann, weil ich keinen Wohnsitz in DL habe, wohl aber die Prüfung machen kann - siehe Schreiben unten.
    Auch will ich meinen Ausländer-Steuer-Status mit einer Anmeldung in DL nicht gefährden.
    Also für die, welche sich aus steuerlichen oder auch anderen Gründen in DL abmelden wollen, in dem Fall die Prüfung mit der Amateurfunkzulassung (Rufzeichen) vorher machen!
    Also wundert Euch nicht, wenn demnächst ein kenianisches mm Rufzeichen im Hamburger Dialekt ruft.
    73 Knut.

    Sehr geehrter Herr Kähler, Ihre Yacht ist kein Wohnsitz in Deutschland. Da Sie keinen Wohnsitz in Deutschland angemeldet haben, können Sie damit auch bei erfolgreichem Ablegen einer deutschen Amateurfunkprüfung keine permanente deutsche Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst erhalten. Dem Geltungsbereich des Amateurfunkgesetzes (AFuG) entsprechend, werden Zulassungen nach §3 Abs.1 AFuG nur für die entsprechenden natürlichen Personen mit Wohnsitz in Deutschland erteilt. Sie können aber auf Antrag zu einer Amateurfunkprüfung für den Erwerb eines Amateurfunkzeugnisses der Klasse A oder E zugelassen werden. Die Teilnahme an einer deutschen Amateurfunkprüfung ist für Sie im Hinblick auf Obiges nur dann sinnvoll, wenn Sie auf Grund einer in Deutschland ausgestellten Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung nach der CEPT-Empfehlung T/R61-02 (bei Klasse A) oder nach dem ERC-Report 32 (bei Klasse E) eine kenianische Amateurfunklizenz erhalten können. Ob dies der Fall ist, bitte ich Sie selbst herausfinden. 
    Bundesnetzagentur Außenstelle Dortmund Alter Hellweg 56 44379 Dortmund 
    Sie sind nicht berechtigt, eine Antwort zu verfassen.


    Go to top