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letzter Beitrag 09.09.15 um 18:29 von  MOANA MANU
Welche Haftpflichtversicherung fürs Schiff beim Blauwassersegeln ?
 14 Antworten
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Autor Nachrichten
S.Y. Telefine Skipper Skipper Posts:70
--
05.03.14 um 20:41
    Hallo !

    Ich habe mein Schiff aktuell bei Yacht-Pool Vollkasko- und Haftpflichtversichert.

    Ich habe nun Kontakt mit denen aufgenommen, aber das erweist sich ein wenig kompliziert.

    Die wollen am liebsten ganz genau wissen, wo ich in einem Jahr bin und wie meine Route genau verläuft.
    Welch´ Wunder, das weiß ich aber nicht .....

    Hat jemmand mit Versicherungen diesbezüglich gute Erfahrungen gemacht ?

    Danke
    Enrico
    S.Y. Telefine - Beneteau Oceanis 381 Clipper - Heimathafen: Aquileia,Italien - www.sailness.at
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    06.03.14 um 09:40
    Halo Enrico,

    ich bereite mich gerade auf eine Langfahrt vor. Und da war Auswahl der passenden Versicherung (VK und Haft) natürlich auch ein wichtiges Thema. Ich habe von allen wesentlichen Playern Angebote eingeholt und alle Konditionen verglichen.
    Da war auch Yacht-Pool dabei. Obwohl ich Dr. Schoechl persönlich kenne hat es Ewigkeiten gedauert, bis ich ein ordentliches Angebot vorliegen hatte ... immer wieder Nachbesserungen nötig und Nachfragen bei der Rückversicherung. Und wie Du schreibst: Es ist eine Routenbeschreibung mit Koordinaten und Zeiten nötig. Dazu habe ich eigentlich keine Lust ... und das ändert sich ja auch im Laufe einer Langfahrt immer wieder.
    Kompetent erschien mir EIS. Hr. Quiotek hat viel Segel-ERfahrung und hat auch ein letztlich gut passendes Angebot erstellt. Haken war dort aber auch, dass eine permanente Abstimmung der Route nötig ist.
    Die Holländer - Erdmans und Kuipers - haben eigentlich ganz gute Konditionen. Aber dort ist unbewachtes Ankern über Nacht nciht versichert ... realitätsfremd.
    Letztlich habe ich mich für Pantaenius entschieden. Die arbeiten schnell und professionell. Und die Konditionen passen wirklich für Langfahrtensegler. Ich habe sogar explizit nachgefragt, ob die immer wissen wollen, wo ich wie segle. Nein, wollen sie nicht. Und Einschränkungen im Fahrtgebiet habe ich auch nciht. Also könnte ich auch die Nord-West-Passage oder die Antarktis besegeln. Nciht das ich das wollte, aber es hat mich echt genervt, dass ich einigen Versicherungen erst mal klar machen musste, dass es unpraktikabel ist, wenn nur 12sm der argentinischen und chilenischen Küstengewässer als versichertes Gebiet gelten. soll ich denn Nachtfahrten bei widrigem Wetter auch noch so küstennah durchführen? Noch dazu weil man einge der Einbuchtungen des südamerikanischen Kontinents (insbes. auf der ostseite) abkürzen möchte. Nun, die Einschränkung habe ich jetzt bein Pantaenius nicht. Und die Konditionen passen ehrlich gesagt auch.
    Aber über den wichtigesten Teil bei Versicherungen kann ich jetzt nichts sagen ... einen Schaden hatte ich noch nicht.

    Grüße
    Thomas
    AKKA Senator Senator Posts:582
    --
    06.03.14 um 14:12

    Bei den genannten Versicherungsmaklern vermisse ich bisher Preuss ( www.preuss-yachtversicherungen.de ). 2004 klapperten wir die gängigen Versicherer (nicht alle!) ab und fanden bei Preuss das für uns beste Angebot. Pantenius lag gut 30% höher. Dabei muss ich einräumen, dass ich das viele ganz klein Gedruckte nicht akribisch verglichen habe. Mir schien es hinreichend gleichwertig. Wie gut und kundenfreundlich der jeweilige Vermittler bzw. die Versicherung arbeitet, zeigt sich erst im Schadensfall, möge er nie eintreten. - PREUSS ist in jedem Fall eine Anfrage wert.

    Für Langfahrt meldet man beim Erreichen einer Fahrtgebietsgrenze das nächste per Email. Gebiete mit steigenden Prämien sind so ungefähr aus dem Kopf: Nord- und Ostsee, Atlantik bis Kanaren, Gesamtatlantik mit Karibik und hinter Panama "weltweit" bis man wieder den Atlantik erreicht. Wir haben uns 2010 in den Pazifik abgemeldet und sind seither "weltweit". Also nix mit Vorhersage von Terminen und Routen.

    Andreas
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    06.03.14 um 14:31
    Ja, richtig. Bei Preuss hatte ich auch angefragt ... und die waren wirklich fix mit Angebot und die Konditionen sind auch ok. Preislich lagen sie mit Pantaenius gleich auf. Was mir da nicht gefallen hat war: a) Prämie mit 40% SFR kalkuliert vs. Fixprämie bei Pantaenius, b) Kapverden gehört bei Preuss schon zu weltweit (3-fache prämie), c) Pantaenius hat auch ein Versicherungsgebiet im Atlantik bis 40°S, welches günstiger ist als Preuss weltweit und d) Risiko Piraterie ist nur bei Pantaenius mitversichert.
    Alle diese Punkte kann man natürlich relativieren und sind von der eigenen Routenplanung abhängig.

    Ich rate nur jedem, wirklich alle Punkte in den Versicherungsbedingungen genau zu lesen und mit den Assekurateuren zu sprechen. Einige der o.g. Punkte musste ich mühsam eruieren und bewerten. Eine entsprechende Excel-Tabelle (oder handschriftlich geht natürlich auch) ist da recht hilfreich. Wichtig war mir da übrigens auch die Versihcerung bei Sturm ... bei den meisten muss man bei named tropical storms im Hafen sein und sein Schiff bewachen oder sogar aus dem Wasser nehmen. Auf dem Wasser ist man dann gar nciht versichert. Da sollte man überlegen, was praktikabel ist.

    Letzlich: Ich möchte hier keine Werbung für die ein oder andere Versciherung machen ... nur meinen Entscheidungsweg darstellen. Vielleicht hiflt es dem ein oder anderen. In Abhängigkeit von Route, Präferenzen und Schiff mögen andere Kriterien als bei mir wichtig sein und der jeweilige mag zu einer anderen Entscheidung kommen. Bei mir hat der Auswahlprozess 12 Monate gedauert.

    Gruß
    Thomas
    S.Y. Telefine Skipper Skipper Posts:70
    --
    06.03.14 um 22:24
    Cool ! Danke für die vielen Inputs !

    lg.
    Enrico
    S.Y. Telefine - Beneteau Oceanis 381 Clipper - Heimathafen: Aquileia,Italien - www.sailness.at
    resolute Skipper Skipper Posts:50
    --
    23.03.14 um 19:23
    Hallo,
    Haben gerade unsere Weltumseglung beendet. Sind bei Pantaenius versichert. Ein Haftpflichtschaden wurde schnell und unbuerokratisch abgewickelt. Eine Kaskoversicherung hatten wir nicht und haben uns jedesmal wenn wir eine entmastete Yacht sahen gefreut das wir deren Schaden nicht durch unsere Praemie mitbezhlen mussten
    Hans
    SY RESOLUTE
    Hans
    Bernd Senator Senator Posts:207
    --
    26.03.14 um 19:15

    Hallo Enrico,

    ich hatte 2006 mit Yachtpool die gleichen erbärmlichen Erfahrungen gemacht und habe mich dann bei Pantaenius versichert.

    Sie mögen nicht die allerbilligsten sein, aber die teuersten sicher auch nicht. Auf ein paar Euro kommt es mir nicht an, aber die Konditionen besonders hinsichtlich Fahrtgebiet und dessen Änderung sind einfach Spitze.

    Und im Schadenfall, den ich allerdings noch nicht hatte, ist die Grösse der Organisation und deren Erfahrung sicher Gold wert.

    Gruss Bernd
    Venus Skipper Skipper Posts:58
    --
    30.03.14 um 11:16
    Man muss sich die Versicherungsbedingungen wirklich genau ansehen. Erstens war (vor vier Jahren) Pantaenius wesentlich teurer (Kasko) für unsere Bedürfnisse als Preuss. Und dann war da auch noch die Revierbeschränkung in der Karibik, die bei Pantaenius sehr restriktiv war und uns bei der Lagerung an Land viel mehr Geld gekostet hat, weil wir so viele Bedingungen erfüllen mussten, was bei Preuss z. B. nicht der Fall war.
    Klar, wenn es nur um die Haftpflicht geht (überall zwingend vorgeschrieben), spielt der Unterschied zwischen den einzelnen Versicherern keine große Rolle.

    Uwe
    www.SYVenus.de
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    30.03.14 um 11:21
    Hallo Uwe,

    vollkommen richtig ... die Versicherungsbedingungen im Detail studieren ist ein Muss, inkl. allem Kleingedruckten.
    Pantaenius hat jetzt übrigens die flexibelste Karibk-Klausel, die ich gefunden habe ... keine zeitliche oder regionale Restriktion. Man ist bei Sturm versichert, wenn an gesichert in der Marina oder an Land ist oder fern von der Küste auf dem Wasser. Das finde ich fair und praxisnah.

    Gruß
    Thomas
    Venus Skipper Skipper Posts:58
    --
    31.03.14 um 21:55
    Nun, lieber Thomas, was heißt an Land??? Das gilt nur, wenn das Schiff dort in einem Cradle liegt, der einige Tausend Euro kostet! Das ist ja das Problem!

    Uwe
    www.SYVenus.de
    Thomas Skipper Skipper Posts:39
    --
    31.03.14 um 22:17
    Hallo Uwe,

    dass das leicht ist, habe ich nciht gesagt ... aber bei allen anderen Versicherungen ist die Karibik innerhalb eines bestimmten Zeitfensters gar nicht versichert. Also hat man entweder keinen Versicherungsschutz oder man fährt raus aus der Karibik. Und bei Pantanenius hat man wengstens Versicherungsschutz, muss sich aber eine der folgenden Optionen auswählen: Das Schiff ...
    a) ist auf See (nicht geankert, an einer Mooring vertäut oder auf Grund liegend);
    b) liegt an Land auf einem Lagerbock, der in einem Stück gefertigt ist (mit Ausnahme von Mehrrumpfbooten), wobei Lagerbock und Schiff sicher am Boden festgelascht sind oder sturmsicher und befestigt in einer dafür ausgehobenen Grube. Alle beweglichen Teile (Bäume, Spieren, Segel, Sonnensegel, usw.) müssen entfernt und sicher verstaut werden. Wenn die Masten gelegt werden, müssen sie separat und sicher gelagert werden. Stehende Masten müssen durch alle möglichen Mittel (wie Fallen und zusätzliche Leinen) am Boden gesichert werden; oder
    c) ist an einem Liegeplatz in einer Marina oder an einer Mooring (mit ausreichendem Grundgeschirr vertäut) oder in den Mangroven für einen benannten tropischenSturm seemännisch zu sichern.

    So stand das jedenfalls in meinem Angebot drin. Was mich bei den meisten anderen gestört hat war, dass das Abwettern auf See gar nicht versichert war. Das halte ich für nicht realitätsnah.

    Auf jeden Fall werde ich mein Schiff zum Schuzt vor einem Wirbelsturm nicht an Land setzen ... das wäre mir klar zu teuer und aufwändig.

    Gruß
    Thomas
    Elessar Segler Segler Posts:11
    --
    09.08.14 um 02:11
    Wir sind jetzt seit 1,5 Jahren unterwegs und haben unterwegs, als wir in "weltweit" kamen, die Versicherung gewechselt. Fuer unsere 44ft Yacht wollten alle weit ueber 2000 Euro haben. Wir sind bei einem Makler gelandet, den wir nur empfehlen koennen.
    Stoerk und Terbeek
    Heinrich Elbracht
    Promenade Am Alten Binnenhafen 6
    26721 Emden / Germany
    ONLINE www.elbracht-ohg.de
    Die haben Regulierungsvollmacht, will heissen: Wir hatten leider von Cuba nach Panama einen Schadensfall (Genua zerfetzt). Haben fast sofort Regulierung zugesagt, Segel in Deutschland bestellt, wurde nach Panama geschickt, alles kein Problem. Die haben uns sogar darauf aufmerksam gemacht, dass wir die Kosten fuer die Liegezeiten in der Shelter Bay Marina (Panama) mit geltend machen koennen und prompt erstattet. Wo gibt es denn so was???? Wir hatten nach 20 Jahren die Versicherung gewechselt, mit Erfolg: Keine Nachfrage nach Route, wir zahlen jetzt unter 1200 Euro, (allerdings 1500Euro Selbstbeteiligung), allerdings auch mit Hurricane Klausel.
    Sind jetzt 4 Wochen nicht erreichbar (Galapagos- Marquesas).
    Handbreit Andreas
    jamesmcdust Kommodore Kommodore Posts:149
    --
    09.08.14 um 16:57
    Seit 2009 habe ich die Haftpflichtversicherung bei EIS. Damit bin ich bis jetzt gut gefahren, hatte aber keine Schäden zu melden.
    Die Vollkasko habe ich bei Preuss. Andere Versicherer waren nicht bereit mein Boot zu der von mir gewünschten Versicherungssumme zu versichern, es wurde mehrheitlich, dass ich eine höhere Versicherungssumme und damit höhere Prämie akzeptiere. Nach meiner Meinung ist aber so, dass im Falle des Totalschadens nur die nachweisbare Kaufsumme evtl. mit eingetrener Teuerung (bei Booten heutzutage fraglich) vergütet wird. Dies da es, so viel ich weiss vom Gesetz her verboten ist sich durch einen Schadenfall zu bereichern.
    Eines Teils ist es verständlich, dass die Versicherungen mit einer möglichst hohen Versicherungssumme einverstanden sind, die sie ja, gemäss meiner Meinung im Totalschadenfall eh nicht auszahlen müssten. Für Teilschäden müsste die Kaskoversicherung trotzdem aufkommen. In für den Versicherungsnehmer günstigen Bedingungen der Einwand der Unterversicherung bei Teilschäden nicht geltend gemacht wird.l
    Bis jetzt gut gefahren, aber auch ein Schaden aufgetreten.
    Fair winds
    James
    Catayachting Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:1
    --
    03.09.15 um 20:44

    Hallo Segelfreunde

     Ich möchte mich zu Eurer Frage zum Thema, wie ist Yacht-Pool, gerne zu Wort melden, da ich meine, dass ich dazu einige profunde Bemerkungen machen kann.

    Vorab aber möchte ich klarstellen, dass ich in keinster Weise bei Yacht-Pool direkt oder indirekt beteiligt bin oder aus meinen Anmerkungen irgendeinen persönlichen Nutzen ziehe.

    Ich bin bei Yacht-Pool seit vielen Jahren mit meinen Schiffen versichert und wurde immer zuvorkommend und engagiert bei allen  auftauchenden Fragen behandelt.

    Ein persönlicher Verkehrsunfall mit entsprechenden Folgen veranlasste mich, meinen weiteren Lebensweg zu überdenken, das von mir gegründete, erfolgreiche Unternehmen zu verkaufen, mir meine CATAYA, einen 48-ft-Katamaran Leopard, bauen zu lassen und mit Kojencharter mich täglich an der Schönheit des Segelns zu erfreuen.

    Der ernste Teil dabei war, dass das Schiff nun ein wesentlicher Teil meines Betriebsvermögens war. Die „richtige" Versicherung war für mich damit nun von existentieller Bedeutung geworden. Und damit auch die Prüfung, einerseits der verschiedenen Versicherungsbedingungen und, was m.E. genauso wichtig ist, die begründete Reputation des Assekuranzunternehmens im Schadenfall.

    Die für mich so wichtige Frage der Reputation fiel dabei eindeutig auf Yacht-Pool und deckte sich mit meinen bisherigen eigenen Erfahrungen.

    Ich hatte vor einigen Wochen einen schweren Schadenfall, der auch sehr schnell tragisch enden hätte können und wo es sozusagen zur Nagelprobe dafür kam, ob das bei mir gute Image von Yacht-Pool dem harten Ernstfall auch standhält.

    Was war passiert?

    Wir segelten mit unserer nagelneuen CATAYA, gebaut in Südafrika, von Kapstadt nach Kap Verde von dort in die Karibik und im April wieder zurück Richtung Europa über Azoren, als wir plötzlich wir einen Gegenstand auf unser Deck fallen hörten. Es war der Bolzen des Vorstags am Top des Mastes. Der Mast hing nur mehr an der Genua.

    Wir versuchten, den Mast mit den übrigen Fallen zu stabilisieren. Meinen Co-Skipper hievten wir in das Masttop um festzustellen, was passiert war. Offensichtlich wurde der Splint, der den Bolzen sichert, durchgescheuert. Das kann passieren (aber darf nicht passieren), wenn zwischen Splint und dem Beschlag keine Beilagscheibe gelegt wurde, was offensichtlich der Fall war, wie sich bei übrigen Verstagungen zeigte.

    Das alles passierte ca. 300sm vor den Azoren. Unser Versuch, den Mast zu stabilisieren und unter Motor weiter zu fahren, scheiterte und der Mast fiel.

    Wir diskutieren, wie und ob wir den Mast, der ja noch an den Wanten hing, bergen sollten.

    In dieser Phase riefen wir über Sat-Telefon Yacht-Pool an. Es war weit außerhalb der Bürozeit. Wir bekommen sofort Verbindung und auch nach Schilderung der Sachlage den eindeutigen Ratschlag, von der Bergung des Mastes abzulassen, alle Wanten zu kappen und den Mast über Bord gehen zu lassen.

    Mit telefonischer Unterstützung von Yacht-Pool wurde die Rescue-Station auf den Azoren in Aktion gesetzt, denn unser Diesel reichte nur für den halben Weg. Yacht-Pool sagte per Telefon verbindlich zu, die Bergekosten der Polizei zu übernehmen, mit der vereinbart wurde, den notwendigen Diesel zu uns zu bringen, sowie auch uns gegenüber spontan verbindlich zugesagt wurde, dass der entsorgte Mast von Yacht-Pool übernommen wird.

    In Kooperation mit unserem Co-Skipper wurde gemeinsam mit Yacht-Pool unverzüglich ein sehr qualifizierter Mast-Rigger beauftragt und umgehend der neue Mast bestellt.

    Von Yacht-Pool wurde ebenfalls umgehend die Anzahlung an den Mastlieferanten überwiesen, da nur unter dieser Bedingung die Bestellung verbindlich angenommen wurde. Eine schnelle Bestellung, Lieferung und Setzen des neuen Mastes war für mich sehr wichtig, denn Gäste haben bereits gebucht und jede Verzögerung war für mich ein konkreter Verlust.

    Mit dem sehr engagierten Einsatz von Yacht-Pool konnte ich meinen Verlust sehr minimieren.

    Wäre ein kompliziertes Gutachterverfahren gefordert worden, hätte sich die Schadenabwicklung mit Sicherheit, gerade jetzt in der Hochsaison, enorm verzögert.

    Für die sehr praxisnahen und unkomplizierten Entscheidungen möchte ich mich mit diesem Erfahrungsbericht bei Yacht-Pool recht herzlich bedanken. Meine Entscheidung wurde zu 100% positiv bestätigt.

    Seriöse, kompetente und engagierte Geschäftspartner mit Handschlags-Qualität, sind heute nicht leicht zu finden.

    Ich habe mich für die richtige Versicherung für mich und meiner CATAYA entschieden.

    Solche unkonventionellen Hilfeleistungen sind natürlich nur bei Firmen mit überschaubarer Größe möglich, wo im Notfall der Chef selbst greifbar ist. Da sollte man sich auch von großartiger Werbung nicht blenden lassen.

    Und wenn einer schreibt, Yacht-Pool will bei weltweiten Versicherungen vorab die geplante Route wissen, so finde ich das positiv. Denn dann kann man auch so manchen guten Ratschlag bekommen. Erfahrene Skipper wissen das zu schätzen.

    Aus meiner Erfahrung ist die Anfrage nach der geplanten Route nur eine allgemeine Information, damit der Versicherer weiß, über welches Vorhaben er überhaupt spricht. Die klaren zeitlichen und geographischen Einschränkungen sind in den Bedingungen klar geregelt. D.h. die Versicherung beschränkt sich, zumindest bei Yacht-Pool, nicht auf die diskutierte Route, sondern allein und konkret auf die in den Bedingungen dargestellten Einschränkungen.

     

    Euer Skippertoni


    MOANA MANU Skipper Skipper Posts:48
    --
    09.09.15 um 18:29
    Hallo an Alle,

    Hier ein paar Checklisten für bestehende Versicherungen und Verhalten im Schadensfall
    (natürlich ohne Anspruch auf Vollständigkeit, kann/sollte ständig mit eigenen Erfahrungen ergänzt werden)

    Kasko / Haftpflicht / Verhalten im Schadensfall

    1. Kasko

    Die Fahrtgrenzen sollten immer in der Police erwähnt sein und in den Bedingungen sollten Fahrgrenzüberschreitungen grundsätzlich gedeckt gehalten werden, auch wenn sie vorher nicht angezeigt wurden.

    Inventar etc. sollte während der Winterliegezeit, auch wenn es ausgelagert ist, mit gedeckt sein. (zu mindest sollte in der Hausratversicherung diese Summe berücksichtigt sein).

    "Auf Grund geraten" sowie "Zusammenstoß mit festen oder schwimmenden Gegenständen" sollte mitversichert sein, womit auch Schäden an Schrauben, Ruder etc. eingeschlossen wären. (nicht notwendig bei einer Allgefahren - Deckung)

    Der Kasko-Versicherungsschutz sollte die Deckung "aus jeder nur möglichen Ursache" aufweisen und nicht nur den "Unfall" als Voraussetzung beinhalten. Sinken durch ein leck gewordenes Seeventil oder ein Mastbruch unter Windstärke 8 sind nämlich kein Unfallereignis. (nicht notwendig bei einer Allgefahren - Deckung)

    An Deck verzurrte Gegenstände und Beiboote sollten auch gegen einfachen Diebstahl als versichert gelten.

    Bei den Abschlüssen sollte man darauf achten, möglichst keine Formulierungen zu akzeptieren, die nach allen Seiten ausgelegt werden können, wie z.B. "mangelhafte Vertäuung" oder "anfängliche Seeuntüchtigkeit". Sehr wichtig ist auch, dass bei Konstruktions- und Materialfehlern nicht der gesamte Schaden, der durch solche Fehler entstanden ist, ausgeschlossen gilt, sondern nur das Teil, welches unmittelbar von einem solchen Fehler betroffen ist. Das gleiche sollte auch für die Abnutzung in gewöhnlichen Gebrauch zutreffen.

    Eine Selbstbeteiligung, falls vereinbart, sollte nicht angewendet werden bei Totalschaden sowie bei Schäden an persönlichen Effekten.

    Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten müssen besonders aufgeführt und zusätzlich zur Versicherungssumme in mind. gleicher Höhe, besser als konkrete Summe bei kleineren Schiffen mind. 100.000,- € mitversichert sein.

    Der Versicherungswert sollte als Feste Taxe vereinbart gelten, damit Unterversicherung im Falle des Totalverlustes und möglichst auch bei Teilschäden von Seiten der Versicherer nicht geltend gemacht werden kann.

    Abzüge bei Teilschäden für Alter und Abnutzung ("neu für alt") sollten nicht akzeptiert werden.

    Nach Ablauf von zwei Monaten sollte der Versicherte gestohlene Sachen, nicht mehr zurücknehmen müssen, wenn er bereits eine Entschädigung erhalten hat.

    Die Gewährung eines Schadensfreiheitsrabattes (SFR) von 40% nach 4 schadenfreien Jahren sollte dokumentiert sein.

    Behalten Sie Ihren „SFR“, wenn Sie nach 5 schadenfreien Jahren einen Schaden erleiden? (haben Sie einen „Rabattretter“?)

    Entfällt die Rückstufung im Schadenfall bei Schäden durch Blitzschlag und bei unverschuldeten, sowie durch Dritte verursachte Feuerschäden?

    Entfällt die SB bei Totalverlust, Blitzschlag, Schäden an persönlichen Effekten sowie bei Feuerschäden die durch Dritte verursacht wurden?



    2. Haftpflicht

    Folgende Punkte sollten die Bedingungen unbedingt enthalten:

    Der Versicherungsschutz sollte weltweit gelten.

    Vermögensschäden von mind. 50.000,- € sollten eingeschlossen sein.

    Mietsachschäden von mind. 50.000,- € sollten eingeschlossen sein.

    Die Benutzung von Beibooten bis mind. 15 PS sollte eingeschlossen sein.

    Trailerhaftpflicht von nach StVZO zulassungsfreien Anhängern sollte eingeschlossen sein.

    Gecharterte Boote des Versicherungsnehmers im gleichen Wert sollten mit eingeschlossen sein.

    Die Versicherung sollte sich ausdrücklich auch auf die berechtigten Schiffsführer und Mannschaft beziehen.

    Forderungsausfall sollte eingeschlossen sein.



    3. Verhalten im Schadenfall

    Allgemeines
    Wie gut Ihre Yachtversicherung ist, merken Sie leider erst nach einem Schaden. Jetzt ist eine gute Betreuung und eine schnelle Abwicklung für Sie wichtig. Verhalten Sie sich immer so, als wenn Sie nicht versichert wären. Sorgen Sie für die Minderung des Schadens. Melden Sie jeden Yachtschaden so schnell wie möglich an Ihren Versicherungspartner, um dann weitere Schritte abzustimmen.

    Kollisionsschäden
    Falls Schuldfrage ungeklärt, Wasserschutzpolizei oder andere offizielle Organe benachrichtigen und ein Protokoll aufnehmen, mit Unterschriften der Beteiligten. Bitte benennen Sie Zeugen. Geben Sie kein Schuldanerkenntnis ab. Während einer Regatta schriftlich der Regattaleitung melden und Protest erheben.

    Diebstahlschäden
    Bei Erkennen eines Diebstahlschadens sofort Wasserschutzpolizei oder örtliche Polizei benachrichtigen. Falls im Ausland nicht möglich, nach Rückkehr bei Polizei am Wohnort Anzeige erstatten. Fertigen Sie eine Liste der gestohlenen Gegenstände an, sammeln Sie alle noch vorhandenen Kaufbelege / Quittungen und reichen Sie diese bei der Polizei und bei Ihrem Versicherungspartner ein.

    Feuerschäden
    Bei Feuerschäden sofort Nachricht an Polizei, Feuerwehr und an Ihren Versicherungspartner.

    Seenotfälle mit Bergung oder Schlepphilfe Hier ist allergrößte Vorsicht und Umsicht geboten. Schließen Sie, wenn irgend möglich, keinen Vertrag ohne Rücksprache bei Ihrem Versicherungspartner mit dem Berger ab. Ebenfalls sollte ein fester Bergelohn vermieden werden und lieber die "Lloyds Open Form" vereinbart werden. Dies kann durch Zuruf geschehen. Geben Sie möglichst keine Auskunft über Versicherungswerte oder Schiffswert, sondern bestätigen Sie lediglich, dass Sie versichert sind. Fertigen Sie schnellstmöglich Gedächtnisprotokolle und Aufzeichnungen über die Gespräche mit Ihren Helfern an und lassen diese ggf. durch Zeugen beglaubigen. Ebenfalls sollten Sie Karten und Logbuchaufzeichnung als Beweismaterial aufbewahren.

    Reparaturaufträge
    Diese können immer nur vom Yachteigner vergeben werden. Falls ein Sachverständiger ein Gutachten erstellt hat, achten Sie unbedingt darauf, dass die Reparaturfirma sich haarklein an den Umfang des Gutachtens hält. Bei irgendeiner Abweichung sofort Nachricht an Ihren Versicherungspartner. Kontrollieren Sie die Reparaturarbeiten und falls Zwischenzahlungen verlangt werden, überzeugen Sie sich, ob diese berechtigt sind. Wenn Sie Ihre Schadenforderung an die Reparaturfirma abgetreten haben, achten Sie darauf, ob die Reparatur vollständig und zu Ihrer Zufriedenheit ausgeführt wurde und geben Sie Ihrem Versicherungspartner schriftlich die Freigabe zur Bezahlung. Auch wenn Sie Auftraggeber der Reparatur sind, stimmen Sie sich vor Bezahlung mit Ihrem Versicherungspartner ab, damit etwaige Differenzen zwischen Kostenvoranschlag/Gutachten und Endrechnung der Reparaturfirma vermieden werden.

    Transportschäden
    Bei eventuellen Schäden den jeweiligen Transportführer schriftlich haftbar machen.

    Schäden im Ausland
    Denken Sie daran, dass Werften oder Reparaturfirmen immer eine vollständige Bezahlung der durchgeführten Arbeiten verlangen, bevor Sie Ihre Yacht freigeben. Sorgen Sie daher für entsprechende Zahlungsmittel, zumindest für eine à conto Zahlung, denn eine Zahlung aus Deutschland kann aus Erfahrung sehr lange dauern.

    Haftpflichtschäden
    Versuchen Sie bei jedem Haftpflichtschaden den Verursacher schriftlich haftbar zu machen.

    a

    Allgefahren - Deckung

    Bei der Allgefahren-Deckung erstreckt sich der Versicherungsschutz auf alle Schäden an Boot und Zubehör zu Wasser und auf dem Lande, es sei denn, bestimmte Risiken werden ausdrücklich ausgeschlossen.

    Oft werden in den Versicherungsbedingungen die versicherten Gefahren einzeln aufgelistet. Das sieht auf den ersten Blick vielversprechend aus, birgt aber das „Vergessen“ von vielen Risiken in sich. Hier gilt: Was nicht aufgezählt ist, ist auch nicht versichert. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass keine noch so lange Aufzählung alle maritimen Gefahren erfassen kann, denen eine Yacht ausgesetzt ist.

    Hierzu einige Beispiele:

    Sie haben Brand, Blitzschlag, Explosion und Feuer versichert - was ist, wenn Sie durch Funkenflug oder Kurzschluss Schäden am Schiff haben? Bei der einzeln aufgeführten versicherten Gefahr hätten Sie hier keinen Versicherungsschutz!

    Sie haben das Brechen des Mastes versichert - was ist, wenn Ihr Mast nur verbogen ist? Bei der einzeln aufgeführten versicherten Gefahr hätten Sie hier keinen Versicherungsschutz!

    Mit dem Begriff „Schifffahrtsunfall“ sind nur ganz bestimmte Schadenereignisse gemeint, nämlich Schäden auf Grund plötzlicher und unerwarteter Einwirkung von außen. So gilt z. B. ein Mastbruch bei Windstärke 7 nicht als „Unfall“ und wäre somit nicht versichert! Plötzliche Einwirkung wäre aber eine Windstärke über 8 Beaufort 34 – 41 kn / 62 – 14 km/h.

    Wie ist das Zerreißen von Segeln, der Glasbruch, die Verätzung, der Vandalismus oder gar das Sinken Ihrer Yacht durch ein undichtes oder nicht zugedrehtes Seeventil versichert? Bei der Aufzählung, wenn nicht ausdrücklich genannt, nicht versichert!

    Wo steht, das Hagel, Seebeben, schwerer Seegang oder Seeschlag, Verschmutzung z. B. durch Brechen von Tanks oder Leitungen, das Umfallen beim Slippen oder das Herabfallen fremder Gegenstände versichert ist? Bei der einzeln aufgeführten Gefahr besteht leicht die Möglichkeit, die eine oder andere Gefahr zu vergessen!

    Dieses ist nur eine kleine Auswahl möglicher Gefahren, die bei der Aufzählung des versicherten Risikos vergessen werden können. Ein weiterer, sehr wesentlicher, Vorteil der Allgefahren-Deckung besteht in der „Umkehr der Beweislast“:

    Müssen Sie bei den einzeln aufgeführten Gefahren dem Versicherer beweisen, dass der an Ihrem Schiff eingetretene Schaden im Versicherungsschutz enthalten ist, so steht bei der Allgefahren -Deckung der Versicherer in der Beweislast, d. h., der Versicherer muss Ihnen anhand der Ausschlüsse beweisen, dass der Schaden nicht im Versicherungsschutz enthalten ist.

    a

    Vorteile der Allgefahren - Deckung

    Der wichtigste Punkt eines fairen und umfassenden Versicherungsschutzes ist die „Allgefahren – Deckung“, da selbst die längste Aufzählung von versicherten Gefahren nicht alle Risiken, denen eine Yacht ausgesetzt ist, erfassen kann.

    Prämienfreie Mitversicherung der Wrackbeseitigungskosten zusätzlich bis zur Höhe der Versicherungssumme der Yacht zusätzlich mind. 100.000,- € (nur für kleinere Schiffe ausreichend).

    Umfangreicher Versicherungsschutz auch während des Transportes. Versicherungsschutz wird ausdrücklich auch während des Sommer- und Winterlagers, des Auf- und Abtakelns, Auf- und Abslippen, Kranen sowie während der Ausführung von Reparaturen, Inspektionen und Überholungen gewährt. Weiterhin deckt die Versicherung auch Schäden, die während des Transportes mit einem geeigneten Transportmittel entstehen, wobei der sogenannte Transportmittelunfall keine Voraussetzung ist.

    Mitversicherung von persönlichen Effekten bei entsprechender Deklaration im Vertrag.

    Die Versicherungssumme gilt festgeschrieben als Feste Taxe (Zeitwert oder Neuwert nach fester Deklaration) Hierbei ist natürlich der § 57 VVG, wenn vereinbart, und dessen Einschränkungen zu berücksichtigen.

    § 57 VVG Der Versicherungswert kann durch Vereinbarung auf einen bestimmten Betrag (Taxe) festgesetzt werden. Die Taxe gilt auch als der Wert, den das versicherte Interesse zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls hat, es sei denn, dass sie den wirklichen Versicherungswert in diesem Zeitpunkt erheblich übersteigt. Ist die Versicherungssumme niedriger als die Taxe, so haftet der Versicherer, auch wenn die Taxe erheblich übersetzt ist, für den Schaden nur nach dem Verhältnis der Versicherungssumme zur Taxe.

    Der Einwand der Unterversicherung ist ausgeschlossen.

    Keine Abzüge „neu für alt“, auch nicht bei älteren Schiffen.

    Mitversicherung des Regattarisikos (wenn deklariert).

    Mitversicherung des Einhand-Segelns. Die Risiken des Einhand-Segelns sind ohne Prämienzulage in den Versicherungsschutz mit eingeschlossen, d.h. hier muss keine besondere Vereinbarung getroffen werden. (Im Schadensfall wird sicher nach „guter Seemannschaft“ gefragt).

    Mitversicherung von Folgeschäden aus Material-, Konstruktion- und Fabrikationsfehlern sowie aus Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch; ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist lediglich das unmittelbar betroffene Teil.

    Mitversicherung des „Unbemannten Stilllegens vor offener oder geschützter Küste. (Im Schadensfall wird sicher nach „guter Seemannschaft“ gefragt).

    Keine Ausschlüsse von Schwerwetterschäden.

    Mitversicherung der Transportkosten zu einer geeigneten Reparaturwerft oder Werkstatt.

    Möglichkeit der individuellen Fahrtgebietsgestaltung durch Fahrtgebietseinteilung mit spezieller Prämien- oder Selbstbehaltanpassung.

    Mit besten Seglergrüßen!
    Klaus Schulze
    TO -Berlin Stützpunktleiter
    Kreutzwaldstrasse 45 / 14089 Berlin
    Tel.: 030 - 36 99 67 - 43 Fax – 39
    Berlin1@Trans-ocean.org + ks@ks-makler.de

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