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letzter Beitrag 10.05.26 um 18:12 von  wijosef
Signalpistole Litauen
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Autor Nachrichten
Andy Segler Segler Posts:7
--
09.05.13 um 22:17

    Ich will diesen Sommer Richtung Petersburg segeln. Habe gerade gelesen, dass in Litauen „alle Waffen“ angemeldet werden müssen.

    Meine 1. Frage: Ist das problemlos möglich? Oder ist es  gegebenenfalls mit Schwierigkeiten verbunden? Daraus resultiert meine 2. Frage: Lass ich meine Signalpistole besser zu Hause?

    Gibt es in den anderen Ländern ebenfalls Probleme?

    Fair winds

    Andy

    syre Segler Segler Posts:16
    --
    21.05.13 um 14:43
    Meines Wissens ist Schweden das einzige Land der Ostseeanreiner, in das keine Waffen mehr (also auch keine Signalpistole) mitgeführt werden dürfen. Die entsprechenden Revierinformationen der KA geben dies Auskunft. Unabhängig davon sollte die Botschaft des zu besuchenden Landes aktuell informieren können. In jedem Fall dürfte aber das Mitführen des europäischen Feuerwaffenpasses notwendig sein.

    Gruß Frieder

    Schweden.pdf
    Baltikum.pdf
    Oldi Skipper Skipper Posts:33
    --
    09.05.26 um 20:05

    SIGNALPISTOLE in SPANIEN,  Kalb.4, WAR in SPANIEN bis vor (ich glaube ca. 5 Jahren) frei in jedem gutem Bootsladen zu kaufen, dazu auch die Munition. Habe ich selbst in Las Palmas auf Gran Canaria machen können.
    Dann kam einer auf die Idee jemand damit zu erschießen. Seitdem ist die als gefährliche Waffe per Gesetz deklariert und verboten. Ganz gleich ob auf ein Boot oder Yacht, gleich welcher Nation und aus Seenotgründen die an Bord ist, ist verboten. Der Name oder schon die Bezeichnung Pistole reicht für eine schnelle lange Haftstrafe. Als erstens die sofortige Festname von der Polizei, U-Haft u. dann das Gerichtsurteil. Auch nicht wenn aus Deutschland ein entsprechender Erlaubnisschein vorliegt. Nun sind wir aber in Spanien und sofort ab in den Knast. Kein Pardon. Also Vorsicht mit Pistole/n.

    P.S.es gibt ja die sog. Signalwerfer (meist aus plastik mit ca. 5 Schuß drin) o. auch Signalraketen oder Handfakeln sind frei verkäuflich und ohne Ablaufdatum an Bord möglich. Wird auch bei einer pol- Kontrolle, ernsthaft kontrolliert.

    wijosef Senator Senator Posts:242
    --
    10.05.26 um 18:12
    Servus Andy,
    um als Deutscher eine Signalpistole Kal.4 erwerben oder besitzen zu dürfen, ist ein sogenanntes Bedürfnis nötig.
    Das Bedürfnis ist in unserem Fall, die seegehende Yacht.
    Da die Signalpistole in einigen Ländern Europas, wie auch in Deutschland als Waffe gilt, benötigst Du die grüne Waffenbesitzkarte.
    Die grüne Waffenbesitzkarte erhältst Du von deinem zuständigen Landratsamt, wenn Du ein Bedürfnis und eine anerkannte Sachkundeprüfung vorlegst.
    Wenn Du die Signalpistole oder eine andere Schusswaffe ins europäische Ausland verbringst, benötigst Du zusätzlich den europäischen Waffenpass, den Dir auch Dein Landratsamt ausstellt.
    Die Signalpistole und jede andere Schusswaffe muss an Bord in einem Waffenschrank der Zertivizierung EN1143-1 gelagert werden.
    Das eben Geschriebene gilt für Europa.
    Anderswo auf dieser Welt kann es gewaltig Ärger geben, wenn die Signalpistole nicht jedem Besatzungsmitglied für den Notfall frei zugänglich ist.
    Oder die mitleidige Frage "und das ist alles was sie haben?".
    Lieber Oldi, solche Märchen, dass jemand mit dem Brandsatz einer Kal.4 Signalpistole erschossen werden kann, solltest Du nicht glauben.
    Ich könnte mir vorstellen, dass der Brandsatz vielleicht bei einem aufgesetzten Schuss in den Körper eindringen kann, aber eben nur vielleicht.
    In meiner Nachbarkompanie schoss ein nachlässiger Unteroffizier bei der Waffenkontrolle einem Wehrdienstleistenden mit der Kal.4 in den Bauch.
    Der Brandsatz konnte den Parka nicht durchdringen.
    Liebe Grüße Josef
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