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letzter Beitrag 30.07.13 um 19:50 von  bee
Jachtkauf im Ausland
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Autor Nachrichten
MelDoc Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:2
--
14.06.13 um 17:10

    Hallo Forumsgemeinde,

     

    ich würde gern in Kroatien oder auch anderswo eine gebrauchte Segeljacht kaufen. Ich bin deutscher mit Wohnsitz in Deutschland. Die Jacht soll in der Türkei ihren Liegeplatz haben. Nachdem ich ein geeignetes Schiff gefunden habe, wie genau gehe ich dann am besten und sichersten vor? Was muss ich beim Kauf beachten?  Wie läuft die Bezahlung ab? Wann geht das Schiff in mein Eigentum über?  Wird der Kauf über einen Notar abgewickelt?

    Bin für jeden Tipp dankbar.

     

    Gruß

    Carsten

    Thorsten Posts:24
    --
    15.06.13 um 02:53
    Hey Cartsen,

    ihr macht einen Kaufvertrag, Du überweist das Geld(oder cash), Du bekommmst die Schlüssel und das Boot gehört Dir.
    Wenn Du den Notar bezahlst, kann der ja auch noch mitmischen...aber wozu?
    Da wechseln manchmal beachtliche Summen den Besitzer. Es kann aber trotzdem sein, daß nur auf dem Kaufvertrag draufsteht, daß das Boot Dir gehört... und du hast ja die Schlüssel.
    Das ist jetzt nur der Kauf an sich. Was da noch für Papierkram zu erledigen ist, hängt von der Flagge, unter der das Boot fährt, ab.

    Gruß
    Thorsten
    MelDoc Leichtmatrose Leichtmatrose Posts:2
    --
    15.06.13 um 07:45

    @ Thorsten

    Danke für die schnelle Antwort.

    Einen notariellen Kaufvertrag hatte ich mir vorgestellt, um sicherzugehen, dass der Verkäufer der Eigentümer ist. Der Notar könnte den Kaufpreis auf ein Notaranderkonto parken, bis die Jacht in Deutschland ins Schiffsregister eingetragen ist und ich den Eigentumsnachweis einer Behörde habe. Mir wäre ein wenig mulmig einem Verkäufer einen 6 stelligen Betrag in bar auszuhändigen für einen Schlüssel und einen Kaufvertrag.

     

    Gruß
    Carsten

    Ciganka Skipper Skipper Posts:25
    --
    16.06.13 um 12:05

    Hallo Carsten,

    wir haben ein Boot in Kroatien verkauft und in Griechenland ein "neues" gekauft.  Alle beiden Aktionen verliefen absolut unproblematisch auch ohne Notar.

    Unsere Yacht hat ein Bürger aus Deutschland, so wie wir auch, übernommen. Als nach der letzten Besichtigung klar war, dass der Interessent das Boot kaufen möchte, wurde der Kaufvertrag (erhältlich ADAC Wassersport oder andere übliche Institutionen)incl. Sondervereinbarungen ausgefüllt, von uns die aktuellen Bootspapiere und Ausweis vorgelegt und eine Anzahlung in bar erhalten. Bei dieser Besprechung wurde ein Übergabezeitpunkt ausgemacht (Zeit für Ausräumen etc.). An diesem Tag wurde das Boot wie besprochen übergeben und vom Käufer schriftlich bestätigt, dass alle Vereinbarungen eingehalten wurden, den Betrag in bar erhalten. Danach gab es nur noch die Übergabe der Schlüssel. Die Marina wurde schriftlich über den Verkauf sofort informiert und alles war gut.

    In Kroatien mit einem Notar zu agieren erfordert einen Dolmetscher und die Bürokratie fordert sehr viel Zeit.

    Der Kauf unserer neuen Yacht in Griechenland (Besitzer ein Österreicher) verlief ebenso unproblematisch. Besichtigung, Besprechungen, Vertrag aufgesetzt, Sondervereinbarungen, Kontrolle der Eigentumsrechte, Übergabe Modalitäten ausgemacht bis auf einen Restbetrag der bei der Übergabe in bar erfolgen sollte den Betrag überwiesen.  Bei der Übergabe, alles kontrolliert, wir haben die ordnungsgemäße, vertragliche Vereinbarung bestätigt, den Restbetrag in bar bezahlt und die Schlüssel erhalten. Mit dem Vertrag und Bootspapieren hier in Deutschland den Bootsschein beantragt. Auch hier wurde die Marina vom Vorbesitzer über den Verkauf informiert und der Liegeplatz auf unseren Namen umgeschrieben.

    Wichtig ist aus unserer Sicht, dass im Kaufvertrag alle Modalitäten, Vereinbarungen und sonstiges schriftlich fixiert sein sollte. Die Bootspapiere und Ausweis des Besitzers geprüft werden.

    Um sich diesen „Aufwand“ oder die Bedenken zu reduzieren, eine gewisse Sicherheit zu haben, besteht die  Möglichkeit den Kauf oder Verkauf einer Yacht über einen Bootsmakler abzuwickeln. Ist natürlich auch eine Kostenfrage, je nach Land, zahlt mal der Käufer mal der Verkäufer.

    Drücke die Daumen dass ihr fündig werdet und ein glückliches Händchen habt.

    Gruß Edith

    Herwart & Edith - SY Ciganka
    bee Skipper Skipper Posts:34
    --
    30.07.13 um 19:50
    Hallo

    solltest Dir bei dem Thema überlegen was du eigentlich kaufen willst. Willst Du ein Schiff kaufen oder ein Boot ? In D liegt die Grenze 15m LÜA alles was kleiner ist ist ein Boot alles was grösser ist ist ein Schiff.
    Ein Schiff wird im amtlichen Schiffsregister bei (und vom) Gericht eingetragen. Ist ein wenig umständlich dafür wird aber das Schiffsregister eben vom Gericht geführt und auch Titel von dritten dort eingetragen (wie im Grundbuch) Vorraussetzung für die Eintragung im Schiffsregister ist immer ein Kaufvertrag (Notar nicht notwendig) ein Kopie der alten Eintragung (ausland) und ein Bestätigung das das Schiff im Ausland ausgetragen wurde, sowie ein Schiffsmessbreif ausgestellt vom DHI ( bei Spotbooten ((Sportschiffen?)) < 24?m vereinfachte Vermessung, geht auf dem Postweg). Notar völlig überflüssig, da der Eigentumsnachweis dann bei Gericht eingetragen wird.
    Ein Boot ist kleiner als 15m hat nur Bootspapiere, diese werden nicht bei Gericht geführt. Letztlich ist es kaum festgelegt wie du zu diesen Papieren kommst in D stellt z.B. der ADAC solche Papiere aus. Für mein altes Boot hatte ich immer zwei Sätze Papiere, einen alten in dem nur ein Eigner stand nachdem Anteile verkauft wurden habe wir neue Papiere gemacht. Später haben wir die Alten verlängert und so hatten wir eben zwei... Schlüssel nachmachen ist auch kein Problem. Daher würde ich raten beim Kaufvertrag die Ausweispapiere von Verküfer zu kopieren und Geld nur zur Überweisen damit der Geldfluss nachvollziehbar und belegbar ist.


    Unabhängig von allem sollte man sich beim Bootskauf im Ausland in jedem Fall über die MwSt Gedanken machen, wenn man vorhat das Boot unter deutescher Flagge zu führen und sich innnerhab der EU aufhalten möchte. Verantwortlich ist immer der Eigner, im Zweifel droht die Nachzahlung der MwSt !


    Grüsse bee (Benjamin)
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