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letzter Beitrag 30.08.13 um 13:09 von  SY-DELLE
Frankreichs Ausrüstungsbestimmung
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SY-DELLE
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Posts:460


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30.08.13 um 13:09
    Sicherheitsbestimmung in Frankreich

    Ob Binnen (wie wir) oder sicherlich auch an der Küste, in Frankreich ist es für Sportfahrzeuge (bis 15 Meter), anders als in Deutschland Pflicht, eine Schwimmweste je Person an Bord und für den Motorraum und Pantry je einen Feuerlöscher mitzuführen und zwar mit gültigem Prüfsiegel. Schwimmwesten können aus Feststoff, aber mit dem CE Siegel sein.

    Wir wurde nach zwei Jahren BINNEN 50 km erstmalig vor der Ausreise geprüft und mussten dieses nachweisen, Prüfsiegel oder Neukauf, sonst würde eine Straftat eingeleitet. war dann das Zugeständnis der sehr freundlichen Gendamerie, denn ab der Einreise traf das ja für uns bereits zu. Wir hatten sowohl Feuerlöscher, als auch aufblasbare Westen an Bord, aber ohne gültiges Prüfsiegel seit Neukauf in 1997, sicher auch ein Grund für Gnade vor Recht.

    Die WSP-Plakette aus Deutschlan in 2011 an der Salonscheibe, die uns eigentlich Gewissheit über unsere behördliche Sicherheit gab, zählte somit nicht in FRANKREICH  -. Deutschland ist anders !

    Gut wäre ja, wenn dieser Hinweis beim Kauf der VIGNETTE (gibt es auch nur für einen Tag) kommen würde (Schleuse / Hafen) egal, ob man sich vorher unbedingt nach diesen Bestimmungen erkundigen sollte - wir dachten, es wäre alles okay

    Verfasser gem. u.a. Signatur
    die Tatsachen, als Wahrnung zu ähnlichen Aktionen, einer CREW kostenlos eine Yacht zur Verfügung zu stellen, findet Ihr unter www.DEIN-Globus.com + INSTA: sy_delle39 - noch ist leider kein Strafverfahren eröffnet worden
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