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letzter Beitrag 25.01.21 um 20:04 von  WM - Flensburg
Testament/Patientenverfügung und dergl.
 2 Antworten
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Autor Nachrichten
WM - Flensburg Skipper Skipper Posts:35
--
19.01.21 um 18:46

    moin zusammen,

    bevor wir  in ein paar Monaten nach unserer Impfung lossegeln, haben wir Testament, Patientenverfügung und div. Banksachen geregelt. Wir möchten jetzt gerne von euch wissen, in wie weit diese Dokumente im Ausland, speziell Europa ( erst einmal ) einer Übersetzung ins englische bedürfen, damit z.B. die Ärzte diese auch beachten/beherzigen?

    Wir wollen diese Unterlagen nicht zur Anwendung "bringen" .... aber .....

    Danke für einige sachdienliche Hinweise/Erfahrungen.

    :-))) bald ist Sommer und wir können wieder los:-)))...Wolfgang

    Capt‘n Motylek Kommodore Kommodore Posts:167
    --
    19.01.21 um 22:01

    Moin Wolfgang,

    ich bin jetzt zwar nicht in allen angesprochenen Belangen ( Medizin, Recht und Finanzen ) "vom Fach", aber dennoch nicht ganz ahnungslos. Voll umfänglich lässt sich Deine Frage aber so sicher nicht beantworten. Dazu kommt es zu sehr auf die individuelle Situation an. Hast Du Deinen Wohnsitz in Deutschland, hast Du ggf. (Immobilien)Vermögen in anderen Staaten (z.B. Frankreich mit anderem Erbrecht) und nicht zuletzt, wo passiert Dir was und welche der von Dir angesprochenen Bereiche sind dann davon betroffen???

    Beispiel: Bekommst Du etwa in Griechenland oder auf den Kap Verden einen Herzinfakt oder Schlaganfall, dann bist Du im Zweifel darauf angewiesen, wie die Regelungen in dem jeweiligen Land, Krankenhaus oder gar die Auslegung des dortigen Arztes ist. Einen wie auch immer gearteten "Rechtsanspruch", z.B. bzgl. einer Patientenverfügung oder einer Vollmacht durchzusetzen, das könnte sich schwierig und zeitaufwendig gestalten. Beschätige Dich aber mit einer vernünftigen KV und den allgemeinen Versicherungsbedingungen. Auch Liquidität hilft oftmals.

    Grundsätzlich kann man aber sagen, dass man die genannten Dinge vernünftig und professionell regeln und abfassen sollte, sprich durch einen Notar ( Ich bin übrigens keiner ) Das bedeutet nicht, dass man das nicht auch privat ordentlich machen KANN, aber das Siegel eines Notars hat schon einen etwas anderen "Anstrich". Aber auch bei den Notaren gibt es ganz große Carlson's vom Dach. Wenn das aber schon ein Notar abgefasst hat, dann sollte es ein geringer Aufwand sein, wenn er sein Werk auch noch in die englische Sprache übersetzt und siegelt.

    Letztlich kommt es aber, gerade z.B. bei einer Patientenverfügung, immer auch auf Feinheiten in den Formulierungen an und auch auf Fachbegriffe. Ob diese dann im Ausland auch im eigentlichen Sinne gedeutet werden, von jemandem dessen Muttersprache ebenfalls nicht englisch ist, das steht sicher in Frage...

    Es ist gut, sich vorher Gedanken zu machen. Das hast Du getan und eine Übersetzung w.o. kann sicher nicht schaden. Innerhalb Europas würde ich mir nicht ganz soviele Gedanken machen. Außerdem fährt man sonst nie los, wird schon gut gehen und was man vorab bedenken kann, das hast Du bedacht. Erbrecht und die jeweilige Situation sind zu individuell. Letztlich kann man das dann auch regeln wenn die Kiste in Deutschland ist und dann benötigt man keine Übersetzung mehr. Und das Thema der Patientenverfügung sehe ich eben wie oben formuliert. Schaden kann eine Übersetzung nicht und der Aufwand ist überschaubar. Und dann gilt es zu bedenken, dass "vor Ort" wie auch in der Heimat jemand sein sollte, der ebenfalls eine gesiegelte 1. oder 2. Ausfertigung in den Händen haben sollte, um diese dann umzusetzen. Im Bankschließfach (so der Extremfall) liegt das zwar alles sicher, nutzt aber wenig. Besser es kommt nie soweit...

    In diesem Sinne allzeit eine sorglose Reise und

    Fair Winds, Martin

    WM - Flensburg Skipper Skipper Posts:35
    --
    25.01.21 um 20:04

    Moin Martin,

    ersteinmal danke - ich denke, wir sind so auf dem richtigen Weg.

    Grüße aus Flensburg

    Karin und Wolfgang

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